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Werbung auf Amazon Prime Video ist rechtswidrig – sagt Stiftung Warentest

Maria Gramsch
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Maria Gramsch
unsplash.com / Glenn Carstens-Peters
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Ab Februar 2024 will Amazon bei seinem Streamingdienst Prime Video Werbung anzeigen. Wer das nicht möchte, muss mehr Geld bezahlen. Doch das ist laut Stiftung Warentest rechtswidrig. Wir zeigen dir, was du dagegen unternehmen kannst.

Ab dem 5. Februar 2024 soll es bei Prime Video eine entscheidende Änderung geben. Denn wie der US-Konzern im September angekündigt hat, wird bei dem Streamingdienst künftig auch Werbung geschaltet.

Nutzer:innen, die das nicht möchten, müssen jeden Monat 2,99 Euro mehr bezahlen. Doch das müssen Abonnent:innen laut Stiftung Warentest nicht hinnehmen, da es sich um eine rechtswidrige Preis­erhöhung handelt.

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Darum ist Werbung bei Amazon Prime Video rechtswidrig

Da die Kund:innen von Amazon in diesem Fall nur die Wahl haben, Werbung zu akzeptieren oder mehr Geld für ihr Abo zu bezahlen, urteilt Stiftung Warentest: „Die Werbeein­blendung ist der Sache nach eine Preis­erhöhung.“

Dies sei nach diversen Urteilen des Bundesgerichtshofs aber nur mit der Zustimmung der Kund:innen zulässig. Das hatte zuletzt auch das Kammergericht in Berlin in Fällen von Spotify und Netflix entschieden.

So kannst du gegen die Preiserhöhung vorgehen

Natürlich bleibt dir immer die Möglichkeit, dein Abonnement zu kündigen. Möchtest du Amazon Prime Video aber künftig ohne Werbung und Preiserhöhung weiterhin nutzen, hast du eine einfache Möglichkeit.

Denn laut Stiftung Warentest kannst du von Amazon Unterlassung fordern. Um diese Forderung geltend zu machen, stellt Stiftung Warentest auf seiner Website einen Musterbrief zur Verfügung.

Jedoch solltest du dir in diesem Fall darüber im Klaren sein, dass nicht nur du dein Abo kündigen kannst. Auch Amazon könnte zu dieser Maßnahme greifen, wenn du auf dein Recht bestehst.

Erlöse aus Werbung bei Amazon Prime sind eine rechtswidrige Bereicherung

Stiftung Warentest sieht die Werbepläne von Amazon jedoch als rechts­widrige Bereicherung. Diese habe das Unternehmen an seine Kund:innen herauszugeben.

Amazon müsste dir dann also 2,99 Euro im Monat erstatten. Ein Leser hat gegenüber Stiftung Warentest berichtet, dass der Amazon-Kundenservice als Reaktion auf den Musterbrief bereits Erstattungen angekündigt hat.

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vonMaria Gramsch
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Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.
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