Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat den nächsten Billig-Shop ins Visier genommen. Denn nach Temu hat sich nun auch der Online-Shop Shein eine Abmahnung der Verbraucherzentrale eingehandelt.
Knapp einen Monat ist es erst her, dass die Verbraucherzentrale die chinesische Billig-Plattform Temu abgemahnt hat. Dabei bemängelte die Verbraucherzentrale mehrere Verstöße, unter anderem hohe Rabatte ohne Referenzpreise sowie manipulativen Designs.
Doch damit ist die chinesische Billig-Plattform offenbar nicht allein. Denn nun hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) den nächsten Billig-Shop ins Visier genommen.
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Verbraucherzentrale mahnt Shein ab
Nun hat die Verbraucherzentrale den Billig-Shop Shein unter die Lupe genommen und kritisiert die Geschäftspraktiken. „Der Fast-Fashion-Anbieter führt Verbraucher:innen aufs Glatteis und missachtet Regeln des Verbraucherschutzes“, erklärt vzbv-vorständen Ramona Popp.
Dabei zeigt Shein etliche Parallelen zur chinesischen Plattform Temu. Denn auch bei Shein kritisiert die Verbraucherzentrale unter anderem manipulativen Designs.
Zusätzlich gebe es jedoch auch noch komplizierte Beschwerdewege sowie versteckte Kontaktmöglichkeiten und ein unvollständiges Impressum. Damit verstoße Shein aus Sicht des vzbv mehrfach gegen den Digital Services Act (DSA).
Dieser soll in der EU für mehr Verbraucherschutz und Transparenz sorgen und Shops daran hindern, ihre Kund:innen mit der Hilfe von Designtricks hinters Licht zu führen.
Das kritisiert der vzbv konkret
Der vzbv kritisiert insbesondere Pop-up-Fenster, die angezeigt werden, wenn Verbraucher:innen die Seite schließen wollen. Diese Fenster enthalten laut dem vzbv Hinweise wie: „Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst?“
Diese Praktik nennt sich „Confirmshaming“ und soll Kund:innen davon abhalten, den Shop zu schließen. Ihnen wird quasi ein schlechtes Gewissen eingeredet, weil sie die Seite verlassen wollen und so auf die riesigen Rabatte verzichten.
Aber auch die Rabatte auf der Plattform hat der vzbv unter die Lupe genommen. Ähnlich wie bei Temu nutzt auch Shein willkürlich erscheinende Rabatthöhen, was die Verbraucherzentrale abgemahnt hat.
Zudem würden Informationen bei Sternchen-Bewertungen fehlen. Außerdem betreibe der Shop Greenwashing, denn er gaukelt seinen Kund:innen vor, dass die Paketshop-Abholung einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leiste. Auch diesen Punkt hatte der vzbv bei Temu bereits bemängelt.
Shein kann auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale nun mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung reagieren. Jedoch wird der Shop wohl nicht umhin kommen, Anpassungen auf der Shop-Seite vorzunehmen.
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