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Google Bildersuche: Künstlerin verklagt die Suchmaschine

bildersucheDie großen Verlagshäuser werfen Google regelmäßig „Content-Diebstahl“ vor. Sie pochen bei den Snippets, die interessierten Nutzern vorgelegt werden, auf Geistiges Eigentum und wollen Google am liebsten zur Kasse bitten – auch, wenn Leser danach auf die verweisenden Links klicken und früher oder später doch beim Originalartikel landen. Das ist schon ein recht wahnwitziger Gedanke und dass ihn die Publisher selbst nicht ernst nehmen, kann man daran sehen, das bis heute noch niemand die Suchmaschine einfach vom Verlagsprodukt ausgesperrt hat. Das wären eigentlich nur ein, zwei Handgriffe…

Doch nun wurde neues Öl ins Feuer gegossen. Wie die dpa berichtet, will es eine Künstlerin nicht hinnehmen, dass ihre unschätzbaren Werke in der Google Bildersuche auftauchen. Sie hat eine Unterlassungsklage gegen die Suchmaschine erwirkt, über die derzeit beim Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wird. „Google hat ein Geschäftsmodell, das millionenfach zu Urheberrechts-Verletzungen führt“, poltert ihr Anwalt. Ja, so ist das.

Abgesehen davon, dass man sich fragen muss, weshalb die Dame in Anbetracht ihrer Bilder bei Google in neurologische Schockzustände gerät, bleibt da noch Anderes anzumerken: Zum einen könnte man da ja auch von einer „stillschweigenden Einwilligung“ sprechen. Der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm gibt zu verstehen, dass jeder, der eine frei zugängliche Website inklusive Galerie im Netz hat, dies in dem Gedanken tut, dass er damit gerne auch gefunden werden möchte. Ich meine, wir haben es hier mit einem multimillionenschweren SEO-Markt zu tun, in dem alle Beteiligten den ganzen Tag nichts anderes tun, als darüber zu streiten, wer ganz oben stehen darf.


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Zudem hat Google das europäische Recht auf seiner Seite: Laut Brüsseler Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr sind Diensteanbieter nicht angehalten, proaktiv ihre Auftritte nach rechtswidrigen Inhalten abzusuchen. Allerdings sind die verpflichtet, diese umgehend zu entfernen, sobald eine berechtigte Beschwerde eingeht. Da die Künstlerin auf ihr Urheberrecht pocht, könnten wir es hier sogar mit einer berechtigten Forderung zu tun haben. Das würde aber auch bedeuten, dass der BGH, der sich derzeit noch nicht so sicher ist, was er mit dem Fall anfangen soll, durch den Europäischen Gerichtshof abgelöst werden würde.

Mir riecht die ganze Sache nach einem ordentlichen PR-Stunt. Was hat man sonst davon? Verkauft die Malerin damit mehr Bilder? Schläft sie nachts besser? Hat das etwas mit einer Ästhetiktheorie zu tun, nach der Kunst auch dann funktioniert, wenn kein Betrachter im Raum ist? Ich weiß es nicht. Aber vielleicht könnte mir jemand von euch bei der Gelegenheit verraten, ob es eigentlich eine Opt-Out-Lösung für die robot.txt in diesem Fall gibt. Also, den Google-Bot von Bildern fernhalten. Oder kann ich nur die komplette Seite vom Index ausschließen? Dann wäre es doch prima und wir müssten für derart überambitionierte Einzelfälle nicht mehr unsere Steuergelder hergeben. Im übrigen verlange ich von Google 50 Cent für jedes Suchergebnis, das beim Eingeben meines Namens ausgespuckt wird. Das ist mein Name – und ich will ihn wiederhaben. Ich. Manni, der Mann. Mein Name. Boah…

(André Vatter)

Über den Autor

André Vatter

André Vatter ist Journalist, Blogger und Social Median aus Hamburg. Er hat von 2009 bis 2010 über 1.000 Artikel für BASIC thinking geschrieben.

29 Kommentare

  • Ich war so frei und habe das Logo von Basicthinking mal auf ein paar Pornseiten gepostet, Ihr findet euch dort in der Bildersuche.

    …ist ja schliesslich frei zugänglich euer Logo, logo….!!!

