Die Verbraucherzentrale bemängelt die Werbung von Online-Plattformen. Unternehmen wie Amazon, Booking und YouTube würden die neuen Regelungen des Digital Service Acts nicht ausreichend umsetzen.
Seit über 100 Tagen müssen große Online-Plattformen und Suchmaschinen wie Google, Amazon oder TikTok Regelungen des Digital Services Act (DSA) der EU umsetzen. Das Gesetz soll Verbraucher besser vor Manipulation im Netz schützen und Nutzungsbedingungen verständlicher machen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) überprüfte nun die Umsetzung – und stellte erhebliche Mängel fest.
Tricks: Verbraucherzentrale warnt vor Werbung von Online-Plattformen
Wie der vzbv berichtet, setzen die untersuchten Anbieter die bestehenden Vorgaben nicht ausreichend um. „Verbraucher:innen sind an vielen Stellen weiterhin den unfairen Praktiken großer Online-Plattformen ausgesetzt“, so Ramona Pop, Vorständin des vzbv.
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Dabei seien vor allem sogenannte Dark Patterns ein großes Problem. Manipulative Designtricks wie beispielsweise die Farbgestaltung eines Buttons oder lange Klickwege würden menschliche Verhaltens- oder Wahrnehmungsmuster ausnutzen. Plattformen wie Amazon, Booking, Google Shopping und YouTube setzen diese Mittel ein.
„Verbraucherbeschwerden zeigen immer wieder: Die Menschen fühlen sich von Designtricks auf Online-Plattformen manipuliert, verwirrt oder ausgetrickst“, so Pop. Es sei erstaunlich, mit welcher Beharrlichkeit Unternehmen die geltenden Gesetze missachten oder nur halbherzig umsetzen.
Verbraucherschutz kritisiert fehlende Transparenz
Außerdem fehle es insgesamt an Transparenz. Große Online-Plattformen sind beispielsweise dazu verpflichtet, Verbraucher nachvollziehbar darüber zu informieren, nach welchen Kriterien Werbung ausgespielt wird. Diese Informationen müssten über einen Klick abrufbar sein.
Keiner der untersuchten Anbieter, darunter Instagram, Snapchat, TikTok und X, seien dieser Verpflichtung nachgekommen. Zudem fehlten häufig Details zu zentralen Kontaktstellen, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Optionen für Empfehlungs- und Rankingsysteme.
„Die Untersuchung macht klar: Um den Schutz der Verbraucher:innen wirklich sicherzustellen, muss die Bundesregierung auch national eine möglichst zentrale und schlagkräftige Aufsicht aller Online-Plattform einrichten“, fordert der vzbv. Er wird die Umsetzung des DSA weiter beobachten und Erkenntnisse an die zuständige Aufsicht weitergeben.
Verbraucher, die bei der Nutzung sehr großer Online-Plattformen und Suchmaschinen auf Probleme stoßen, können ihre Erfahrungen und Beschwerden den jeweiligen Verbraucherzentralen per Beschwerde-Formular mitteilen.
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