Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung in weiten Teilen unmittelbar. Für Hersteller und Händler bringt sie neue Pflichten und langfristig strengere Vorgaben für Verpackungen und Versandmaterial. Doch nicht alle der viel diskutierten Regeln greifen sofort.
Verpackungen gehören längst ganz selbstverständlich zum Alltag. Ob beim Lieferdienst, der Bestellung im Online-Shop oder ganz simpel im Supermarkt: Die Menge der Verpackungen ist in den vergangenen Jahren immer weiter deutlich gestiegen.
Vor allem der boomende Online-Handel sorgt dafür, dass immer mehr Waren in Kartons oder Versandtaschen zum Verbraucher gelangen. Dabei kommen nicht selten viel zu große Verpackungen oder zusätzliches Füllmaterial zum Einsatz.
Was die Produkte beim Transport schützen soll, wird allerdings nach dem Auspacken schnell zu Abfall. Die EU will deshalb gegensteuern und mit strengeren Vorgaben dafür sorgen, dass die Masse an Verpackungsmüll künftig verringert wird.
Neue EU-Verordnung: Was ändert sich in Sachen Verpackungen?
Die neue EU-Verpackungsverordnung, die sogenannte Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), wird seit dem 12. August 2026 auch in Deutschland angewendet. Sie soll die bislang geltenden Vorgaben zum Thema Verpackungen europaweit stärker vereinheitlichen.
Ziel der EU ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren und weniger Material zu verschwenden. Zusätzlich soll auch die Recyclingfähigkeit von Verpackungen verbessert werden. Langfristig will die EU damit den Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Verpackungswirtschaft vorantreiben.
Auch für Verbraucher wird die neue EU-Verpackungsverordnung spürbare Veränderungen mit sich bringen. Denn Verpackungen sollen künftig EU-weit einheitlicher gekennzeichnet werden. So soll einfacher erkennbar werden, aus welchem Material sie bestehen und wie sie richtig entsorgt werden.
Gleichzeitig setzt die Verordnung auf Vorgaben für recyclingfähigere und ressourcenschonendere Verpackungsmaterialien. Zudem sollen sogenannte Mogelpackungen aus dem Handel verschwinden.
Die Verpackungen sollen also stärker auf das tatsächlich notwendige Maß begrenzt werden und Packungen weniger Leerraum enthalten. So soll insgesamt Material gespart sowie Transportemissionen reduziert werden.
Welchen Zeitplan gibt es für die neue EU-Verpackungsverordnung?
Für Händler und Hersteller bedeutet der Stichtag am 12. August jedoch nicht, dass nun sämtliche neuen Vorgaben auf einmal erfüllt werden müssen. Zwar wird die PPWR ab diesem Tag grundsätzlich angewendet und bringt neue Anforderungen und Verantwortlichkeiten für Unternehmen mit sich. Viele der besonders weitreichenden Vorgaben greifen jedoch erst in den kommenden Jahren, insbesondere ab 2030.
Eine konkrete Neuerung greift jedoch bereits ab dem 12. August 2026 bei Lebensmittelverpackungen. Für die sogenannten PFAS, die auch als Ewigkeitschemikalien bekannt sind, gelten direkt verbindliche Grenzwerte.
Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen und diese Werte überschreiten, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die EU will damit den Einsatz besonders langlebiger Chemikalien in Verpackungsmaterialien deutlich zurückdrängen und mögliche Belastungen für Mensch und Umwelt verringern.
Weitere Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung greifen dann erst schrittweise in den kommenden Jahren. So wird die einheitliche Kennzeichnung für Recycling und Entsorgung beispielsweise erst zum 12. August 2028 eingeführt.
Ab dem Jahr 2030 gibt es dann nochmal einen großen Schwung an Änderungen. Ab dann müssen Verpackungen unter anderem deutlich stärker auf Recyclingfähigkeit ausgelegt sein.
Auch ein Mindestanteil an recyceltem Material wird für zahlreiche Verpackungen dann eingeführt. Die Änderungen in Sachen Mogelpackungen greifen ebenfalls ab dem 1. Januar 2030.
Das gilt auch für Versandverpackungen im Online-Handel. Künftig sollen Händler ihre Verpackungen stärker an die Größe der verschickten Produkte anpassen und unnötigen Leerraum vermeiden. Diese dürfen dann nur zu 50 Prozent aus Leerraum bestehen.
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