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WhatsApp-Urteil: Private Nutzung verstößt gegen Recht

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(Pixabay.com / Daniel_B_photos)
geschrieben von Christian Erxleben

Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat ein umstrittenes WhatsApp-Urteil gefällt. Nach Ansicht der Richter begeht jeder Nutzer des Messengers, dadurch dass er die persönlichen Daten Dritter ohne Zustimmung weitergibt, einen Rechtsverstoß. In letzter Konsequenz könnten Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Schadenersatzansprüche entstehen.

Wer WhatsApp auf seinem Smartphone installiert und den AGB zugestimmt hat, leitet alle Telefonnummern in regelmäßigen Abständen an den Messenger nach Kalifornien weiter. Das passiert laut Aussage von Rechtsanwalt Christian Solmecke „unabhängig davon, ob der Inhaber der Nummer selbst WhatsApp nutzt oder nicht.“

Durch die automatische Datenübertragung begehe jeder WhatsApp-Nutzer einen Verstoß gegen deutsches Recht – ob die Weitergabe nun wissentlich oder fahrlässig geschieht, mache keinen Unterschied. Das hat nun das Amtsgericht Bad Hersfeld in seinem Urteil (Az. F 111/17 EASO) entschieden.


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Im entsprechenden Verfahren ging es eigentlich um das Sorgerecht für ein Kind. Die Mutter muss laut Gericht nun jedoch von allen WhatsApp-Kontakten des Kindes schriftliche Einverständniserklärungen einholen, vorlegen und die Kontaktliste regelmäßig auf neue Einträge überprüfen sowie sich selbst weiterbilden.

Was das WhatsApp-Urteil bedeutet

Grundsätzlich stimmt Rechtsanwalt Solmecke in Teilen dem WhatsApp-Urteil zu. Auch nach seiner Auffassung verstößt die automatische Weitergabe persönlicher Daten (Handynummer) gegen „das Recht der Kontakte auf informationelle Selbstbestimmung als Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dieses schützt auch die Geheimhaltung von sensiblen personenbezogenen Daten, die nicht jedem offen zur Verfügung stehen.“

Wer jedoch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WhatsApp zustimmt, leitet persönliche Daten weiter und verletzt damit das Persönlichkeitsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geschützt ist.

In der Folge dieses Rechtsverstoßes könnte es theoretisch zu Unterlassungsforderungen, Abmahnungen oder sogar Schadenersatzansprüchen kommen. In der Praxis ist die Gefahr, für die Datenweitergabe angezeigt zu werden, relativ gering.

Einerseits liegt es daran, dass sich die Klagen in der Regel gegen Freunde, Verwandte oder enge Geschäftskontakte richten würden. Andererseits dürfte eine Klage postwendend eine Klage der anderen Seite gegen sich selbst nachziehen – aus dem selben Grund.

Wie du dich vor Abmahnungen schützt

Der sicherste Weg einer Abmahnung zu entgehen, ist laut dem Urteil die vom Gericht eingeforderte schriftliche Erlaubnis einer jeden Person aus deiner Kontaktliste.

Da diese in manchen Fällen jedoch nur schwer (zum Beispiel Distanz) einzuholen ist, bleibt im Zweifelsfall entweder der Umstieg auf andere Messenger samt kompletter Löschung des WhatsApp-Accounts oder die Löschung aller Kontakte, die mit der Datenübermittlung nicht einverstanden sind oder kein WhatsApp besitzen, aus der Kontaktliste.

Für den Alltag würde die Entscheidung des Amtsgericht Bad Hersfeld bedeuten, dass wir am besten mit einer handschriftlichen Liste der Telefonnummern unserer Kontakte in der Hosentasche herumlaufen und diese bei Bedarf händisch eintippen.

Sowohl dieser Gedankengang als auch das Einfordern einer schriftlichen Erlaubnis eines jeden Kontakts zeigt leider, wie weit entfernt die deutsche Rechtssprechung vom digitalen Alltag der Bundesbürger entfernt ist. Diese Aussage soll nicht den Verstoß von WhatsApp gegen das Persönlichkeitsrecht rechtfertigen. Sie soll lediglich unterstreichen, dass die angewandte Methode nicht dem Zeitgeist entspricht und kaum umsetzbar ist.

