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Archiv

1,2,3, Polizei: eBay-Verkäufer wegen Preistreiberei verurteilt

Marek Hoffmann
Aktualisiert: 06. Juli 2010
von Marek Hoffmann
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Wer kennt diese Situation nicht, in der man sich die Haare vor Wut raufen könnte: Da beobachtet man ein interessantes Objekt bei eBay, manchmal tagelang, und es tut sich an den Geboten erfreulicherweise nichts. Niemand bietet, der Preis steigt nicht. Und dann, kurz vor Ende der Auktion, schießt er plötzlich in die Höhe. Seltsamerweise sind es dann oft nur ein oder zwei weitere Bieter, die einem das Schnäppchen vermiesen. Und wer dachte in solchen Augenblicken nicht auch schon, dass da der Anbieter – entweder selbst oder in Person eines Verwandten oder Bekannten – dahintersteckt?

Umso wärmer wurde es mir daher vorhin ums Herz, als ich einen Artikel im Register gelesen habe. So wie es scheint, ist man nämlich in Großbritannien zum ersten Mal einem solchen Betrüger auf die Schliche gekommen – und hat ihm direkt mit der Kelle auf die Finger geklopft. Stolze 5.000 Britische Pfund (also rund 6.000 Euro) durfte er für seine illegale Preistreiberei berappen. Zusätzlich dazu wurde er zu 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit verdonnert. Und mit dieser Strafe kann er sich noch glücklich schätzen, es hätte nämlich auch schlimmer kommen können.

Nach der Urteilsverkündung hatte der zuständige Richter nämlich verlautbaren lassen, dass er den 39-jährigen Übeltäter Paul Barrett sogar ins Gefängnis geschickt hätte, wäre seine Strafakte zuvor nicht blütenweiß und der von ihm angerichtete finanzielle Schaden nicht so gering gewesen.

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Erwischt wurde der Mann offenbar aufgrund seiner Dummheit. Für die beiden Benutzerkonten, die er zum Manipulieren seiner Versteigerungen von Digitalkameras und Mobiltelefonen benutzte, gab er nämlich die gleichen Kontaktdaten an. Außerdem verwendete er bei der Erstellung der Konten die gleiche IP-Adresse. Nach einer Beschwerde eines geprellten Users gelang es der Organisation Trading Standards relativ einfach, den Übeltäter zu überführen.

Nun stellt sich mir aber eine Frage: Tut eBay eigentlich genug, um derartige Betrügereien entgegenzuwirken? Angeblich werden jährlich mehrere Millionen Euro in den Kampf gegen Lockangebote gesteckt. Aber wie glaubwürdig sind solche Angaben und was wird mit dem Geld getan? Wie kann es beispielsweise sein, dass eBay einem User die Eröffnung zweier Benutzerkonten gestattet, für die er jeweils die gleiche Adresse angibt? Ist das nicht eine von dem Online-Auktionshaus selbst installierte Vorsichtsmaßnahme, die offenbar wirkungslos blieb? Und: Hat eBay nicht die technischen Möglichkeiten, um „auffällige Strukturen“ mittels eines Computerprogramms zu erkennen und sie bei Bedarf einer Überprüfung durch einen Mitarbeiter zu unterziehen?

Es kommt doch sicherlich nicht selten vor, dass zwei Anbieter gegenseitig auf ihren Auktionen bieten, ohne den Zuschlag zu erhalten. Und wenn sie den Zuschlag doch erhalten und das ersteigerte Objekt taucht innerhalb eines bestimmten Zeitraums wieder bei dem ursprünglichen Anbieter auf – das muss sich doch anhand von Keywords oder bereits verwendeter Fotoaufnahmen oder Ähnlichem automatisiert nachprüfen lassen. Oder nicht?

Oder sind eBay solche Maßnahmen mit zu viel (finanziellem) Aufwand verbunden und eigentlich auch egal, da sich nur ein Bruchteil der Kunden tatsächlich beschwert? Und der wird dann vertröstet – das geht schneller und ist billiger. Möglicherweise tue ich dem Auktionshaus damit unrecht, aber in Anbetracht der fast schon kundenverachtenden Profit-Only-Strategie, die das Unternehmen in den letzten Jahren gefahren ist, würde es mich nicht wundern.

(Marek Hoffmann)

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THEMEN:Ebay
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vonMarek Hoffmann
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