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Deepfakes Strafen, Bayern, Staatsregierung, Gefängnis, Freiheitsentzug, Künstliche Intelligenz, KI, Internet, Digitalisierung, Bundeskabinett
TECH

Deepfakes: Bayern fordert Strafe von bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug

Beatrice Bode
Aktualisiert: 11. Juli 2024
von Beatrice Bode
Adobe Stock/alswart
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Phishing, Desinformation und Social Engineering: Cyberkriminelle verbreiten mithilfe von Künstlicher Intelligenz immer wieder gefälschte Fotos, Videos und Tonaufnahmen im Internet. Die bayrische Staatsregierung fordert nun eine drastische Strafe für bösartige Deepfakes. Die Hintergründe.

Zu Beginn des Jahres war Taylor Swift erneut in den weltweiten Schlagzeilen. Dieses Mal allerdings nicht für ihren musikalischen Erfolg. Stattdessen war sie das Ziel sexuell eindeutiger Deepfake-Bilder, die mit Künstlicher Intelligenz und ohne ihre Zustimmung erstellt und verbreitetet wurden.

Doch nicht nur berühmte Personen sind immer wieder Opfer von gefälschten Medieninhalten. Immer mehr Menschen – insbesondere Frauen und Mädchen – sind von Deepfakes betroffen. Dabei handelt es sich meist um täuschend echt wirkende Fotos, Videos oder Tonaufnahmen. Sie werden für Mobbing, Rachepornos oder zur Manipulation der öffentlichen Meinung eingesetzt.

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Strafe für Deepfakes: Bayern fordert Freiheitsentzug

Das derzeit geltende Strafrecht schützt die Opfer von Deepfake-Attacken bisher allerdings nur teilweise. Das will die bayrische Staatsregierung nun ändern. Dazu beschloss das Kabinett kürzlich eine entsprechende Bunderatsinitiative. Im entsprechenden Bericht vom 14. Mai 2024 heißt es, dass die zahlreichen strafrechtlichen Regelungen dem besonderen Unrechtsgehalt der Taten nicht gerecht werden.

Bayern schlägt deshalb eine eigene Vorschrift gegen missbräuchliche Deepfakes vor, die in einem neuen Paragrafen 201b Strafgesetzbuch verankert werden soll. Der neue Paragraf sieht für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschungen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor. Für schwerwiegende Fälle, wie etwa der Verbreitung pornografischer Deepfakes, ist eine Strafschärfung mit Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen.

Die Verbreitung von Deepfakes, die der „Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen“ und der Kunst, der Forschung oder der Berichterstattung dienen, nimmt der Bundesstaat davon ausdrücklich aus.

Bayern will Persönlichkeitsrechte im digitalen Zeitalter schützen

Die bayrische Staatsregierung schätzt, dass mehr als 90 Prozent der missbräuchlichen Deepfakes im Internet die Bereiche Pornografie und Nacktheit betreffen. Die Opfer seien demnach überwiegend Frauen. Der neue Paragraf soll die Persönlichkeitsrechte der Menschen in der digitalen Welt bestmöglich schützen.

Deepfakes würden sich zudem zu einer Gefahr für die Demokratie entwickeln. Das belegen Medienberichte über manipulierte Statements von Politiker:innen oder Aufrufe in Wahlkämpfen. Auch diese Fälle erfasse der neue Paragraf.

Bayern habe bereits im Rahmen der Justizministerkonferenzen 2021 und 2023 gefordert, die Gefahren von Deepfakes in den Blick zu nehmen, wenn sie die öffentliche Meinung oder den politischen Diskurs manipulieren.

Die Bundesregierung ist bislang nicht tätig geworden. Bayern setzt sich deshalb erneut und mit einem konkreten Regelungsvorschlag dafür ein, das Strafrecht auf die Höhe der Zeit zu bringen und die bestehenden Schutzlücken zu schließen.

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THEMEN:DeepfakeDigitalisierungKünstliche IntelligenzPolitik
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vonBeatrice Bode
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Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.
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