  • PR…vielleicht… guter Weg dorthin zumindest.
    ABER – auf der anderen Seite…sieht es evtl. tatsächlich nicht so seriös aus, wenn man ihre Bilder bei Google sieht. Neben anderen vermeintlichen Suchergebnissen
    Also das gewürfelte Bild der Suchergebnisse, indem der Künstler seine Bilder widerfindet, trifft die Ästethik oder Wirkung die er erzielen will vermutlich nicht, da er sie nicht beeinflussen kann.
    Personen wie diese Künstlerin verlieren hier ein Stück Kontrolle über ihr eigenes Werk. Wärend sie auf Ihrer Website mit Designelementen etc. selbst entscheiden können, in welchem Hintergrund ihr Werk eingebettet dem Publikum präsentiert wird. Entreist Google Elemente der Website der Künstlerin und stellt ihr Werk im Zweifelsfall in einen ganz anderen Kontext dar (Ergebnis der Bildersuche).
    Idee:
    Eine Customized Google-Bilderanzeige… (von wegen Open Innovation). Also eine vom Schaffenden selbst geschaffene Ergebnis-der-Suche-Seite.
    Hm… ob sowas möglich wäre?
    Wir haben es hier vermutlich mal wider mit einem Fall von:
    Ist die Furcht vor Google = die Furcht vor Kontrollverlust (?) zu tun.

  • @ #8 Markus: Das war nicht google, das warst Du . 😉

    Hier kann man google nicht zur Rechenschaft ziehen. Im Gegenteil, es wär ein noch deutlicherer Verweis auf Kommentar 5 und 6, oder nicht?

  • #9: da ist wohl etwas wahres dran. auch wenn die künstlerin evtl nicht genau das im kopf hatte. aber ein gutes argument.

    ich frage mich manchmal, warum google nicht mal die keule rausholt, und verlage und andere natürliche oder juristische personen nicht einfach rausschmiesst. zwar ist der kuschelkurs evtl strategisch klüger, aber ich glaub vor allem die verlage realisieren garnicht, dass google durchaus druckmittel hat. gerade wo jetzt nicht mehr klicks, sonderns visits entscheident werden.
    was sagen wohl die verlage, wenn sie einfach nicht mehr in den suchergebnissen auftauchen?

  • Meine Meinung (auch Künstler, und ein bissel Seo): es ist durchaus in meinem Sinne, wenn Google die Bilder indexiert. Ich gebe Google auch ein stillschweigendes Einverständnis, da ich (wie beschrieben) meine Bilder nicht via robots.txt auschließe. Ich sehe es daher auch so, dass die Dame (und vor allem ihr Anwalt) sich wichtig machen will.

    Aber: was nicht geht, ist wenn andere die Google-Thumbnails nutzen. Da wird nicht nur das Urheberrecht ausgehebelt, sondern auch massiv traffic und Aufmerksamkeit abgezogen. Ich habe das gerade zum Beispiel im Konkreten am Fall Yasni beschrieben: http://www.tagseoblog.de/yasni-klaut-bilder-traffic-via-hotlinking-mit-nerviger-popup-werbung

    Und heute noch einen Artikel über das Problem des Hotlinkings im Allgemeinen hinzugefügt: http://www.tagseoblog.de/das-hotlinking-problem-google-unter-zugzwang
    Das „Problem“ Bildersuche ist viel komplexer, als man zunächst glaubt…
    Gruß, Martin

  • Ich finde Online-Bildersuchen zwar generell gut aber sie haben – meiner Meinung nach – ein großes Problem: Die Privatsphäre.

    Es kommt z.B. gar nicht selten vor, dass jemand auf irgendwelchen Parties rotzbesoffen geknipst wird und – weil das ja immer so lustig ist – ungefragt in diversen Profilen erscheint. Diese Galerien werden natürlich ebenfalls im Index aufgenommen. Der Abgelichtete (egal wie besoffen, das Recht am eigenen Bild hat jeder) hat dann die Rennerei, die Fotos überall wegzukriegen.

    Beim Datenschutzgesetz hat es funktioniert: Man muss seit Januar 2009 aktiv ein Kreuz gesetzt haben, dass man Werbepost von einem Unternehmen erhalten möchte, mit dem man einen Vertrag abschließt. Früher musste man das Kreuzchen setzen, wenn man keine wollte.

    Meine Idee wäre daher, dass Fotos nur dann indiziert werden dürfen, wenn der Seitenbetreiber ausdrücklich ZUSTIMMT und nicht andersrum…

    Ich weiß: Spätestens jetzt springen wieder Piraten auf die Barrikaden – von wegen „Kunst muss frei sein“.

    Die Idee mit der robots.txt mag zwar bei Google helfen aber anderen Crawlern verrät man mit der Datei das Versteck, wo sie auf keinen Fall gucken dürfen (und es dadurch erst recht interessant wird).

