Werbung bei Instagram und Facebook kann in der Masse schnell nervig werden. Seit einiger Zeit kannst du diese allerdings ausblenden, wenn du ein Meta-Abo abschließt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisiert dies jedoch und hat nun Klage gegen den US-Konzern eingereicht.
Seit November 2023 hast du bei Instagram und Facebook die Wahl, ob du die Plattformen wie bisher oder lieber ohne personalisierte Werbung nutzen möchtest. Entscheidest du dich für die letztere Variante, kostet dich das im Monat mindestens 9,99 Euro.
Hast du ein solches Abo bei Meta abgeschlossen, zeigen dir Instagram und Facebook keine personalisierten Werbeanzeigen mehr an. Der US-Konzern verspricht: „Wir verwenden deine Informationen dann nicht, um dir Werbung zu zeigen.“
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In einer Erklärung heißt es dazu: „Während das Abo läuft, werden die Nutzerinformationen nicht für Werbung genutzt.“ Und genau hier setzt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit ihrer Kritik an.
Denn trotz des Abos sammelt Meta fleißig weiter Daten von seinen Nutzer:innen. Diese werden zwar nicht für personalisierte Werbung genutzt, für andere Zwecke hingegen schon.
Verbraucherzentrale war bereits erfolgreich gegen Instagram und Facebook
Es ist bereits das zweite Verfahren, in dem die Verbraucherzentrale im Zusammenhang mit dem Abomodell gegen Meta vorgeht. Ein erstes Verfahren war bereits erfolgreich.
Dabei bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Unrechtmäßigkeit der Bestellbuttons auf den Webseiten und in den Apps für iOS und Android. Denn diese müssen für die Bestellung kostenpflichtiger Waren oder Dienstleistungen eindeutig gekennzeichnet sein.
In der Praxis wird hierfür oft die Formulierung „Zahlungspflichtig bestellen“ verwendet. Diese Beschriftung muss nach deutschem Recht direkt auf dem Button angebracht sein. Meta musste an diesem Punkt bereits nachbessern.
Zweite Klage nimmt erneut Abo-Modell in den Fokus
Das zweite Verfahren, das die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nun in die Wege geleitet hat, bezieht sich auf Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Diese Verstöße hatte die Verbraucherzentrale bereits im Dezember abgemahnt. Da Meta jedoch nicht mit einer Unterlassungserklärung reagiert hat, hat die Verbraucherzentrale Unterlassungsklage beim Oberlandesgericht Köln eingereicht.
Dabei bemängelt die Verbraucherzentrale unter anderem das Thema Datensammlung. Denn auch wer ein Abo bei Instagram und Facebook abschließt, kann sich davon nicht „freikaufen“.
Meta kann weiterhin erfassen und speichern, was man auf Facebook und Instagram macht und damit ein umfassendes Nutzer-Profil erstellen. Auch was man auf anderen Internetseiten macht oder welche Apps man sonst noch auf dem Smartphone installiert hat und nutzt, kann Meta oft nachvollziehen.
So könne der Konzern zwar keine personalisierte Werbung mehr ausspielen, allerdings weiterhin personalisierte Inhalte in der Timeline. Die Daten werden also trotz des Abos für kommerzielle Zwecke des US-Konzerns genutzt.
Zusätzlich gibt Meta die gesammelten Daten an seine Partner weiter. Diese Unternehmen nutzen die Analysedienste von Meta und können die so erhaltenen Daten für ihre eigenen Zwecke nutzen.
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