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grandioses Beispiel für deutsche Regulierungswut

Thema: Recht, 14.05.2008

liest man sich den Spiegel-Artikel in der Sache StudiVZ/SchülerVZ vs MatheVZ durch, kommt irgendwann der Eindruck auf, man müsse wohl seitens der Jurisdiktion den Deutschen für ziemlich dumm halten, dass er nicht in der Lage ist auseinanderzuhalten, ob man sich auf einem Holtzbrinck-VZ Seite oder einer anderen Webseite aufhält. Das Vorgehen von Holtzbrinck ist sowieso lächerlich, dass es denen nicht peinlich genug ist, aber vielen Unternehmen ist nix peinlich genug, Markenrecht hin, Markenrecht her. Kommt davon, wenn man sich von Juristen lenken und beraten lässt. Moe, komm, lass uns gegenseitig verklagen, Dein Blog heißt Plastic Thinking, das kann man doch ohne Ende verwechseln. Da Du mal A-Blogger warst und nun ich der King bin, werde ich mir jetzt Deine Domain unter den Nagel reißen, weil meine sowas von bekannter ist. Pah, wäre ja gelacht (siehste… man muss schon ziemlich schräg sein, um so zu denken, ne, lass mal, das ist sowas von Panne).

via Kommentar von Jo


     

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13 Kommentare zu “ grandioses Beispiel für deutsche Regulierungswut ”

  1. #1 SteBu [www] schrieb

    >werde ich mir jetzt Deine Domain unter den Nagel reißen

    Ach komm, die willst doch nur, weil Flash Gamez auf einer Subdomain von Moe liegt ;-)

  2. #2 Robert Basic [www] schrieb

    psst:) Außerdem enthält Flashgamez mehrere Buchstaben, die auch in meiner Domain vorkommen, das kann man doch total verwechseln.

  3. #3 Uli [www] schrieb

    Vorsicht, weckt nicht die schlafenden Hollywood-Löwen:

    BASIC INSTINCT !

    Die haben
    a) die älteren Rechte (1992)
    b) den höheren Bekanntheistgrad
    und sind
    c) sowieso notorisch (Rechts-) streitsüchtig!

  4. #4 Simon Rabente [www] schrieb

    Achtung! Du solltest dir auch mal Gedanken über die Farbe der Ränder deiner Kommentarfelder machen! Das könnte zusätzlich noch ein T-Problem geben ;)

  5. #5 SteBu [www] schrieb

    Die Ränder sollten ungefährlich sein. Denn, wenn auch optisch sehr ähnlich, ist es ein anderer Farbton. Robert benutzt #f50c56 und das T-Magenta ist #e20074 ;-)

  6. #6 Mario [www] schrieb

    @SteBu: Hast Du das jetzt echt so erkannt, das mit #f50c56? :-)

  7. #7 SteBu [www] schrieb

    @mario

    Ich könnte es jetzt behaupten, aber das würde mir keiner glauben. Für sowas habe ich das hier.
    Zur Not hilft auch ein Blick ins Stylesheet (
    input#mcspvalue).

  8. #8 Marc [www] schrieb

    Gutes Abmahnkonzept. Ich werde unserem Oberbürgermeister gleich vorschlagen Gemeinden mit -stadt am Ende abzumahnen, weil man das schließlich mit Darmstadt verwechseln kann.

    Das wird dann lustig, wenn Frankfurt anfängt Schweinfurt und Erfurt abzumahnen …

  9. #9 Bezüglich der VZ-Abmahnungen (Heute: MatheVZ) | maischi.de | Bürger / Internet-Entwickler / Dresden [www] schrieb

    [...] beim Herrn Basitsch auf den SPON-Artikel aufmerksam geworden und mir natürlich gleich mal meine Meinung [...]

  10. #10 Brandau [www] schrieb

    Was hat das mit gerade deutscher Regulierungswut zu tun?
    Google hat sich ja beispielsweise auch gegen die verwendung des Wortes “googeln” gewehrt um eine Aufweichung der Marke zu verhindern. Überall auf der Welt klagen Firmen wegen Markenrechten.

    Und wie man in dem Artikel auch liest setzt StudiVZ im wesentlichen auf Einschüchterung und größere Finanzmittel um seine Marke möglichst rein zu halten. Wesentliches Kriterium ist ob der Verbraucher anhand des Namens auf die Idee kommen könnte es handele sich bei MatheVZ um ein Produkt von StudiVZ. Da StudiVZ mit MeinVZ und SchülerVZ eine gewisse Produktfamilie gegründet hat ist das ja zumindest nicht vollkommen fernliegend. Unda darauf beruht die Drohkulisse von StudiVZ. Ob Richter das dann so entscheiden ist ja wieder eine andere Frage.

  11. #11 Hans im Glück [www] schrieb

    Ich bin ja tierisch froh, dass ich mich neulich nicht für http://wii-spiele-vz.de, sondern für http://wii-spiele-archiv.de entschieden habe, als ich eine neue Blog-URL gesucht habe. Finde es auch echt lächerlich, was da abgeht. Als ob StudiVZ einen Nachteil davon hätte, wenn jemand VZ in seiner URL benutzt. Naja, hauptsache abmahnen und Geld anhäufen… :(

  12. #12 Jan [www] schrieb

    Im übrigen haben auch viele Verbraucherzentralen ( z.B. http://www.vz-nrw.de) das Kürzel “VZ” in ihrem Domainnamen. Wer hat hier jetzt wohl die älteren Rechte?

  13. #13 Jans Blog [www] schrieb

    StudiVZ will gegen MatheVZ klagen…

    MatheVZ soll Domain rausgeben – StudiVZ will alle VZ-Adressen für sich alleine beanspruchen. Ob das rechtens ist, will MatheVZ vor Gericht klären.
    MatheVZ bietet im Internet Mathe-Übungsblätter und Unterrichtsmaterialien zum Download an. Der Holtzb…


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