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Für euch gelesen: Facebooks Datenschutzrichtlinie. Gesucht: AGB-Kunst

Jürgen Vielmeier
Aktualisiert: 13. Februar 2025
von Jürgen Vielmeier
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Ich will hiermit Buße tun für alles, was ich jemals Böses getan habe. Und deswegen mache ich etwas für euch, was niemand gerne tut: Ich habe mir stellvertretend für alle AGB dieser Welt die aktuelle, aus dem Englischen übersetzte Facebook-Datenschutzrichtlinie durchgelesen. Euch interessiert doch sicher auch, was da so drin steht, ohne dass ihr das selbst lesen wollt. Inspiriert dazu hat mich der Schauspieler und Synchronsprecher Richard Dreyfuss. Die CNet-Redaktion hat ihn dazu überredet, Auszüge der iTunes EULA (End-user license agreement) zu lesen. Und da der Mann es versteht, dramatisch zu werden und Stimmen zu imitieren, ist das teilweise fesselnder als – ich wette – „Pirates of the Caribbean 4“.

Etwa zeitgleich hat Wolfgang Michael auf dem leider vorübergehend pausierenden Lead-Award-Siegerblog Carta einen weiteren, sehr guten Text veröffentlicht: „Die neue Pest AGB“. Er beschreibt darin eher die gängige Praxis von Verlagshäusern, freie Journalisten nach Strich und Faden auszunehmen. Er meint es aber auch allgemein: „AGB ähneln den Beipackzetteln von Medikamenten. Wer sie liest, wird blass und nimmt das Medikament auf keinen Fall ein. Also liest sie auch keiner.“ Ich hab es trotzdem einmal gewagt.

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Facebooks Datenschutzrichtlinie beginnt mit der interessanten Bitte, sich doch bitte auf dem Postweg in Palo Alto Kalifornien zu melden, wenn man Fragen hätte. Das größte elektronische Netzwerk der westlichen Hemisphäre, das sich anschickt, unsere Kommunikation für immer zu verändern, will also, dass wir uns per Schneckenpost melden, wenn wir etwas zu beanstanden haben. Auf gut Deutsch: Schickt eure Beschwerden doch an den Weihnachtsmann!

Gleich zu Anfang weist Facebook darauf hin, dass man Mitglied im TRUSTe-Programm sei und sich an die „EU-Safe-Harbor-Bestimmungen des Handelsministeriums bezüglich der Sammlung, Nutzung und Einbehaltung von Daten aus der Europäischen Union“ halte. Wer genau hinschaut und liest, findet heraus, dass mit „Handelsministerium“ hier das der USA gemeint und TRUSTe nur ein Programm ist, um bei den unterschiedlichen Vorstellungen von Privatsphäre in der EU und den USA eine Art Brücke zu bauen.

„Wir verfolgen deine Handlungen“

Kinder unter 13 dürfen sich nicht selbständig bei Facebook anmelden, es sei denn, sie fragen ihre Eltern um Erlaubnis und lassen sich von ihnen über die sichere Nutzung des Internet unterweisen. Wer nicht möchte, dass Facebook Dateien speichert, die mit Inhalten verbunden sind, die man beabsichtigt hochzuladen, solle diese bitte vorher löschen. Gemeint sind wohl Fotos und Ähnliches, aber wie, um Himmels Willen, man das machen soll, sie zu löschen, verrät Facebook hier nicht.

Nicht schlecht hingegen: Wenn man Kontakte importiert hat, etwa über den Freunde-Finder, der das iPhone und E-Mail-Adressbücher durchsuchen kann, darf man diese Kontakte mit einem Klick wieder entfernen. Facebook zeigt sogar an, wie und wo das geht. Umso gruseliger dafür die Formulierung: „Wir verfolgen einige deiner Handlungen auf Facebook, beispielsweise [Auflistung praktisch aller möglichen Facebook-Aktivitäten]“. Was genau „verfolgen“ heißt, schreibt Facebook an der Stelle nicht.

Künstler sollten sich des Themas AGB annehmen

Gegebenenfalls erhalte man bei Werbeanzeigen Informationen darüber, „ob du bestimmte Werbeanzeigen auf anderen Webseiten gesehen und mit diesen interagiert hast“. Facebook ist also mittlerweile überall. Wenn man in diesem Falle Informationen bekomme, die man noch nicht hatte (welche auch sonst), will man diese anonymisieren, braucht dafür aber bis zu 180 Tage.

Ich geb’s zu: Das waren erst die Punkte 1 und 2 von insgesamt 9 Kapiteln der Datenschutzrichtlinie. Auf alle einzugehen, würde Rahmen dieses Beitrags und die Nerven seines Autors sprengen. AGB sind komplex und unüberschaubar geworden. Facebook selbst hat im März angekündigt, sie den Nutzern einfacher unterschieben darlegen zu wollen. Ich fürchte, ohne Bilder, anschauliche Beispiele oder Comics wird das alles nichts.

AGB-Seiten auf Websites müssen weg von der Feder der Juristen und hin in die Hände von Künstlern. Ein Vorbild dürfte in diesem Falle Google sein. Der YouTube-Besitzer hat vor einigen Wochen Rechte und Pflichten des Urheberrechts in einem Cartoon vorgestellt. Neben Dreyfuss‘ EULA-Lesung einer der besten Ansätze, die ich zum Thema Recht seit langem gesehen habe:

(Jürgen Vielmeier, Grafik: Google)

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THEMEN:RechtVerbraucherschutz
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vonJürgen Vielmeier
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Jürgen Vielmeier ist Journalist und Blogger seit 2001. Er lebt in Bonn, liebt das Rheinland und hat von 2010 bis 2012 über 1.500 Artikel auf BASIC thinking geschrieben.
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