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Miss AI: Schönheitswettbewerb für KI-Models – was für ein Schwachsinn

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Screenshot / X.com
geschrieben von Christian Erxleben

Die „World AI Creator Awards“ – kurz WAICAS – gehen in die erste Runde. Sie sollen den Fortschritt von Künstlicher Intelligenz feiern. Wie könnte das besser gehen als mit einem durch und durch digitalen Model-Wettbewerb? Die „Miss AI“ ist wohl eines der absurdesten Ereignisse der Online-Welt. Ein Kommentar.

Amy Everhart ist das perfekte Model

Amy Everhart hat wohl alles, was ein Erotikmodel auf Instagram oder Onlyfans braucht. Sie ist blond, 26 Jahre alt, kommt aus Amsterdam, hat einen perfekten Körper und postet auf ihrem X-Account und anderen Auftritten aufreizende Bilder mit anzüglichen Sprüchen.

Ihr folgen alleine auf X knapp 12.000 Menschen. Auf der Bezahl-Plattform Fanvue kostet ein Abonnement acht US-Dollar im Monat. Auch dort hat sie über 10.000 Fans und eine rege zahlende Kundschaft. Sie ist eine weitere junge Frau, die es geschafft hat, ihren perfekten Körper in Szene zu setzen.

Wenn es da nicht einen kleine Haken gäbe – und der liegt im kleinen Wort „perfekt“. Denn Amy Everhart ist kein echter Mensch. Sie ist eine Person, die von einer Künstlichen Intelligenz erschaffen worden ist. Das fällt vielleicht nicht auf den ersten, aber sicherlich auf den zweiten Blick auf.

„Miss AI“: KI-Modellwettbewerb sucht schönste Frau

Kurz zusammengefasst: Amy Everhart ist ein KI-Modell. Doch das tut ihrem Erfolg keinen Abbruch. Alleine die Einnahmen, die über Fanvue und andere Plattformen generiert werden, dürften ihrem Entwickler-Team einen reichen Geldsegen einbringen.

Und demnächst könnte sich eine weitere lukrative Einnahmequelle auftun: Miss AI – der erste Modelwettbewerb für Schönheiten, die nicht der Natur, sondern der Technik entspringen. Hinter dem Kontest stehen die WAICAS – die selbsternannten World AI Creator Awards.

„Miss AI“: Ein scheinbar ganz normaler Model-Wettbewerb

Die „Miss AI“ wird von vier Juroren gewählt. Davon handelt es sich allerdings nur um zwei reale Menschen. Die anderen beiden Jury-Mitglieder sind selbst sehr erfolgreiche KI-Models, die allerdings nicht an der Wahl teilnehmen.

Wie bei Miss-Wahlen üblich werden die Models nach unterschiedlichen Kriterien beurteilt. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem Gesicht und den Händen – zwei Körperregionen, in denen Künstliche Intelligenzen häufig Fehler begehen.

Darüber hinaus wird die Vermarktbarkeit der „Miss AI“-Anwärterinnen beurteilt und selbstverständlich auch die technischen Fähigkeiten. Das heißt ganz konkret: Sie müssen der Jury auch klassische Miss-Wahl-Fragen wie „Wie würden Sie die Welt zu einem besseren Ort machen?“ beantworten. Das hat beinahe etwas Nostaligisches.

Preise in Höhe von 20.000 US-Dollar

Die WAICAS verlosen unter den ersten drei „Miss AI“-Gewinnerinnen insgesamt rund 20.000 US-Dollar an Preisgeldern.

So gewinnt das erstplatzierte KI-Modell beispielsweise 5.000 US-Dollar in Form von Bargeld. Dazu kommen PR-Unterstützung im Wert von nochmal 5.000 US-Dollar und ein Fanvue-Boost und die Teilnahme an einem exklusiven Membership-Programm über 3.000 US-Dollar.

„Miss AI“: Wenn Social Media und KI ein Projekt starten

Obwohl es für die Entwicklerinnen und Entwickler der KI-Models also durchaus um ein lukratives Gesamtpaket geht, muss zum Schluss ganz eindeutig gesagt werden, dass der gesamte KI-Wettbewerb um die Miss AI vollkommener Schwachsinn ist. Umbug. Mumpitz. Nichts mehr.

Mit etwas Distanz betrachtet, wirkt es beinahe so als wären Social Media und KI als Meta-Personen an einer virtuellen Bar gesessen und hätten im Suff eine absurde Idee in die Realität umgesetzt. Anders lässt sich dieses aberwitzige Projekt nicht erklären.

Wir hoffen selbstverständlich trotzdem, dass die Beste gewinnt!

Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Kommentar. Das ist eine journalistische Darstellungsform, die explizit die Meinung des Autors und nicht des gesamten Magazins widerspiegelt. Der Kommentar erhebt keinen Anspruch auf Sachlichkeit, sondern soll die Meinungsbildung anregen und ist als Meinungsbeitrag durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt.

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Über den Autor

Christian Erxleben

Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.

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