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Saturn Preise Preisschilder Gericht Verbraucherzentrale Urteil
MONEYTECH

Wegen Irreführung: Gericht beschließt, dass Saturn Preisschilder anpassen muss

Fabian Peters
Aktualisiert: 23. Mai 2024
von Fabian Peters
Verbraucherzentrale
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat erfolgreich gegen Elektronikhändler Saturn geklagt. Das Landgericht Kiel hat entschieden, dass das Unternehmen seine Preisschilder anpassen muss. Der Grund: Im angegebenen Betrag war eine zusätzliche Versicherung enthalten. 

Elektronikhändler Saturn darf Elektrogeräte nicht mit Preisschilder versehen, deren Betrag eine zusätzliche Versicherung enthält. Das hat das Landgericht Kiel im Zuge einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) entschieden.

Die Verbraucherschutzorganisation hatten die Preisangabe zuvor als irreführend kritisiert. Der eigentliche Produktpreis tauchte lediglich in einem klein gedruckten Rechenbeispiel auf.

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Saturn muss Preisschilder anpassen

„Der Fall ist ein Beispiel für eine wiederholt zu beobachtende Praxis in Filialen von Saturn und auch MediaMarkt“, so David Bode, Referent im Team Rechtsdurchsetzung des vzbv.

Durch irreführend gestaltete Preisschilder wird Kund:innen beim Kauf eines Produkts noch eine teure und meist unnötige Versicherung untergeschoben. Das Urteil des Landgerichts Kiel ist ein erfreuliches Signal für mehr Preistransparenz.

Der Hintergrund: Der vzbv hatte exemplarisch das Preisschild für einen DVD-Player in einem Saturn-Markt in Kiel kritisiert. In orangener Schrift, fett gedruckt und groß hervorgehoben war darauf ein Preis von 69,98 Euro angegeben. Deutlich kleiner stand darunter: „Preis inkl. Plusgarantie*“.

Tatsächlich kostete der DVD-Player jedoch nur 52,99 Euro. Saturn schlug mit 16,99 Euro aber mehr als 30 Prozent des Gerätepreises für die Plusgarantie drauf. Dabei handelt es sich um ein zusätzliche Versicherung, die neben den ohnehin bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte und der Herstellergarantie für Produktmängel gilt.

Der Aufpreis dafür war allerdings nur im Kleingedruckten nachvollziehbar und unter der Überschrift „Rechenbeispiel“ in einem orangenen Kasten links neben dem Gesamtpreis platziert.

Preisschild war irreführend

Das Landgericht Kiel schloss sich der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverband an, dass diese Preisdarstellung irreführend ist und gegen die Preisangabenverordnung verstößt. Zwar sei die Angabe eines Gesamtpreises für solche Kopplungsangebote grundsätzlich erlaubt. Bei dem strittigen Preisschild fehle es jedoch an Transparenz.

Laut Urteil sei nicht deutlich genug gekennzeichnet, dass der Gesamtpreis den Abschluss einer kostenpflichtigen Versicherung beinhaltet. Verbraucher würden außerdem nicht damit rechnen, dass der hervorgehobene Preis über den Gerätepreis hinaus geht.

Das Preisschild erwecke den Eindruck, als würde der Preis in Höhe von 69,98 Euro allein für den DVD-Player gelten. Laut vzbv könne das wiederum zu der Annahme führen, dass es sich um ein höherwertiges Produkt handelt. Dass der Abschluss der Plusgarantie optional ist und das Gerät ohne  Versicherung günstiger ist, sei zudem nicht hinreichend nachvollziehbar.

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THEMEN:HandelRechtVerbraucherschutz
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vonFabian Peters
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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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