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Google und Apple stoppen menschliche Auswertung von Sprachaufnahmen

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Schluss mit Spinage: Menschen dürfen Sprachaufzeichnungen über den Google Assistant vorerst nicht mehr auswerten. (Foto: Pixabay.com / Kaufex)
geschrieben von Vivien Stellmach

Google lässt Sprachaufnahmen in Europa vorerst nicht mehr von Menschen auswerten. Die Hamburger Datenschutzbehörde hat „erhebliche Zweifel“ am Datenschutz des Google Assistant geäußert. Derweil hat auch Apple die Auswertung von Siri-Aufnahmen vorerst eingestellt.

Erst vor wenigen Tagen hatte Apple bestätigt, dass Vertragspartner uns über Sprachassistentin Siri zur Produktverbesserung belauschen dürfen. Diese Praxis verfolgt auch Amazons Alexa und genauso hat Google es mit seinem Google Assistant gemacht – bis jetzt.

Denn bei Google und Apple ist vorerst Schluss mit der Spionage: Einerseits hat Google die menschliche Auswertung von Sprachaufnahmen bis Oktober 2019 in Europa gestoppt. Damit reagiert der Konzern aus dem kalifornischen Mountain View auf einen Verstoß des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar.


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Apple beugt sich derweil der Kritik seiner Kunden und hat angekündigt, Nutzer erst ausdrücklich um Erlaubnis zu bitten, bevor Mitarbeiter sich nachträglich Mitschnitte anhören dürfen.

Wir informieren dich über die Auswertungsstopps beider Konzerne der Reihe nach. Fangen wir einmal mit Google an.

Google Assistant: Hamburger Datenschutzbehörde leitet Verwaltungsverfahren ein

Google hat in Hamburg seine deutschen Sitz. Deshalb ist die Hamburger Datenschutzbehörde für den Internet-Konzern zuständig.

Der Datenschützer Johannes Caspar leitete ein Verwaltungsverfahren gegen Google ein, damit Mitarbeiter und Dienstleister aufgezeichnete Mitschnitte des Google Assistant nicht mehr anhören dürfen.

Deshalb hat Google das Auswerten von Sprachaufnahmen für drei Monate eingestellt. Das ist die maximale Frist, für die Caspar eingreifen kann, denn eigentlich ist die irische Datenschutzbehörde für Google in Europa zuständig.

Google-Home-Aufnahmen aus den Niederlanden dienen als Vorzeigefall

Um mit dem Verwaltungsverfahren auch Erfolg zu erzielen, verwies Caspar auf die vor einigen Wochen bekannt gewordenen Mitschnitte von Aufnahmen aus den Niederlanden.

Durch einen Bericht von Whistleblowern zeigte sich damals, dass sich unter den aufgezeichneten Gesprächen offenbar teilweise auch intime, personenbezogene Daten der Betroffenen entnehmen ließen.

Zudem seien diese Aufnahmen zum Teil wegen fehlerhafter Aktivierung gestartet worden. Der Google Assistant bekam also Wörter und Sätze mit, die gar nicht für den Sprachassistenten gedacht waren.

Laut einer Mitteilung von Google an die Behörde sei das Transkribieren der Aufnahmen aufgrund dieses Eklats auch schon am 10. Juli 2019 eingestellt worden.

Datenschutz: „Erhebliche Zweifel“ beim Google Assistant

Der Einsatz von Sprachassistenten in Europa muss den Datenschutzvorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) folgen. Caspar erklärte in einer Pressemitteilung, dass er beim Google Assistant „gegenwärtig erhebliche Zweifel“ daran habe.

„Die Nutzung von Sprachassistenzsystemen muss in einer transparenten Weise erfolgen, so dass eine informierte Einwilligung der Nutzer möglich ist“, schreibt Caspar.

„Dabei geht es insbesondere um die Bereitstellung ausreichender Informationen und um eine transparente Aufklärung Betroffener über die Verarbeitung der Sprachbefehle, aber auch über die Häufigkeit und die Risiken von Fehlaktivierungen.“

Im nächsten Schritt wollen beide Parteien weitere Fragen über die Funktionsweise des Google Assistant klären. Erst dann werden die Datenschutzbehörden laut Caspar über „endgültige Maßnahmen“ entscheiden, „die für einen datenschutzkonformen Betrieb erforderlich sind.“

Google bezieht offenbar Stellung

Laut Medienberichten äußerte sich Google bereits zum Verwaltungsverfahren. Demnach schrieb der Konzern: „Wir stehen mit der Hamburger Datenschutzbehörde in Kontakt und prüfen, wie wir zum einen Audioaufnahmen testen und zum anderen unseren Nutzern die Verwendung ihrer Daten besser erklären können.“

Dadurch soll die Spracherkennung für Menschen mit unterschiedlichen Dialekten und Akzenten funktionieren. Und Google betont wohl auch: „Im Zuge dieser Tests werden die Audioclips nicht mit den Nutzerkonten verknüpft. Im Übrigen werden die Tests nur bei etwa 0,2 Prozent aller Clips durchgeführt.“

Apple stoppt menschliche Auswertung von Siri-Aufnahmen

Kommen wir zum Konzern aus Cupertino. Gegenüber dem US-amerikanischen Technologie-Magazin Techcrunch hat Apple nämlich bestätigt, dass künftig keine Sprachaufnahmen und Gespräche über Siri mehr aufgezeichnet werden, wenn der Nutzer nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

Das Unternehmen hat die Vorgehensweise weltweit gestoppt. Die neue Funktion, über die Apple die Erlaubnis seiner Nutzer einholen will, soll mit einem späteren Software-Update umgesetzt werden.

Wie der britische Guardian berichtet, hörte Siri nämlich unter anderem sensible Gespräche über die Gesundheit von Menschen, aber auch über geschäftliche Details ab. Unter Berufung auf Insider sollen sogar Aufnahmen von Menschen beim Sex ausgewertet worden sein.

Das liegt daran, dass Nutzer Siri oft unabsichtlich aktivieren. Die Sprachassistentin kann schon dann reagieren, wenn neben dem iPhone oder Mac ein lautes Geräusch ertönt oder jemand etwas sagt, das ähnlich wie der Sprachbefehl „Hey Siri“ klingt.

Auch Amazon reagiert auf Kritik

Der Marktführer unter den Sprachassistenten ist und bleibt jedoch erst einmal Amazon mit Sprachassistentin Alexa. Jetzt ist es natürlich interessant, zu wissen, wie Unternehmenschef Jeff Bezos auf die Schritte von Google und Apple reagiert.

Die US-amerikanische Plattform Bloomberg berichtete schon, dass Alexa-Nutzer nun auch die Möglichkeit hätten, einer menschlichen Auswertung von Aufnahmen zu widersprechen. Das ginge ganz einfach im Einstellungsmenü der zugehörigen App.

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Über den Autor

Vivien Stellmach

Vivien Stellmach war von Mai 2019 bis November 2020 Redakteurin bei BASIC thinking.