Seit dem 1. Juni 2026 soll das neue Energy Sharing die Energiewende sozialer machen. Doch regulatorische Hürden und fehlende Infrastruktur lassen das Gesetz für Millionen Mieter zum Debakel werden. Ein Gastkommentar von Julian Schulz.
Am 1. Juni 2026 ist mit dem neuen § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eine Reform in Kraft getreten, die wie das finale Puzzleteil einer gerechten Energiewende wirkt: das Energy Sharing.
Erstmals dürfen Nachbarschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und Genossenschaften lokal erzeugten Solarstrom virtuell über das öffentliche Netz miteinander teilen. Ohne teure Extraleitungen, direkt vom Dach in die Steckdose des Nachbarn.
Was wie der lang ersehnte Befreiungsschlag für Millionen von Mietern in den deutschen Städten aussieht, droht in der Realität zu einem krachenden Fehlstart zu werden.
Das Gesetz ist gut gemeint, aber in der Praxis so mangelhaft umgesetzt, dass es die soziale Schere bei der Energiewende nicht schließt, sondern weiter aufreißt. Statt der versprochenen Demokratisierung erleben wir ein regulatorisches Debakel, das ausgerechnet die Menschen ohne eigenes Immobilieneigentum eiskalt im Stich lässt.
Energy Sharing: Paradoxon zwischen Villa und Mietshaus
Wer die tägliche Praxis an der Schnittstelle von Netzbetrieb und Abrechnung kennt, weiß: Ein gedrucktes Gesetz im Bundesgesetzblatt senkt noch keine Stromrechnung.
Zwischen der progressiven Theorie in Berlin und der starren Realität in den Kellern der Republik klafft eine gewaltige Umsetzungslücke, die voll zulasten der Mieter geht.
Dabei ist die Idee von einer bestechenden sozialen Logik: Wenn mittags die Sonne brennt, sind die Speicher von Eigenheimen voll. Der überschüssige Strom wird für minimale Centbeträge ins Netz gedrückt. Zur selben Zeit zahlt die Familie im Mietshaus nebenan weit über 30 Cent pro Kilowattstunde an den Grundversorger.
Energy Sharing sollte dieses absurde Paradoxon auflösen. Es sollte die Energiewende endlich aus der wohlhabenden Einfamilienhaus-Siedlung in die Breite der Gesellschaft tragen. Doch genau das wird nun aktiv verhindert.
Die vier Mauern vor dem Miethaus
Dass dieser solidarische Ansatz pünktlich zum Stichtag blockiert wird, liegt an vier strukturellen Hürden. Sie sorgen dafür, dass die Früchte der Energiewende weiterhin exklusiv beim Hausbesitzer verbleiben, während Mieter die Zeche zahlen.
1. Die digitale Aussperrung: Kein Smart Meter, keine Teilhabe
Energy Sharing erfordert eine viertelstündliche Messdatenübertragung. Ohne sogenannte Smart Meter ist das Modell schlicht nicht möglich und sogar illegal.
Dass die aktuelle deutsche Einbauquote für diese intelligenten Zähler bei gerade einmal rund 5,5 Prozent liegt, ist für ein Industrieland ein digitaler Offenbarungseid.
Da Vermieter und Netzbetreiber beim Rollout in Mehrparteienhäusern hinterherhinken, fehlt den allermeisten Miethäusern das technische Fundament. Mieter werden digital ausgesperrt.
2. Das Bürokratie-Bollwerk der Netzbetreiber
Selbst wenn ein Miethaus einen Zähler hat, scheitert es an den Strukturen der knapp 900 deutschen Verteilnetzbetreiber. Es gibt bis heute keine standardisierten, digitalen IT-Prozesse, um gemeinschaftlichen Strom unkompliziert anzumelden und abzurechnen.
Während der Eigenheimbesitzer seine Anlage mit wenigen Klicks registriert, rennen Mietergemeinschaften gegen eine Wand aus analoger Bürokratie. Bis die Netzbetreiber ihre Software angepasst haben, vergehen erfahrungsgemäß Jahre. Jahre, in denen Mieter weiter den teuren Standardstrom zahlen müssen.