  • interessant wäre eher, was passieren würde, wenn google – um jegliche eventuelle rechtliche probleme zu vermeiden – die seite der dame, sowie alle seiten, die darüber berichten (und irgendwohin auf die seite verLinken) mal komplett aus dem index wirft.

    das würde nicht nur die klickraten in den keller treiben, sondern auch die berichterstattung minimieren. SPON z.b. berichtet darüber, woraufhin SPON komplett aus google entfernt werden würde (incl. aller SPON-seiten, die damit nichts zu tun haben), was bei der redaktion zu einer panikattacke führt und sie den artikel darüber löschen würden, damit SPON bei google wieder gefunden wird. dann berichtet möglicherweise basic thinking darüber (sowohl über die seite selbst, als auch über die SPON-entfernung) und google würde basic thinking entfernen, bis auch hier der Linkmauf die seite weg ist. usw..

    über kurz oder lang findet keiner mehr die homepage der künstlerin. und weil heutzutage kein geschäft mehr ohne google leben kann, würde sie eventuell wieder gegen google klagen. und zwar auf wiederaufnahme in den index.

    dann steht sie vor dem richter und er fragt sie: „sie wollen also in google gefunden werden, ihre bilder sollen aber nicht gefunden werden? wie stellen sie sich das denn vor?“ und sie wirft einen fragenden blick zu ihrem anwalt, neben dem ihr webmaster / SEO-berater sitzt, der kurz vor dem nervenzusammnebruch steht.

    CU TOM

  • Das ist richtig lustig.
    Den Fall gab es schon. Ein Typ aus Hamburg hat doch schon einmal eine Abmahnung gegen den Suchriesen auf den Weg gebracht.
    Der behauptete damals aber, es seien online nur Fälschungen seiner Werke zu finden. Er selbst hätte sein Bild nie online gestellt. Und weil dieses Plakat eine Bildmarke ist, ist das gleich ein Markenstreit geworden.
    Da der Typ aber auch mit Abmahnwellen aufgefallen ist, wohl eine Methode zum Geld verdienen und nicht wirklich ernsthaftes interesse an der Materie.

    Allein mit der Begründung des Urheberrechts, wird die Dame wohl null Chancen haben. Wenn man das so sehen will, ist die Bildersuche doch eher ein Zitat. Jeder darf aber heute Zitate machen, ohne um Erlaubniss zu fragen. Die Freiheit hat wohl sogar google.

    Irgendwie aberwitzig. Wenn ich etwas auf der Straße abstelle, muss ich davon ausgehen dass es geklaut, entsorgt oder eingesammelt wird. Verursacht ein anderer damit einen Unfall, bin ich sogar dafür verantwortlich.
    Online soll aber alles anders sein. Wozu stellt man Bilder online? Zum nicht gesehen werden? Zum nicht gefunden werden? Glaube ich nicht, sorry Leute, ich glaub es nicht.

    Es sollte keiner etwas ins Netz stellen, wenn er nicht weiss, was er damit anrichtet. Dann hat er seine Werke für sich. Was ist daran so schwer?????

  • Das Thema Datenschutz & Co ist ein riesen Ding. Was Google, Yasni & Co hier treiben ist wirklich grenzwertig. Jeder Seitenbetreiber braucht die Einwilligung des Urhebers. Warum dann nicht auch Google?

  • Ich stimme #14 und #19 zu. Es muss eine Einwilligung (evtl in Form von robots.txt) vorliegen damit die Bilder oder Websiten indexiert werden dürfen. Damit muss man sich eben mal auseinandersetzen wenn man gefunden werden will und nicht umgekehrt.
    Man kann doch nicht jede einzelne Suchmaschiene (die evtl erst morgen erfunden wird) explizit ausschließen müssen. Ich hoffe dass dieses Verfahren es in diese Richtung lenkt.

  • Habe ich als Hausbesitzer das Recht, Kartenfirmen von der Vermessung meines Stadtteils abzuhalten? Kann ich mich dagegen wehren, dass mein Gebäude in Kartenmaterialien auftaucht? Dann ist da halt ein schwarzer Fleck in der Reihe der roten Häuserblöcke. Kann ich das? Nein.

