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Kurz-Domains: Einstweilige Verfügungen gegen die DENIC

André Vatter
Aktualisiert: 23. Oktober 2009
von André Vatter
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DENIC_logoEigentlich sollte heute die heiße Phase beginnen: Sämtliche in den vergangenen Tagen von Hostern angenommenen Vorregistrierungen für ein- und zweistellige Domains sollen heute um Punkt 9 Uhr der DENIC überreicht werden. Dort soll ein Zeitstempel, “der im Millisekundenbereich arbeitet”, für Gerechtigkeit bei der Verteilung sorgen. Doch auf den letzten Metern gerät das Verfahren ins Stocken. Die Kanzlei esb Rechtsanwälte hat nun blitzschnell eine einstweilige Verfügung gegen die DENIC erwirkt.

Der Mandant des Anwaltbüros sei Inhaber der Einbuchstabenmarken E, F, G und X, Y, Z. In der Verfügung untersagt das Landgericht Frankfurt (Az. 2-06 O 515/09) der DENIC dementsprechend die Registrierung der folgenden Domain-Namen:

e.de
f.de
g.de
x.de
y.de
z.de

Bei Zuwiderhandlung drohen der DENIC „die üblichen Ordnungsmittel“, also ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die dann beim Vorstand vollstreckt wird. Die Registrierung der betreffenden Domains soll mindestens solange ausgesetzt werden, bis beim Oberlandesgericht Frankfurt eine rechtskräftige Entscheidung in Sachen 11 U 36/09 gefallen ist: Der Streit betrifft die Registrierung für Dritte als Domaininhaber.

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So, alle, die jetzt überrascht sind, jetzt bitte mal die Hand heben. Wieso sehe ich keine Hände? Nun ja, man hätte glauben können, dass einige Unternehmen abwarten, bis die Verteilung über die Bühne gegangen ist, um dann den Domain-Grabbern und ehrlichen Nutzern ihr Anwälte auf den Hals zu hetzen. Ich halte das alles für eine Farce. Bezüglich des erwähnten Mandanten: Wie seriös kann ein Unternehmen sein, das sich pro forma zwei Schnipsel des Alphabets reserviert? Bei der Telekom und Mr. T ist es ja noch verständlich. Sonst erinnert mich die ganze Kiste an den Russen, der sich einstmals sämtliche Rechte am Smily „:-)“ sichern wollte, um bei jedem SMS-Teenager Lizenzgebühren abzukassieren.

Sämtliche der erwähnten Domains sind bei Sedo schon unter den Hammer gekommen (hier die Auflistung inklusive erzielter Gebote), gemeinsam kämen sie auf einen Preis von 155.000 Euro. Ich habe gerade bei der DENIC angerufen und sie haben mir den Empfang der Einstweiligen Verfügung bestätigt. Auch die Information, die uns am Morgen erreichte, dass mittlerweile br.de, sr.de, hr.de und dw.de für Registrierungen gesperrt wurden, wurde als „korrekt“ bezeichnet. Der Absender dieser Einstweiligen Verfügung sei nicht bekannt, doch wer über ein wenig Allgemeinbildung verfügt, sollte schnell merken, das hier die Öffentlich-Rechtlichen ihre Finger im Spiel haben. Wenig überraschend: auch vw.de und o2.de wuden vorab reserviert. Allen Mitgliedern habe die DENIC eine E-Mail zukommen lassen, in der von der Registrierung ausgenommene Domain-Namen vermerkt sind. Darüber hinaus seien nur „eine handvoll“ weiterer „.de“-Kombinationen gesperrt. „Wir wollten die Vergabe möglichst schnell realisieren und zwar lieber über die technische Ebene. Nicht über die rechtliche“, so der Sprecher.

(André Vatter)

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vonAndré Vatter
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André Vatter ist Journalist, Blogger und Social Median aus Hamburg. Er hat von 2009 bis 2010 über 1.000 Artikel für BASIC thinking geschrieben.
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