Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du der Datenschutzerklärung zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Vreni Frost, Neverever, Bloggerin, Kennzeichnung, absurdes Urteil
SOCIAL

Nach Urteil gegen Vreni Frost: Es herrscht große Verunsicherung

Christian Erxleben
Aktualisiert: 13. Februar 2025
von Christian Erxleben
Die Bloggerin Vreni Frost kämpft für eine sinnvolle Kennzeichnung von Werbung auf Instagram. (Foto: Screenshot / Instagram)
Teilen

Knapp eine Woche ist es her, dass die Bloggerin Vreni Frost vom Landgericht Berlin verurteilt wurde, weil sie Marken auf Instagram vertaggt hatte. Damit würde sie Werbung betreiben – selbst wenn es sich um eine unbezahlte Empfehlung handelt. Seitdem herrscht vor allem eines: Verunsicherung.

Wenn Vreni Frost eine Person, eine Marke oder ein Unternehmen in einem Beitrag auf Instagram vertaggen möchte, muss sie das als Werbung kennzeichnen. Das ist die Folge der Entscheidung des Landgericht Berlin. (Das sind die Hintergründe.)

Die Richter hatten einer Klage des Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) Recht gegeben. (Das vollständige Urteil findet sich unter dem Aktenzeichen 52 O 101/18). Der VSW hatte gegen Frost geklagt, da sie laut VSW unlauter handeln und über den wahren Grund der Postings hinwegtäuschen würde.

BASIC thinking UPDATE

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

  • 5 Minuten pro Tag
  • 100% kostenlos
  • Exklusive PDF-Guides

Die Konsequenzen aus dem Urteil gegen Vreni Frost

Die Auffassungen zur Begründung der Richter für ihr Urteil gehen weit auseinander. Von Zustimmung für die Entscheidung bis hin zu begründeten Zweifeln an der Auslegung wird die volle Bandbreite abgedeckt.

Die Gewinner der Entscheidung sind Kläger wie der Verband Sozialer Wettbewerb und Abmahnvereine, die in ihrem Vorgehen durch das Urteil bekräftigt wurden. So analysiert beispielsweise Moritz Meyer:

Ob Vreni nun eine Kaufabsicht fördern wollte oder nicht, spielt für das Gericht gar keine Rolle. Allein die Tatsache, dass über die getaggten Unternehmensaccounts die Möglichkeit besteht, online Waren zu kaufen, reicht aus, um unter die Kennzeichnungspflicht zu fallen. Ironischerweise hat Instagram ausgerechnet das mit seiner Shopfunktion erheblich vereinfacht. Und damit den Abmahnanwälten die Argumentation viel einfacher gemacht.

Und auch ein weiterer Fakt steht fest: Das Urteil – auch wenn es sich um einen Einzelfall handelt – hat für jede Menge Unruhe und Unsicherheit gesorgt.

Was ist Werbung? Was nicht? Ab wann hat ein Influencer eine relevante Größe und wie gehe ich mit Abmahnungen um?

Rechtlich gesehen handelt es sich – wie bereits erwähnt – um ein Urteil in einem Einzelfall. Das bedeutet: Es ist erstmal nicht notwendig, jede Vertaggung als Werbung zu kennzeichnen. Es ist möglich, dass andere Gerichte eine andere Auffassung vertreten.

Angst, Verunsicherung, Unverständnis

Seitdem das Urteil gegen Vreni Frost publik wurde, melden sich immer mehr Instagrammer und Influencer. Sie wenden sich über Live-Videos und Stories an ihre Leser und erzählen von weiteren Abmahnungen des VSW und Ängsten.

Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um große Accounts, wie den von Vanessa Blum (320.000 Follower), Marlene Bierwirth (171.000 Follower) oder Yeliz Koc (118.000 Follower), oder um kleine Accounts, wie den der 23-jährigen Anna (3.540 Follower) handelt.

Immer mehr Influencer setzen auf Sicherheit – selbst wenn sie nur ihre Freundin markieren wollen.

