Defekte Geräte bedeuten künftig nicht mehr automatisch zwingend einen Neukauf. Denn für zahlreiche Elektrogeräte gibt es künftig ein neues Recht auf Reparatur, das Verbrauchern mehr Möglichkeiten gibt, Produkte länger zu nutzen. Wir zeigen dir, welche Geräte betroffen sind und welche neuen Pflichten nun auf die Hersteller zukommen.
Bedingt durch einen vermehrten Konsum sowie kürzere Produktlebenszyklen gehört Elektroschrott weltweit zu den am schnellsten wachsenden Abfallarten. Das Ausmaß hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Bis zum Jahr 2030 könnte die Menge Schätzungen zufolge weltweit auf rund 75 Millionen Tonnen Elektroschrott jährlich steigen.
Die Europäische Union will dieser Entwicklung entgegenwirken und eine längere Nutzungsdauer von Produkten forcieren. Dafür hat sie eine EU-Richtlinie auf den Weg gebracht, die das Recht auf Reparatur stärken und Hersteller vermehrt in die Verantwortung nehmen soll.
Ziel ist es, Geräte länger im Gebrauch zu halten und so weniger Ressourcen zu verschwenden. Auch die wachsenden Mengen an Elektroschrott sollen so künftig eingedämmt werden. In Deutschland wird dieses Recht auf Reparatur nun eingeführt, der Bundestag hat die Umsetzung der EU-Richtlinie bereits beschlossen.
Recht auf Reparatur: Diese 16 Elektrogeräte müssen künftig repariert werden
Die neue Regelung sieht vor, dass Hersteller Elektrogeräte künftig auch nach Ablauf der Garantiezeit zu einem angemessenen Preis reparieren müssen. Für Verbraucher soll das den Vorteil haben, dass sie bei einem Defekt nicht zwingend ein neues Gerät kaufen müssen.
Zusätzlich nimmt die Umsetzung der EU-Richtlinie die Hersteller in die Pflicht, ihre Geräte so zu konstruieren, dass sie auch wirklich repariert werden können. Das bedeutet künftig auch, dass beispielsweise Smartphone-Akkus so verbaut sein müssen, dass diese ausgetauscht werden können.
Für Verbraucher soll es einen weiteren Anreiz geben. Sie können nicht nur auf den Neukauf verzichten, sondern erhalten nach der Reparatur eines kaputten Elektrogeräts zusätzlich eine Verlängerung der laufenden Gewährleistungsfrist um zwölf Monate.
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass das Recht auf Reparatur für die folgenden Geräte gelten soll:
- Waschmaschinen
- Trockner
- Waschtrockner
- Haushaltsgeschirrspüler
- Kühlgeräte
- Mobiltelefone
- Drucker
- Tablets
- Computer ohne Tastatur (sogenannte Slate-Tablets)
- schnurlose Telefone
- E-Roller
- E-Bikes
- Schweißgeräte
- Staubsauger
- Server
- Datenspeicherprodukte
Was bedeutet die neue Regelung für Hersteller?
Die neue Regelung soll spätestens zum 31. Juli in Kraft treten. Ab dann können Verbraucher eine Reparatur vom Hersteller fordern. Zusätzlich werden Hersteller ab der Verabschiedung des Gesetzes auch dazu verpflichtet, reparierbare Geräte herzustellen.
Für die Unternehmen, die Elektrogeräte herstellen, könnte durch das Recht auf Reparatur ein erheblicher Mehraufwand zukommen. Denn sie müssen künftig nicht nur Geräte reparieren, sondern auch Ersatzteile für ihre Produkte bereithalten.
Das gilt auch für Produkte, die bereits seit Jahren nicht mehr verkauft werden. Die Zeitspanne hierfür richtet sich nach der erwartbaren Lebensdauer eines Geräts.
Für Smartphones bedeutet das etwa, dass Hersteller selbst nach Einstellung der Produktion noch mindestens sieben Jahre alle Teile verfügbar haben müssen. Bei Waschmaschinen und Trocknern liegt diese Zeitspanne bei zehn Jahren.
Die Reparatur muss der Hersteller entweder unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis vornehmen. Entscheidet sich der Verbraucher für eine Reparatur bei einem anderen Dienst – nicht dem Hersteller selbst – muss letzterer aber ebenfalls die Ersatzteile zu einem angemessenen Preis bereitstellen.
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