Copyright-Reform, EU-Parlament, Uploadfilter, Artikel 13

EU-Parlament winkt Reform des Urheberrechts und Uploadfilter durch

Philip Bolognesi
Allen Warnungen zum Trotz: Mit knapper Mehrheit votierten die Mitglieder des EU-Parlaments für die neue Urheberrechtsrichtlinie. (Foto: pexels.com / Artur Roman)

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348 zu 274 Stimmen bei 36 Enthaltungen: Das EU-Parlament beschloss mit knapper Mehrheit die neue Urheberrechtsrichtlinie, die im finalen Gesetzestext Artikel 17 heißt. Nun müssen lediglich die Mitgliedsstaaten der Copyright-Reform zustimmen. Der 9. April wird dabei als möglicher Termin genannt. 

Nach einer sehr emotionalen Diskussion entschied sich die Mehrheit des Europaparlaments für die Reform des EU-Urheberrechts – und das ganz ohne Änderungen.

In der anderthalbstündigen Aussprache schenkten sich Befürworter und Kritiker der Reform nichts und trugen wiederholt ihre Argumente vor, die in den vergangenen Monaten zu vernehmen waren.

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Äußerst knapp scheiterte allerdings ein Antrag zur gesonderten Abstimmung über einzelne Punkte des Entwurfs. Diese enthielten unter anderem die umstrittenen Uploadfilter. Während 312 Parlamentarier dafür stimmten, entschieden sich 317 dagegen.

Copyright-Reform: Positiv für Kreative und Presseverlage

Gedacht war, das antiquierte EU-Urheberrecht in das digitale Zeitalter zu befördern und Urhebern und Inhaltserstellern (wie Künstlern) eine bessere Vergütung zuzubiligen.

Online-Plattformen wie Youtube sollen deshalb bereits beim Upload von Inhalten kontrollieren, ob urheberrechtlich geschütztes Material vorliegt.

Nach Meinung von Kritikern gelingt dies nur mit Hilfe technischer Kontroll-Tools, den sogenannten Uploadfiltern.

Hier besteht laut Kritikern der Copyright-Reform die Gefahr, dass diese Filter nicht genau unterschieden können, wann eine Urheberrechtsverletzung oder etwa eine Karikatur vorliegt.

Dies führe zu einer Zensur oder zumindest zu einem nicht kontrollierbaren Gebrauch der Filter.

Online-Konzerne werden in die Pflicht genommen

Ebenso strittig war der nun verabschiedende Artikel, der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage einschließt.

Demnach müssen Suchmaschinen-Dienste für Nachrichten – wie Google News – zukünftig Geld an Verlage zahlen, wenn sie deren Artikel lediglich mit einem kurzen Ausschnitt anteasern.

Insbesondere kleine Verlage könnten laut Kritiker Nachteile davon tragen. Denn sie nehmen gegenüber größeren Plattformen wie eben Google News eine relativ schwache Verhandlungsposition ein.

Mitgliedstaaten müssen die Reform nun umsetzen

Da es sich hierbei um eine EU-Richtlinie handelt, müssen nun die Mitgliedsstaaten für sich das Gesetz noch national umsetzen.

Dies wird laut Einschätzung von Experten noch ein bis zwei Jahre dauern.

In Deutschland hat die CDU bereits angekündigt, auf Uploadfilter zu verzichten, was jedoch laut Expertenmenungen nicht mit dem Europarecht vereinbar ist.

Einordnung

Mit der Copyright-Reform und den Uploadfiltern wird es womöglich schwer sein, weiterhin an einem freien demokratischen Internet festzuhalten.

Denn diese Entscheidung der EU wird dazu führen, dass künftig Unternehmen und ihre Filter entscheiden, welche Inhalte wir im Internet sehen, hören und lesen werden.

Leider hat es die EU versäumt, in der Vergangenheit ganz konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie rechtmäßige nutzergenerierte Inhalte geschützt werden können.

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Philip Bolognesi war von 2018 bis 2020 in der Redaktion von BASIC thinking tätig. Er hat Kommunikationswissenschaften studiert und ist zertifizierter Social-Media-Manager. Zuvor hat er als freiberuflicher Online-Redakteur für CrispyContent (Serviceplan Berlin) gearbeitet und mittelständische Unternehmen in ihrer Online-Kommunikation beraten. Ihn trifft man häufig im Coworking-Space Hafven in Hannover.