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Über den Autor

Christian Erxleben

Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.

26 Kommentare

  • Kritisch kann das werden, wenn es sich um vertrauliche Kontaktlisten handelt. Beispielsweise ein Psychiater, der WhatsApp auf seinem Arbeitshandy installiert und damit eine Liste seiner Patienten hochlädt.

  • Ein Trojaner der Bundesregierung, der alle meine Daten auf einem Server speichert den jeder halbwegs talentierte Hacker in ein paar Stunden für sich zugänglich machen kann, verstoßen aber nicht gegen das Persönlichkeitsrecht oder was? So lächerlich die Rechtsprechung in Deutschland. =)))
    Einfach nur ein bürokratischer Witz. Naja…

  • Wenn die Gerichtsmeinung sich breitflächig durchsetzt (bisher ist es nur ein Amtsgericht in einem Einzelfall), dann ist nicht nur WhatsUp betroffen, sondern ALLE Apps und Dienste, die das Auslesen oder einen Upload des Adressbuchs verlangen.

    • Ich denke, dass allen Apps die das weiterleiten persönlicher Daten, ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben gehört.
      Das wäre zwar wieder mehr Bürokratie, aber darin ist Deutschland ja eh Nummer 1. 😉

  • Man könnte ja auch einfach WhatsApp/Facebook verbieten, diese Daten abzuziehen. Das wäre doch mal ein ganz verrückter Gedanke, was?

    Ach nö, man geht lieber an den „kleinen Nutzer“ als sich mit dem großen Konzern anzulegen.

    Absurder und realitätsferner kann ein Gericht heute kaum urteilen.

    • Absurd ist leider ihr Kommentar. Denn ein Urteil ergeht immer nur über den Streigegenstand, den die Parteien eines Rechtsstreits bestimmen. Wenn sich also zwei Privatpersonen über die möglicher Weise rechtswidrige Weitergabe von persönlichen Daten streiten, hat das Gericht nur hierüber zu urteilen und nicht darüber, ob sich Dritte (z.B. WhatsApp/Facebook) rechtmäßig verhalten. Überlegen sie einfach mal, wer wirklich „schuld“ am leichtfertigen Umgang mit dem Datenschutz ist. Ich denke, dass es jeder Einzelne für sich in erster Linie selbst bestimmen kann, steht es doch jedem frei, einmal genau zu lesen, was z.B. WhatsApp für Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen hat, und sich dann zu fragen, ob man DAS möchte. Im Zweifel sagt einem dann irgendwann ein Gericht, ob man sich richtig entschieden hat.
      Denken darf und sollte schon noch jeder selber.

  • Interessant ist wem hier die Schuld gegeben wird. Das Gericht in Bad Hersfeld schützt mein Recht auf informelle Selbstbestimmung und wird hier dafür als „realitätsfern“ oder „lächerlich“ bezeichnet. Die naheliegende Idee, dass die Nutzer Whatsapp zur Aufgabe dieser fragwürdigen Praxis drängen, scheint überhaupt nicht in Betracht zu kommen. Warum nicht?
    Ich habe mich gerade an Whatsapp gewand und eine Einsicht und Löschung meiner Daten verlangt. Darüber hinaus sollen Sie verhindern, dass Daten von mir bei ihnen gespeichert werden. Unfassbar, oder? Ich habe mit Whatsapp überhaupt nichts zu tun und muss mich gegen ihre Datensammelwut wehren.
    Nur ein selbstgefälliger Nutzer gibt die Schuld hierfür einem Gericht.

  • Ich bin auch der Meinung, Whatsapp muss bestraft werden und nicht etwa der Nutzer! Whatsapp und genauso Facebook usw. haben die Funktion eingebaut! Der unerfahrene Nutzer weiss nicht wo, oder kann im Moment die Kontakteweitergabe gar nicht sperren! Ein Gericht kann durchaus weitere Schuldige in den Gerichtsprozess hineinnehmen und schuldigsprechen! Sonst wären wir kein Rechtsstaat sondern eine Anarchie! Die Großkonzerne könnten machen, was sie wollen! Und das können sie eben nicht, nur die Politiker und die Gerichte sind zu feige!

