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Temu Abmahnung Verbraucherzentrale
MONEY

Mehrere Verstöße: Verbraucherzentrale mahnt Billig-Plattform Temu ab

Fabian Peters
Aktualisiert: 26. März 2024
von Fabian Peters
Temu
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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat mehrere Verstöße bei der chinesischen Billig-Plattform Temu festgestellt. Unter anderem sei das Design auf dem Marktplatz manipulativ und Rabatte seien irreführend. Die Verbraucherzentrale hat das Unternehmen deshalb abgemahnt. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die chinesische Billig-Plattform Temu abgemahnt. Der Grund: Der vzbv stellte laut eigenen Angaben mehrere Verstöße mit chinesischen Produkten auf der Plattform fest. Temu verschweigt Verbraucher demnach, wie die mitunter enormen Rabatte zustande kommen.

Verbraucherzentrale mahnt Temu ab

Die Verbraucherzentrale kritisiert außerdem eine unzulässige Verwendung manipulativer Designs. Die Whaleco Technology Limited, die hinter Temu steht, habe bereits auf die Abmahnung reagiert. Das Unternehmen gab jedoch keine Unterlassungserklärung ab. Der vzbv will deshalb eine Klage gegen Temu prüfen. Vzbv-Vorständin Ramona Pop sagte dazu:

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In Deutschland und der Europäischen Union gelten Gesetze zum Schutz der Verbraucher:innen, an die sich alle Unternehmen halten müssen. Die Plattform Temu verunsichert und übervorteilt Verbraucher:innen mit willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs, das muss aufhören. Verbraucher:innen müssen vor derartigen Geschäftspraktiken geschützt werden.

Mehrere Verstöße

Die Abmahnung der Verbraucherzentrale stützt sich auf mehrere Verstöße. Demnach weist Temu unter anderem Rabatte von bis zu 70 Prozent aus, ohne jegliche Referenzpreise zu nennen. Das Unternehmen wirbt außerdem damit, dass sich der CO2-Fußabdruck verringere, wenn Verbraucher sich Waren zu einer Abholstelle liefern lassen würden, anstatt nach Hause.

Die Produkte haben bis zur Zustellung jedoch bereits eine weite Reise hinter sich – in der Regel per Flugzeug aus China. Der vzbv kritisiert außerdem, dass während des Bestellvorgangs etliche Hinweise, wie „Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb“ oder „Mehr als 54 Nutzer haben wiederholt gekauft! Warum nicht 2 auf einmal…“ auftauchen.

Solche manipulativen Designs – auch Dark Patterns genannt – sind laut dem Digital Services Act der EU seit dem 17. Februar 2024 jedoch verboten. Temu informiere Verbraucher laut vzbv zudem nicht hinreichend genug darüber, ob und inwieweit das Unternehmen die Echtheit von Produktbewertungen gewährleistet. Anbieter sind aber dazu verpflichtet, entsprechende Informationen bereitzustellen.

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THEMEN:HandelVerbraucherschutz
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vonFabian Peters
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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).

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