3. Das finanzielle Absurdum: Warum Teilen für Mieter teuer bleibt
Die bitterste Blockade ist jedoch das System der Netzentgelte. Wer als Eigenheimbesitzer den Strom vom eigenen Dach verbraucht, zahlt keine Netzentgelte.
Wer aber als Mieter den Strom vom Dach des direkten Nachbarn bezieht, muss in Deutschland die vollen Netzentgelte, Steuern und Umlagen zahlen, obwohl der Strom physikalisch gar nicht durch das Fernleitungsnetz fließt. Diese Abgaben machen rund 60 Prozent des Haushaltsstrompreises aus.
Das bedeutet: Selbst wenn der Erzeuger den Solarstrom an die Mieter verschenken würde, bleibt für sie wegen dieser starren Abgabenlast kaum eine spürbare Ersparnis übrig. Das Gesetz zwingt das Energy Sharing für Mieter in die Unwirtschaftlichkeit.
Wie es besser geht, zeigt der Blick nach Österreich. Dort gelang der Durchbruch für Energiegemeinschaften durch eine sozial gerechte Reform: reduzierte Netzentgelte für lokal geteilten Strom. Strom, der nur drei Häuser weiterfließt, belastet die großen Überlandbahnen nicht.
Wer diesen ökologischen und lokalen Vorteil nicht finanziell an die Verbraucher – also die Mieter – weitergibt, betreibt Klientelpolitik für Hausbesitzer.
4. Die Knebelung durch die Direktvermarktung
Dazu kommt ein regulatorisches Dilemma, das größere Miethäuser komplett blockiert: Ab einer bestimmten Anlagengröße greift die gesetzliche Direktvermarktungspflicht über die Strombörse.
Der Haken: Der Markt bietet aktuell überhaupt keine Produkte an, die zu den kleinteiligen Bedürfnissen einer lokalen Mietergemeinschaft passen. Das Gesetz fordert von den Akteuren im Mietshaus Pflichten ein, die mangels Angebot auf Marktseite gar nicht erfüllt werden können.
Die Energiewende braucht Demokratisierung, keine Symbolpolitik
Für die kommenden Monate bedeutet dies eine ernüchternde Prognose: Das Jahr 2026 wird kein Jahr der Bürgerenergie, sondern ein Jahr der isolierten Pilotprojekte für Privilegierte.
Ein echter Massenmarkt, der auch den 44 Millionen Menschen in deutschen Mietskasernen echten Zugang zu bezahlbarem Solarstrom gewährt, rückt in weite Ferne. Realistisch ist er erst Richtung 2029.
Immobilienbesitzer, die nicht so lange warten wollen, sollten jetzt mit Mieterstrom oder der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (gGv) starten. Beide Modelle funktionieren sofort, sind extrem wirtschaftlich und regulatorisch erprobt.
Warum die Regierung jetzt nachbessern muss
Damit das Gesetz nicht als zahnloser Tiger endet und die Frustration bei den Bürgern wächst, muss das Bundeswirtschaftsministerium dringend nachbessern.
Wir brauchen keine neuen Paragrafen, die nur auf dem Papier existieren. Deutschland braucht eine Reform der Netzentgelte, die solidarisches, dezentrales Verbrauchen im Quartier belohnt, statt es finanziell abzustrafen.
Solange diese Hausaufgaben nicht erledigt sind, bleibt der 1. Juni 2026 ein rein symbolisches Datum und die Energiewende ein elitäres Versprechen, das an den Toren der Miethäuser Halt macht.
Über den Autor: Julian Schulz
Julian Schulz ist Mitgründer von metergrid, einem führenden Abrechnungs- und Softwaredienstleister für dezentrale Energiekonzepte, und berät Unternehmen sowie Initiativen bei der Umsetzung von Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung.