    • Jeder kann selbst entscheiden, ob er solche Apps nutzt. Die AGB sind für JEDEN zu lesen, man muss sogar aktiv (!) einwilligen. Es kann niemand sagen, dass er es nicht gewusst habe.
      Den Verstand zu benutzen und auch einfach einmal zu verzichten ist auch eine Möglichkeit. Nur die wollen viele nicht wahrhaben. Es ist ja auch leichter, die Schuld bei anderen zu suchen.
      Ich habe auf WhatsApp verzichtet. Und ich vermisse nichts. Erreichbar bin ich trotzdem für alle meine Leute.

      • Es geht aber in keinster Weise um die Primärnutzer. Wenn die ihre Seele verkaufen ist das in etwa so interessant, als ob in China ein Sack Reis umfällt.

        Die KONTAKTE sind das Problem! Dieser „dödelige“ WA-Nutzer hat die Dreistigkeit, die Frechheit, über die Datenhoheit seiner Kontakte zu bestimmen.
        Und alleine dafür sollte man ein 6-stelliges Bußgeld verhängen.

      • Die AGBs von Whatsapp sind in Fachenglisch verfasst. Das ist jetzt nicht sooo einfach für jeden zu verstehen.
        Das ist übrigens auch ein Kritikpunkt an Whatsapp

  • „Für den Alltag würde die Entscheidung des Amtsgericht Bad Hersfeld bedeuten, dass wir am besten mit einer handschriftlichen Liste der Telefonnummern unserer Kontakte in der Hosentasche herumlaufen und diese bei Bedarf händisch eintippen.

    Sowohl dieser Gedankengang als auch das Einfordern einer schriftlichen Erlaubnis eines jeden Kontakts zeigt leider, wie weit entfernt die deutsche Rechtssprechung vom digitalen Alltag der Bundesbürger entfernt ist.“

    Was genau ist gegen exakt dieses Vorgehen vorzutragen? Nicht weniger erwarte und verlange ich von Dritten zu meiner Person! Zahlreiche „Subjekte“ haben meine Kontaktdaten, die ich ihnen zur persönlichen Nutzung(!) anvertraut habe, schändlich mißbraucht. In dem sie diese Daten munter von WhatsApp mit Facebook haben teilen lassen und schon dadurch Unmengen an Metadaten zu meiner Person Facebook bekannt sind: Mit wem habe ich zu tun, wann habe ich mit diesen Leuten zu tun, wo habe ich mit diesen Leuten zu tun (Standorterkennung), gibt es gemeinsame Bekanntschaften, Alter, Familie, wo wird eingekauft, wie lange wird sich in Geschäften aufgehalten, welche Transportmittel werden genutzt, wie liquide ist diese Person (Wohngegend, Fahrzeugnutzung etc.).

    Und diese Information haben diese hochgradig kriminellen Unternehmen nur aus diesem einen Grund, weil WhatsApp-Nutzer einen Intellekt haben, der dem eines Kieselsteins entspricht. Es muß alles genutzt werden, weil ist ja total easy und so – aber über mögliche Rand- und Folgeerscheinungen nebst potentiellen Folgeproblemen macht man sich keinen Kopf.

    Natürlich ist es auch noch sinnfrei, diese Personen aufzufordern meine Informationen zu löschen: Denn sie wurden erfasst. Facebook dürfte mittlerweile genauer über mich Bescheid wissen, als ich selber.
    Fehlt noch, daß irgendein Vogel ein Gruppenfoto hochlädt und es mit Namen versieht. Dann greift deren softwareseitige Gesichtserkennung und fertig ist mein Profil.

    Hoffentlich macht das Urteil das AG Bad Hersefeld die Runde und wird auch noch vom BGH bestätigt werden, damit diese Datenschweinerei ein für alle Mal ein Ende hat.
    Aber da sehe ich schwarz, denn unsere werthe Frau Merkel hat schon mehrfach geäußert, daß sie der deutsche Datenschutz stört, da er Unternehmen behindere…

    Bitte, bitte… macht alle was ihr wollt – aber haltet mich da raus! Und zwar in Gänze.

