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Abgasskandal: Das erwartet VW-Fahrer nach dem BGH-Urteil

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Das BGH-Urteil wird 100.000 weitere Einzelkläger betreffen. (Foto: Pixabay / John R Perry)
geschrieben von Marinela Potor

Heute startete die Verhandlung zum Volkswagen-Abgasskandal vor dem Bundesgerichtshof. Das Urteil wird sich auf über 100.000 Autofahrer auswirken. 

Jetzt wird es spannend im Diesel-Abgasskandal des Volkswagen-Konzerns. Denn heute war der erste Verhandlungstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Es geht zwar um einen Einzelfall, aber das Grundsatzurteil wird sich auf viele andere Kläger auswirken.

Im Fokus des Verfahrens ist die Frage nach Entschädigung. Wie viel Geld, wenn überhaupt, soll der VW-Konzern dem Kläger zahlen, der unwissentlich ein manipuliertes Diesel-Fahrzeug gekauft hat?


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VW-Diesel für Klimaschutz gekauft

Der Fall geht auf das Jahr 2014 zurück. Der Kläger Herbert Gilbert hatte sich bei einem Autohändler einen neuen VW Sharan mit einem Dieselmotor gekauft. Diesen Antrieb habe er sogar ganz bewusst gewählt – der Umwelt zuliebe, sagt er.

Er habe eine US-Autowerbung gesehen, bei dem ein Taschentuch an den Auspuff gehalten wurde und dabei völlig rußfrei blieb. Mit dem Gedanken ein klimafreundliches Auto zu erstehen, kaufte er bei einem Händler den VW Sharan für 31.500 Euro. Nun fühlt Gilbert sich betrogen und fordert den vollen Kaufpreis zurück.


So hat VW die Diesel manipuliert

Beim Abgasskandal geht es um einen spezifischen Dieselmotor des Volkswagen-Konzerns, nämlich dem Typ EA 189, den VW und Tochtermarken wie Audi jahrelang in Autos eingebaut und verkauft hatte. Dieser stieß im Alltagsbetrieb wesentlich mehr Stickoxide aus als offiziell ausgewiesen.

Das konnte der Konzern tun, weil er diese Fahrzeuge mit einer Software ausgestattet hatte, die erkennen konnte, wann sich das Auto in einem Prüfzustand befand.

Jedes Mal, wenn das Auto im Prüfstand fuhr, senkte die Software entsprechend die Abgaswerte. Beim Alltagsbetrieb schaltete sich das Ganze wieder aus und blies entsprechend mehr schädliche Abgase in die  Luft.

Die Diesel-Manipulation war 2015 bekannt geworden.


Das sieht der Volkswagen-Konzern naturgemäß anders. Schließlich habe der Besitzer sein Auto stets nutzen können, ohne die Gefahr, dass es nicht mehr fahren könne. Der Kauf allein sei keine Schädigung für den Kläger und so fordert VW, dass Gilbert zumindest einen Teil für die bereits gefahrenen Kilometer zahlen soll.

Darüber hinaus habe das Software-Update das ursprüngliche Abgas-Problem beseitigt.

Das könnte VW-Fahrer nach Abgasskandal-Urteil erwarten

Der Fall ist bereits durch mehrere Gerichte gegangen. Er wurde zunächst im Landgericht Bad Kreuznach verhandelt, das den Fall abgewiesen hatte. In der nächsten Instanz beim Oberlandgericht Koblenz sprachen die Richter dem Kläger einen Teil des Geldes zu. Dagegen legten beide Seiten Revision ein.

Nun soll der BGH also eine Grundsatzentscheidung treffen. Diese würde aber nicht nur den Kläger Herbert Gilbert betreffen, sondern auch noch mehr als 100.000 weitere individuelle Fälle, die noch bei Gerichten anhängig sind.


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Das betrifft entsprechend nicht mehr die Musterfeststellungsklage, bei der betroffene Autofahrer bereits im April 2020 eine Entschädigung von Volkswagen akzeptiert haben.

Dabei zahlte Volkswagen den Betroffenen einmalig einen Geldwert zwischen 1.350 und 6.257 Euro als Entschädigung. Die Kläger gaben im Gegenzug ihre Ansprüche gegenüber VW ab und behielten ihre Autos.

Für die restlichen Kläger ergeben sich drei mögliche Szenarien.

1. VW-Fahrer bekommen vollen Kaufpreis zurück.

  • Die betroffenen VW-Fahrer würden damit den Kaufpreis inklusive Zinsen erhalten. Ihre Fahrzeuge würden zurück an die Hersteller gehen.

2. Es gibt einen Nutzungsersatz.

Hierbei geht man von einer Gesamtleistung des Fahrzeugs als Basis aus. Davon werden dann die gefahrenen Kilometer abgezogen. Der Kläger bekommt am Ende also die Differenz zwischen Neupreis und genutzter Leistung. Das Auto geht zurück an den Hersteller.

3. Die Kläger gehen leer aus. 

Einige vorige Instanzen sahen das durchaus so, beim BGH-Verfahren scheinen die Karlsruher Richter das aber anders zu sehen. Der vorsitzende Richter Stephan Seiters sagte gleich am Anfang, dass dem Kläger durch seinen Autokauf ein Schaden entstanden sei.

Es sieht also nach einem verbraucherfreundlichen Urteil aus. Das Urteil wird zum 25. Mai erwartet.

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Über den Autor

Marinela Potor

Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.