So sagt Instagrammerin Anna beispielsweise: „Ich setze mich sehr für den Schutz der Verbraucher ein und stehe auch dahinter, dass eine Werbung wirklich als Werbung markiert ist. Aber die Regelungen der Verbände sind einfach sinnlos. Für die Verbraucher wird dadurch noch weniger klar, welcher Beitrag gesponsert ist und welcher nicht.“

Sie ergänzt: „Mir wird somit ein Teil meiner Meinungsfreiheit genommen und meine Glaubwürdigkeit wird von meinen Followern in Frage gestellt. Das finde ich nicht schön, aber das ist immer noch besser als eine Abmahnung mit einer Geldstrafe im vierstelligen Bereich.“

Es braucht eine zeitgemäße Rechtssprechung

Die Ängste und Unsicherheiten seitens der Influencer und Blogger und ebenso die Entscheidung des Landgericht Berlin zeigen, dass es eine Anpassung der vorhandenen Gesetze an die digitale Welt braucht.

Für Plattformen, auf denen Tags selbstverständlich sind, braucht es neue Ansätze. Es muss möglich sein, Empfehlungen via Verlinkung auszusprechen, ohne dass gleich eine Abmahnung droht. Es kann nicht sein, dass Urteile lediglich der Abmahnindustrie den Rücken stärken.

Auch interessant:

  • Absurdes Instagram-Urteil: Wenn Juristen das Internet nicht verstehen
  • 18 Wege, über die dich Facebook trackt und verfolgt
  • Ein Monat DSGVO: Von Abmahnwellen, WhatsApp-Verboten und Mythen
  • IGTV: Alles, was du jetzt wissen musst
Bondora

Anzeige

STELLENANZEIGEN
BASIC thinking Freiberuflicher Redakteur (m/w/d)
BASIC thinking GmbH in Home Office
Online-und-Social-Media Redakteur (m/w/d)
Deutscher Apotheker Verlag GmbH & Co. KG in Stuttgart
Mitarbeiter Interne Kommunikation und Social ...
Technische Werke Ludwigshafen am ... in Ludwigshafen...
Online Marketing Manager (m/w/d)
Markant Gruppe in Offenburg
Praktikant (m/w/d) Digitalmarketing
Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG in Bielefeld
Volontär Social Media (w/m/d)
ADAC e.V. in München

Du willst solche Themen nicht verpassen? Mit dem BASIC thinking UPDATE, deinem täglichen Tech-Briefing, starten über 10.000 Leser jeden Morgen bestens informiert in den Tag. Jetzt kostenlos anmelden:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

THEMEN:InfluencerInstagramMarketingRecht
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonChristian Erxleben
Folgen:
Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.

Anzeige

EMPFEHLUNG
Bitpanda x pepe
1 Million PEPE Coins geschenkt: So sicherst du dir den Krypto-Bonus bei Bitpanda
Anzeige MONEY
UPDATE – DEIN TECH-BRIEFING

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten von uns die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Was ist eine Public Benefit Corporation OpenAI PBC
MONEY

Warum OpenAI sich in eine Public Benefit Corporation umwandeln will

Sammelklage Facebook Schadenersatz Meta Datenschutz
MONEYSOCIAL

Sammelklage gegen Facebook: Bis zu 600 Euro Schadenersatz beantragen

Getresponse Test Erfahrungen Testbericht Erfahrungsbericht Review E-Mail Newsletter Software
SERVICESOCIAL

Getresponse: Alle Fragen zur E-Mail-Software beantwortet

Werbung ChatGPT OpenAI Werbeanzeigen
MONEYTECH

Insider-Informationen: Kommt bald Werbung bei ChatGPT?

Instagram Edits App Meta Videobearbeitung
SOCIAL

Edits: So funktioniert die neue Video-App von Instagram

WhatsApp erweiterten Chat-Datenschutz aktivieren Chats schützen blockieren
SOCIAL

WhatsApp-Chats schützen: Erweiterten Datenschutz aktivieren

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?