  • Klar ist doch, alle schimpfen über Whatsapp, auch die Medien. Aber gerade die Medien machen doch Werbung ohne Ende für die App. Da kommt eine Neuerung, die Whatsapp irgendwo von einem anderen Messanger geklaut hat als die große Neuheit und Quantensprung der Technik beworben. Wie scheinheilig ist das den. Würde Whatsapp nicht wegen jeden Pups in den Medien auftauchen und mehr über alternativen berichtet werden, hätte sich die Sache höchstwahrscheinlich schon vonselbst erledigt. Weil vielen WA Nutzer teilweise gar keine Alternativen bekannt sind. Aber was soll man von käuflichen unabhängigen Medien erwarten ???.

  • Also ein Gericht hat das was Juristen schon seit Jahren (!) bereits aussprechen in ein Urteil gefasst – und alle tun wieder überrascht. Das WA sowie der Mutterkonzern Facebook gegen deutsches Recht bzw. europäisches Recht verstossen ist seit Jahren bekannt, wurde in diversen Medien (unter anderen Heise) erläutert. Was mich dabei erstaunt – trotzdem sind z.B. der ÖR oder selbst die politschen Parteien „voll dabei“, da wo ein „kleiner Youtuber“ sofort eine Abmahnung kassiert, wird die Rechtsfrage einfach „ausgesessen“ oder anders gesagt unser Rechtsstaat wird ausgehöhlt. Ich möchte dazu erwähnen das ein privates Monopol keineswegs „besser“ ist als ein öffentliches, es hindert vielmehr die Benutzer und User an einer freien Auswahl ! Ein Beispiel: Messenger wie Skype, Google (wie deren Messenger aktuell auch heißen), ICQ und viele weitere nutzen z.B. WebRTC aber ist es möglich sich untereinander zu verbinden ? NEIN, das liegt „natülich“ nicht an den technischen Unzulänglichkeiten des Protokolles, eine erzwungene „Zersplitterung“ des Markts würde zur Durchsetzung eines gemeinsamen Standard führen statt zu einem privates Monopol.

    P.S: Bei WA handelt es sich nicht um ein unbedarftes Startup-Unternehmen sondern um einen Multimiliardenkonzern (FB) – daher darf angenommen werden das die Gesetzesverstösse bewusst in Kauf genommen wurden – wie bei VW, die Justitz sollte daher demensprechend reagieren.

  • Diese Multimilliardenkonzerne sind schon in sich kleine Staaten. Sie sind in der Lage Gesetze zu brechen und dann über Jahre hinweg vertuschen. Bis dahin haben sie eine eigene Lobby gegründet und das mit mächtigen Lobbyisten, die die Unternehmen in Schutz nehmen. Es wird eigene Politik durchgesetzt und die echten müssen sich beugen.

  • Oh wie habe ich dieses Urteil herbei gesehnt! Seit über einem Jahr predige ich… Jodech, mein Reden hat bisher nur ein Schulterzucken verursacht.
    Ich habe aber einen Vorschlag: jeder WhatsApp-Benutzer soll sich ein zweites Smartphone kaufen und dies nur mit den WhatsApp-Kontakten füllen. Damit ist dem Datenschutz Genüge getan.
    Der Vorteil dabei: mit dem Zweitvertrag machen die Provider zusätzlich ein gutes Geschäft. Und dann müssen ja jedes Jahr 2 neue Smartphone gekauft werden, haben also der Handel und die Hersteller auch was davon. Und die Regierung muss sich nicht mehr mit dem üblen Thema Datenschutz befassen. Sind also auch aus dem Schneider. Eine tolle Winwinwinwinwin-Situation.
    Ach, und wenn sich der Pöbel nicht an die 2-Handy-Regel hält, erläßt man eben ein Gesetz und läßt die Abmahnanwälte auf die ungezogene Meute los. Somit wäre auch der Zweig der Nichtsnutze profitabel am Thema beteiligt. Genial, ein Problem wird im Fingerstreich gelöst und alle verdienen dran. Man… ich könnte Wirtschaftswissenschaftler werden!!!