  • Ich komme mal auf dein Beispiel:
    Wenn mein Haus auf der Landkarte auftaucht (wie link zu meiner website) ist es was anderes als wenn die Landkarte nach „haus von max musterman“ durchgesucht wird, wenn mein Dach auf den Satelitenfotos abgebildet wird ist es was anderes als wenn mein Wohnzimmer da zu finden ist. Ich bin Gastfreundlich und wer mich besucht kann auch mein Wohnzimmer und meine Küche zu sehen bekommen, aber wenn mein Wohnzimmer außerhalb meines Hauses zu sehen sein sollte stelle ich ein Schaufenster mit Bildern vor dem Haus oder sonstwohin. Ja ich will eine Adresse die auf der Landkarte gefunden wird, aber nicht dass alles was im Haus befindet zu sehen ist.
    Ich kann der Vermessungsfirma zwar nicht verbieten mein Stadteil zu kartographieren, wohl aber mein Grundstück, sollte es so groß sein dass es eigene Straßen beinhaltet.
    Anderes Beispiel:
    Wenn ich ein Eintrag im Telefonbuch wünsche muss ich es explizit beantragen.

  • Wenn du ein Gewerbe anmeldest, wird das automatisch an alle anderen Stellen gemeldet. Und schon stehst du in allen Lila Seiten der Telefonwelt.
    Dann ruft dich auch noch jemand an, der dir einen Rand um deinen Eintrag verkaufen will.
    Und wo hast du das beantragt?

    Telefonbucheintrag wurde erst mit dem Handy deutlich verändert. Vorher war je jeder drinn. Erinnert sich keiner mehr welch Aufwand notwendig war, nicht im Telefonbuch zu stehen? Falsches Beispiel, einmal mehr.

    Datenschutz beginnt bei mir. Ich kann nicht sagen, ich stelle etwas auf einer öffentlich zugänglichen Seite, aber bitte schaut nicht hin. Ist doch ein Scherz. Kunst hat viel von Darstellung. „Passiert“ erst in den Köpfen der Betrachter. Wenn wir aus allem ein Geschäft machen wollen, muss man bald für Sauerstoff Markengebühren zahlen. Aber dann hat O2 schon die Rechte bekommen, autsch, wenn wir jetzt so weiterspinnen.

    Es muss sich deutlich mehr ändern als nur den Umgang von Google mit Urheberrechten.

  • „Telefonbucheintrag wurde erst mit dem Handy deutlich verändert. Vorher war je jeder drinn. Erinnert sich keiner mehr welch Aufwand notwendig war, nicht im Telefonbuch zu stehen?“
    eben, dann ist was passiert, neues gesetzt, jetzt muss ich explizit zustimmen, sowas wünsche ich mir auch im Internet. Ich möchte eben nur das suchbar machen was ich explizit erlaube, dass es auf der Website dann mehr zu sehen gibt als in der Suchmaschiene. Wer sich nicht auskennt darf eben nicht ausgenutzt werden in dem all seine daten gescannt und veröffentlicht werden.

    Wenn jemand eine Website macht muss er sich nur mit Webdesign beschäftigen, wenn er es auch unter Suchmaschienen findbar machen will muss er sich mit SEO beschäftigen, ist ja schlimm genug dass man schon fast ein Jurist sein muss um eine Website online zu stellen, man muss auch SEO-Profi sein um seine Daten/Inhalte im Griff zu behalten. Das ist nicht im Sinne des Datenschutzes.

  • Das ist ja wohl der Oberhammer! Da hat die erfolglose Künstlerin wohl nichts anderes zu tun. Stellt sich doch die Frage ob irgendjemand ihr Bild überhaupt – bei Google oder wo auch immer – wirklich sehen wollte. Wo wären wir denn heute ohne Google? Ich jedenfalls bin froh, wenn man mich bei Google findet!

  • @#25 Leo: „ist ja schlimm genug dass man schon fast ein Jurist sein muss um eine Website online zu stellen,“
    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

    möchte diese aussage deutlich unterschreiben.
    ist unerträglich und hemmt definitiv das tun.
    ewig auf der suche nach eventuellen abmahngründen sein zu müssen.

    auch mein wunsch wäre es, wenn ein webseiten-betreiber explizit zustimmen muss,
    was eine suchmaschine vorrätig halten darf.

    und das medium internet in verbindung mit bildern, ist eben doch ziemlich frickelig.

    @6 Richard:
    Lösung:

    User-agent: Googlebot-Image
    Disallow: /
    Sobald die Künstlerin dies in der robots.txt hat werden auch automatisch vorhandene Bilder nach geraumer Zeit vom Google Image Dienst entfernt.
    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

    und was macht die künstlerin mit all den anderen webseiten,
    welche bei der bildersuche mit der phrase: „Edgar Degas“
    auftauchen?
    jeden seitenbetreiber zwingen diese robots.txt zu verwenden?

    es ist und bleibt schwierig, das mit den bildern und dem netz…

    naja, vielleicht verkauft sie nun zumindest etwas?

    wer kauft übrigens eines von mir…?