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Archiv

Wer profitiert eigentlich vom Leistungsschutzrecht?

Jürgen Vielmeier
Aktualisiert: 18. Juni 2012
von Jürgen Vielmeier
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Plötzlich sind fast alle gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Verlage, auch die, die einst dafür waren. Jeder in der Verlagswelt und der Politik, der noch bei Trost ist, müsste eigentlich ganz klar sehen, was ein solch schwammig formuliertes Gesetz anrichten würde. Das Netz spricht mit einer Stimme und ein solches Gesetz wird nie und nimmer verabschiedet, oder? Müssen wir uns da auch noch echauffieren? Ja, müssen wir. Weil der gesunde Menschenverstand leider manchmal aussetzt, wenn wirtschaftliche Interessen auf Politik treffen.

Die Verlage müssen Geld verdienen und sich abschotten, damit ihnen niemand das Wasser abgräbt, oder gar tarifliche Löhne einfordert. Und dann war da noch das Internet, wo plötzlich US-Großkonzerne vermeintlich viel Geld mit den Inhalten deutscher Presse-Erzeugnisse verdienen. Das kann ja wohl nicht sein!

Also her mit einem Gesetz, der als Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes offen im Netz steht. Journalist Stefan Niggemeier sieht das als einen Glücksfall an:

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Das ist das Schlimmste, das diesem Gesetz passieren konnte, dass seine Folgen endlich konkret greifbar werden. Nun ist die Unmöglichkeit und Untauglichkeit eines solchen Gesetzes unübersehbar.

In dem Entwurf heißt es gleich zu Anfang in der Problembeschreibung:

Durch den Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass Presseverlage im OnlineBereich nicht schlechtergestellt sind als andere Werkvermittler. (…)

Eigentlich hätte man hier schon aufhören können, weiterzulesen. Was sind andere Werkvermittler? Wo sind die Presseverlage schlecht gestellt? Und was ist eigentlich ein Presseverlag und was nicht? Mario Sixtus hat da eine gute Idee:

Presseverleger zu werden ist überhaupt nicht schwer. Um als Presseverleger im Sinne des Gesetzes zu gelten, muss man lediglich ein „Presseerzeugnis“ publizieren. (…) Eine besondere Qualität oder Orginalität wird hier explizit nicht eingefordert. Ungefähr alles, was nicht Reklame ist, dürfte somit in die beschriebene Kategorie fallen.

Sixtus schlägt vor, einfach Studenten damit zu beschäftigen, Wikipedia-Texte in ein Blog zu kopieren und für die Nutzung jedes Textes 100 Euro Gebühr zu verlangen. Macht keiner? Wäre nach dem Leistungsschutzrecht aber erlaubt. Was wäre dann überhaupt verboten? Etwa Linklisten zu erstellen, wie Heike Rost das auf ihrem Blog zum Thema Leistungsschutzrecht getan hat, und die Urheber der Überschriften dafür nicht zu entlohnen. Zumindest die, die ausdrücklich auf das Leistungsschutzrecht pochen. Von denen man eine Lizenz erwerben muss. Für Überschriften und Textanrisse, von denen im Gesetzesentwurf nicht steht, wie lang sie sein dürfen.

Spiegel Online etwa will sich daran nicht beteiligen. Man ist sogar brüskiert, mit den Befürwortern des Gesetzesentwurfs in dieser Form auf eine Stufe gestellt zu werden. Der Entwurf ist sehr schwammig gehalten und Kritiker befürchten, dass die Gerichte noch viel Zeit damit verbringen dürften, die Versäumnisse der Politik nachzudefinieren. Zumal das Zitatrecht glücklicherweise weiterhin gelten würde, parallel zu einem Leistungsschutzrecht.

Und in der Praxis?

„Blogger können mit dem Leistungsschutzrecht Geld verdienen“, versucht Springers „Außenminister“ Christoph Keese für das Gesetz zu werben. Sprich: Wir sind vergütungsberechtigt, wenn wir ein Blog betreiben.

Wie das in der Praxis funktionieren soll, würde mich mal interessieren: Jemand verlinkt auf Basic Thinking und zitiert uns etwa noch. Egal ob auf Twitter, Facebook, Google oder auf seiner eigenen Seite. Würden wir auf das Leistungsschutzrecht pochen, müsste jemand dafür eine Lizenz bei uns kaufen. Dazu hat er weder Lust noch Geld, also wird er nicht mehr verlinken. Unsere Beiträge werden weniger gelesen und wir nehmen weniger Geld über Werbung ein. Wollen wir nicht.

Seid ihr bei Trost?

Deswegen verzichten wir natürlich darauf und werden möglichst breit kund tun, dass man keine Lizenz erwerben muss, wenn man Überschriften oder Snippets unserer Beiträge verwendet. Das werden aber nicht alle mitbekommen, und wer macht sich schon die Mühe, das unter hunderten Blogs und Nachrichtenseiten auszusortieren? Und Google? Wird Google sich die Mühe machen oder wird man Google News gleich ganz abschalten? Wäre für uns als dort gelistetes Blog ebenfalls ein herber Verlust.

Die Verlage, die es rechtzeitig kapieren, werden die Suchmaschine anflehen, Google News am Leben und sie im Index zu behalten. Die Mehrheit dürfte dann auf Lange Sicht von einem Leistungsschutzrecht keinen Gebrauch machen. Was also soll man damit? Wer noch bei Trost ist, wird irgendwann einsehen, dass er davon profitiert, wenn Ausschnitte seiner verlinkten Artikel auf anderen Seiten auftauchen. Aber, wie gesagt. Mit dem gesunden Menschenverstand ist das manchmal so eine Sache. Wer vom Leistungsschutzrecht profitiert? Außer Abmahnanwälten eigentlich niemand.

(Jürgen Vielmeier, Bild: Digitale Gesellschaft (CC BY-SA))

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vonJürgen Vielmeier
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Jürgen Vielmeier ist Journalist und Blogger seit 2001. Er lebt in Bonn, liebt das Rheinland und hat von 2010 bis 2012 über 1.500 Artikel auf BASIC thinking geschrieben.
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