Wirtschaft

Rücknahme verweigert? 3 Tipps, um Ärger bei Retouren zu vermeiden

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geschrieben von Maria Gramsch

Online Klamotten bestellen und dann einfach wieder zurückschicken? Das ist in den meisten Fällen kein Problem. Wenn es allerdings doch einmal Ärger bei Retouren gibt, kann das schnell nervig werden. Mit folgenden Tipps kannst du solche Probleme aber vermeiden.

Wenn du in einem Online-Shop eine Bestellung aufgegeben hast, hast du meist 14 Tage Zeit, um die Ware wieder zurückzusenden, falls sie dir nicht gefallen oder gepasst hat. Das regelt in Deutschland zumindest das Gesetz.

Doch viele Online-Shops bieten inzwischen verlängerte Fristen an, um Ware zu retournieren. Doch was, wenn sie diese dann nicht akzeptieren? Wir erklären dir, was du in solch einem Fall beachten solltest.


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Online-Shop Asos sorgt für Ärger bei Retouren

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet von genau so einem Vorfall. Dabei hatte eine Verbraucherin bei dem Online-Shop Asos bestellt und Ware retourniert.

Die Plattform bietet normalerweise eine 28-tägige Rückgabefrist. Dennoch hat Asos im vorliegenden Fall die Rücknahme beziehungsweise die Erstattung des Kaufpreises verweigert. Und das, obwohl die Kundin die betreffenden Kleidungsstücke ungeöffnet – also originalverpackt – und fristgerecht zurückgeschickt hatte.

Asos argumentierte mit einem inakzeptablen Zustand der Ware. Von den ungeöffneten Pullovern sei ein starker Geruch ausgegangen. Als die Kundin die Ware und nicht ihr Geld zurück erhält, kann sie jedoch keinen Geruch wahrnehmen.

„Die Handhabe ist für uns nicht nachvollziehbar“, erklärt Rechtsexperte Tim-Oliver Tettinger von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Wird ein Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen, was bei einer standardisierten Retouren-Anmeldung so gewertet werden kann, darf der Händler die Retoure nicht ablehnen.

Damit dir so etwas bei deiner nächsten Rücksendung nicht passiert, solltest du die folgenden Tipps beachten.

So klappt es auch mit der Rücksendung

Um Ärger bei Retouren zu vermeiden, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen bereits vor der Bestellung auf die Bewertungen von Online-Shops zu achten. Denn missglückte Rücksendungen oder Probleme dabei seien oft Grund für negative Bewertungen im Internet.

Außerdem solltest du deine Rücksendung gut dokumentieren, beispielsweise mit Fotos von der Verpackung oder einem Video. Im Zweifelsfall kannst du dir den Rückversand auch von einer anderen Person bezeugen lassen.

Darauf sei laut der Verbraucherzentrale besonders zu achten, wenn du von der erweiterten Rückgabefrist eines Händlers Gebrauch machen willst. Denn bei dem gesetzlich geregelten Widerruf innerhalb von 14 Tagen sei der Händler verpflichtet, „die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten“, so Tettinger.

Möchte er Wertersatzansprüche geltend machen – etwa, weil Artikel stark abgenutzt oder beschädigt sind – muss er der Käuferin oder dem Käufer nachweisen, den Zustand verursacht zu haben. Zudem muss er darlegen, wie hoch der eingetretene Wertverlust ist

Das gilt allerdings nur in der gesetzlichen Rückgabefrist. Denn die Regeln für ihre erweiterten Fristen machen die Online-Shops selbst, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Deshalb sei es auch möglich, dass sie die Annahme einer Retour schon bei „kleineren Abweichungen vom Originalzustand verweigern“.

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Über den Autor

Maria Gramsch

Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.