Die großen Verlagshäuser werfen Google regelmäßig „Content-Diebstahl“ vor. Sie pochen bei den Snippets, die interessierten Nutzern vorgelegt werden, auf Geistiges Eigentum und wollen Google am liebsten zur Kasse bitten – auch, wenn Leser danach auf die verweisenden Links klicken und früher oder später doch beim Originalartikel landen. Das ist schon ein recht wahnwitziger Gedanke und dass ihn die Publisher selbst nicht ernst nehmen, kann man daran sehen, das bis heute noch niemand die Suchmaschine einfach vom Verlagsprodukt ausgesperrt hat. Das wären eigentlich nur ein, zwei Handgriffe…
Doch nun wurde neues Öl ins Feuer gegossen. Wie die dpa berichtet, will es eine Künstlerin nicht hinnehmen, dass ihre unschätzbaren Werke in der Google Bildersuche auftauchen. Sie hat eine Unterlassungsklage gegen die Suchmaschine erwirkt, über die derzeit beim Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wird. „Google hat ein Geschäftsmodell, das millionenfach zu Urheberrechts-Verletzungen führt“, poltert ihr Anwalt. Ja, so ist das.
Abgesehen davon, dass man sich fragen muss, weshalb die Dame in Anbetracht ihrer Bilder bei Google in neurologische Schockzustände gerät, bleibt da noch Anderes anzumerken: Zum einen könnte man da ja auch von einer „stillschweigenden Einwilligung“ sprechen. Der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm gibt zu verstehen, dass jeder, der eine frei zugängliche Website inklusive Galerie im Netz hat, dies in dem Gedanken tut, dass er damit gerne auch gefunden werden möchte. Ich meine, wir haben es hier mit einem multimillionenschweren SEO-Markt zu tun, in dem alle Beteiligten den ganzen Tag nichts anderes tun, als darüber zu streiten, wer ganz oben stehen darf.
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Zudem hat Google das europäische Recht auf seiner Seite: Laut Brüsseler Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr sind Diensteanbieter nicht angehalten, proaktiv ihre Auftritte nach rechtswidrigen Inhalten abzusuchen. Allerdings sind die verpflichtet, diese umgehend zu entfernen, sobald eine berechtigte Beschwerde eingeht. Da die Künstlerin auf ihr Urheberrecht pocht, könnten wir es hier sogar mit einer berechtigten Forderung zu tun haben. Das würde aber auch bedeuten, dass der BGH, der sich derzeit noch nicht so sicher ist, was er mit dem Fall anfangen soll, durch den Europäischen Gerichtshof abgelöst werden würde.
Mir riecht die ganze Sache nach einem ordentlichen PR-Stunt. Was hat man sonst davon? Verkauft die Malerin damit mehr Bilder? Schläft sie nachts besser? Hat das etwas mit einer Ästhetiktheorie zu tun, nach der Kunst auch dann funktioniert, wenn kein Betrachter im Raum ist? Ich weiß es nicht. Aber vielleicht könnte mir jemand von euch bei der Gelegenheit verraten, ob es eigentlich eine Opt-Out-Lösung für die robot.txt in diesem Fall gibt. Also, den Google-Bot von Bildern fernhalten. Oder kann ich nur die komplette Seite vom Index ausschließen? Dann wäre es doch prima und wir müssten für derart überambitionierte Einzelfälle nicht mehr unsere Steuergelder hergeben. Im übrigen verlange ich von Google 50 Cent für jedes Suchergebnis, das beim Eingeben meines Namens ausgespuckt wird. Das ist mein Name – und ich will ihn wiederhaben. Ich. Manni, der Mann. Mein Name. Boah…
(André Vatter)