Die EU will mit dem Entry/Exit-System (EES) Migration kontrollieren. Dazu sollen biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder an den Außengrenzen erhoben werden. Kurzum: Die EU will Millionen Nicht-Europäer zu digitalen Verdachtsfällen machen – und ihnen per se misstrauen. Sonderlich europäisch ist das nicht. Ein Kommentar.
„Herzlich willkommen im weltoffenen Europa. Bitte machen Sie sich zunächst komplett nackig, denn: Wir vertrauen Ihnen nicht“: Ein solcher Eindruck könnte künftig an vielen EU-Außengrenzen entstehen. Hintergrund: Die Europäische Union will Europa mit ihrem neuen Einreisesystem „Entry/Exit-System“ (EES) in einen Überwachungsstaat Lite verwandeln.
So liest sich zumindest die offizielle Ankündigung für das System. Denn im Rahmen des neuen Einreisesystems sollen biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsscans von allen einreisenden Nicht-Europäern erfasst – und für satte drei Jahre gespeichert werden.
Nur komplett gläserne Menschen sollen künftig also in die ach so weltoffene EU einreisen dürfen. Begründung? Mehr Sicherheit durch die Kontrolle illegaler Migration sowie das Verhindern von Identitätsbetrug. Die Realität: Ein massiver Eingriff in die Privatsphäre von Millionen von Menschen – unter dem Deckmantel der Migrationskontrolle.
Einreisesystem EES schürt per se Misstrauen – gegen Millionen Menschen
Zugegeben: Migration kann und darf nicht komplett unkontrolliert stattfinden. Denn es gibt gewisse Gesetze und Grenzen, die eingehalten werden sollten. Schließlich hat jeder Staat nur begrenzte Mittel und Möglichkeiten, Migranten aufzunehmen und zu integrieren.
Dass die Europäische Union sich nun aber als Ganzes abschotten will, anstatt von ihrem multilateristischen Ansatz Gebrauch zu machen, ist ein Armutszeugnis für Europa. Innerhalb der EU legt man etwa großen Wert auf Datenschutz. Die Vorratsdatenspeicherung? Ist zurecht ein Verstoß gegen die Privatsphäre und die informelle Selbstbestimmung.
Freiheitliche Grundprinzipien eben, die nur in autoritären Staaten unterwandert werden. Doch was für EU-Bürger gilt, soll künftig nicht mehr für einreisende Nicht-Europäer gelten. Das ist nicht nur falsch, sondern auch verlogen – zumindest in dem geplanten Ausmaß. Denn:
Das EES ist kein harmloses IT-Projekt. Es stellt einen Paradigmenwechsel dar. Im Rahmen des Systems sollen Daten auf Vorrat gesammelt werden. Und zwar ausnahmslos von allen Nicht-EU-Bürgern für drei Jahre – selbst dann, wenn keinerlei Verdacht besteht. Millionen unbescholtene Menschen werden dadurch ohne Anlass zu digitalen Verdachtsfällen.
Hinzu kommt, dass Technologien immer fehleranfällig sind. Das gilt vor allem für die Gesichtserkennung – etwa bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen. Aber auch bei Fingerabdruckscanner – beispielsweise bei älteren Menschen oder Personen mit körperlichen Einschränkungen.
Kein Science-Fiction, sondern gelebte Praxis
Heißt konkret: Fehlerquoten und Falschidentifikationen sind vorprogrammiert – von Systemausfällen und Cyberangriffen ganz zu schweigen. Doch: Wer haftet, wenn jemand aufgrund eines Systemfehlers zu unrecht abgewiesen oder gar festgehalten wird?
Die meisten geplanten Systeme sind kaum erprobt. Zugegeben: Es soll eine Übergangsphase geben, in der das System schrittweise eingeführt wird. Letztlich werden jedoch so oder so Wartezeiten und Überforderung an Grenzen sowie Bahnhöfen und Flughäfen die Folge sein.
In einer Zeit, in der demokratische Grundrechte unter Druck stehen, sollte die EU eigentlich Vorreiter für verantwortungsvolle Technologiepolitik sein. Stattdessen baut sie ein Kontrollsystem auf, das an autoritäre Staaten erinnert. Was wir bräuchten, ist eine intelligente, rechtsstaatliche Migrationspolitik. Was wir bekommen, ist eine Überwachungsinfrastruktur, die mehr schadet als schützt.
Die größte Frage aber ist, was das Einreisesystem EES über unser europäisches Menschenbild aussagt. Für uns sollen Datenschutz und informelle Freiheit gelten, während wir anderen per se misstrauen? Das sendet ein falsches Bild aus und verspielt Glaubhaftigkeit. Getreu dem Motto: Willkommen im weltoffenen Europa – aber bitte erst nach vollständigem biometrischen Striptease.
Hinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Kommentar. Das ist eine journalistische Darstellungsform, die explizit die Meinung des Autors und nicht des gesamten Magazins widerspiegelt. Der Kommentar erhebt keinen Anspruch auf Sachlichkeit, sondern soll die Meinungsbildung anregen und ist als Meinungsbeitrag durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt.
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