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So will die Bundesregierung den Darknet-Handel regulieren

Christian Erxleben
Aktualisiert: 24. November 2020
von Christian Erxleben
Das Justizministerium will die Betreiber von Darknet-Plattform stärker in die Haftung ziehen. (Foto: Pixabay.com / TheDigitalArtist)
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Drogen, Waffen oder Kinderpornografie: Auf Commerce-Plattformen im Darknet können Käufer unerkannt illegale Produkte erwerben. Die Betreiber der Plattformen bleiben dabei in der Regel unbestraft. Jetzt will das Bundesjustizministerium den Darknet-Handel neu regulieren.

Stell dir vor, dass du im Internet einkaufen gehst. Du rufst eine Seite auf, besuchst deinen liebsten Shop und legst die Waren in der Warenkorb. Allerdings geht es dabei nicht um Kleider auf Otto oder eine neue Powerbank für dein Smartphone auf Ebay. Stattdessen kaufst du Waffen oder Drogen.

Darknet vs. Clearweb: Online-Shopping in zwei Welten

Möglich macht das der Darknet-Handel. Das Darknet ist ein unsichtbarer Teil des Internets, der für einen Großteil der Bevölkerung unbedeutend ist. Der Zugriff ist nur über das Tor-Netzwerk und beispielsweise den gleichnamigen Tor-Browser möglich.

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Dieser Zugang sorgt dafür, dass sich die Nutzer des Darkwebs unerkannt bewegen. Der entstehende Datenverkehr ist verschlüsselt und wird über mehrere Server umgeleitet, sodass eine Nachverfolgung nicht oder nur sehr schwer möglich ist.

Das Gegenteil ist dann das sogenannte Visible oder Clear Net. Darunter fallen alle „normalen“ Internet-Seiten, die du im Alltag auf deinem Smartphone oder via Google Chrome, Mozilla Firefox oder Apples Safari-Browser an deinem Desktop öffnest.

Wie so oft ist es auch beim Darknet im Allgemeinen und dem Darknet-Handel im Speziellen so, dass der dunkle und unerkannte Teil des Internets viel größer als der sichtbare Bereich ist, der in unserem Fokus liegt.

Bundesjustizministerium plant neue Regulierung für Darknet-Handel in Deutschland

Im Prinzip funktioniert der Darknet-Handel wie das klassische Online-Shopping. Die Plattform-Betreiber verlangen von den Verkäufern Provisionen oder Gebühren. Trotzdem fallen die Strafen gegen die Betreiber in der Regel relativ gering aus.

Das möchte nun das Bundesjustizministerium in Deutschland ändern. Laut einem neuen Gesetzentwurf, der unter anderem dem Spiegel vorliegt, soll das Strafgesetzbuch um den Paragrafen 127 „Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet“ ergänzt werden.

Was sieht der neue Gesetzentwurf für den Darknet-Handel konkret vor?

Aus den Plänen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gehen einige signifikante Neuerungen hervor.

1. Höhere Strafen

Insgesamt soll das Strafmaß für das Betreiben – und damit die Förderung des illegalen Handels im Darknet – erhöht werden. Es drohen in Zukunft bis zu fünf Jahre Haft. Ist eine „Gewerbsmäßigkeit“ erkennbar steigt die Strafe auf zehn Jahre an.

2. Fokus aus schwere Straftaten

Im Mittelpunkt stehen dabei all jene Plattformen, auf denen oder mit deren Hilfe schwere Straftaten begangen werden. Das bedeutet konkret: Der Handel mit Drogen, Waffen, Falschgeld, Aufnahmen von Kindesmissbrauch und Hacking.

Damit geht das Justizministerium auch auf die berechtige Kritik aus dem Jahr 2019 ein. Der alte Entwurf des Gesetzes hätte nämlich dafür gesorgt, dass auch Journalisten und Whistleblower für ihre Enthüllungen nicht mehr den Schutz des Darknets nutzen können.

Das ist durch die Fokussierung auf die kriminellen Aspekte nun nicht mehr der Fall.

3. Die Betreiber werden in die Haftung gezogen

Der dritte und letzte Punkt betrifft die Betreiber der entsprechenden Plattformen. Diese haben sich in gerichtlichen Verfahren mit der Aussage gerettet, dass sie nichts von den Aktivitäten auf der eigenen Plattform gewusst hätten.

Dementsprechend hoch war die Beweislast der Ermittler, die den Betreibern nachweisen mussten, dass sie den Darknet-Handel mit Drogen und anderen illegalen Waren unterstützt haben.

Das soll in Zukunft leichter gelingen. So sieht der Paragraph 127 vor, dass die Betreiber leichter per Telekommunikationsüberwachung kontrolliert werden können. Auch gezielte Online-Überwachung und digitale Durchsuchungen werden erleichtert.

Weniger Schatten und Schutz für den Darknet-Handel

Die geplanten Maßnahmen des Justizministeriums sind sinnvolle Schritte, um den Darknet-Handel besser zu kontrollieren und zu regulieren. Die höheren Strafen und besseren Überwachungsmöglichkeiten machen das Betreiben der Plattformen unattraktiver.

Wer jedoch glaubt, dass der Darknet-Handel damit zu Ende ist, täuscht sich. Es ist lediglich ein erster Schritt in die richtige Richtung.

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THEMEN:E-CommerceHandelPolitikRecht
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vonChristian Erxleben
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Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.

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