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Worauf Gründer im Investment-Prozess achten müssen

Carsten Lexa
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Carsten Lexa
Vor dem Handschlag mit dem Investor sollten Gründer einige Dinge beachten. (Foto: Pexels.com / Oleg Magni)
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Ein Investment klingt für viele Gründer nach einem wahr gewordenen Traum. Doch im Prozess des Investments lauern einige Herausforderungen. Diese möchte ich im zweiten Teil dieser Mini-Serie aufzeigen.

Im ersten Teil dieser zweiteiligen Artikel-Serie habe ich einen Überblick über die unterschiedlichen Typen von Investoren und über die Arten möglicher Investments gegeben. Für Gründer ist es wichtig, die Besonderheiten der einzelnen Typen und Arten zu verstehen, um zu wissen, wie man am besten mit ihnen umgeht.

Gründer müssen aber nicht nur die Investoren-Typen und Investment-Arten kennen. Es ist ebenso wichtig, den Investment-Prozess zu kennen und zu wissen, welche Vertragsklauseln typisch im Rahmen einer Beteiligung sind.

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Schließlich bedarf es noch eines Verständnisses um die psychologischen Aspekte, die durch ein Investment auf Gründer zukommen können. Um diese drei Bereiche geht es nun im zweiten Teil des Artikels.

Der Investment-Prozess

Zwei Faktoren sind wichtig im Hinblick auf den Investment-Prozess: Eine gute Vorbereitung und die Zeit, die es braucht, um ein Investment vorzubereiten, umzusetzen und abzuschließen.

Insbesondere professionelle Investoren wie beispielsweise Venture-Capital-Gesellschaften haben für sich einen bestimmten Ablauf bezüglich des Investments von der Kontaktaufnahme bis hin zur tatsächlichen Geldzahlung entwickelt.

Dabei umfasst der Ablauf regelmäßig die Prüfung der von den Gründern vorgelegten Unterlagen und die Festlegung der Eckdaten der Investition im Rahmen eines sogenannten „LOI“.

Das ist eine regelmäßig unverbindliche Absichtserklärung hinsichtlich der Bedingungen eines möglichen Investments. Dabei geht es um die rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Prüfung des Start-ups in Form einer Due Diligence sowie der Verhandlung der Vertragsdokumente.

Für Gründer stellen sich im Investment-Prozess in der Praxis regelmäßig drei Herausforderungen.

  1. Viele Gründer verstehen den Prozess nicht oder nicht ausreichend. Deshalb reagieren sie nicht professionell genug auf die Anforderungen des Investors.
  2. Teilweise steht einem Start-up nicht genügend Zeit zur Verfügung, um das Investment abzuschließen. Das gilt insbesondere dann, wenn das Start-up das Geld zum weiteren Geschäftsbetrieb benötigt.
  3. Schließlich kann es auch sein, dass die Gründer die Geduld mit dem Investor verlieren, weil aus ihrer Sicht dieser nicht schnell genug vorgeht.

Gründer tun deshalb gut daran, wenn sie die Zeit, die es dauert bis es zu einem Investment kommt, nicht zu knapp bemessen.

Darüber hinaus ist es regelmäßig sinnvoll, sich für den Investment-Prozess einen erfahrenen Berater an die Seite zu holen. Das erzeugt gegenüber dem Investor einen professionellen Eindruck. Außerdem gibt es die Möglichkeit, nach Rat zu fragen.

Die vertragliche Ausgestaltung eines Investments

Es klingt banal: Aber bei einem Investment geht es um Geld. Und wie heißt es so schön: „Who has the gold, makes the rules!“ Frei übersetzt: „Wer das Geld hat, entscheidet!“

Deshalb geben Investoren regelmäßig vor, zu welchen Bedingungen sie sich beteiligen, auch wenn viele Gründer das nicht immer erkennen oder der Meinung sind, aufgrund der Einzigartigkeit ihres Start-ups hätten sich die Investoren ihren Wünschen zu beugen.

Tatsächlich läuft es regelmäßig so nicht ab. Stattdessen müssen sich die Gründer mit den Dokumenten der Investoren, dem Beteiligungsvertrag und anderen ergänzenden Vertragswerken auseinandersetzen.

Dabei ist der Umfang der Dokumente unterschiedlich. Es kann sich um wenige Seiten handeln, aber auch um ganze Ordner. Dies hängt insbesondere vom Investoren-Typ ab.

Venture-Capital-Investoren verfügen in der Regel über standardisierte Vertragswerke. Das kann auch bei Business Angels der Fall sein kann, hängt aber vom Grad der Professionalität ab.

Bei Investoren aus dem Familien- oder Freundeskreis wird regelmäßig auf umfangreiche Verträge verzichtet, während Crowd-Investments durchweg auf einem vordefinierten und nicht modifizierbaren Investment-Konstrukt basieren.

Die Dokumente, um die es im Rahmen eines Investments gehen kann, sind regelmäßig:

  • der Beteiligungsvertrag
  • die Gesellschaftervereinbarung
  • der Gesellschaftsvertrag
  • der Geschäftsführervertrag

Darüber hinaus können weitere Vereinbarungen wie zum Beispiel Schutzrechtevereinbarungen oder Sicherungsvereinbarungen eine Rolle spielen. Das sind dann die sogenannten Side Agreements.

Als ob das nicht schon kompliziert genug wäre, gilt es dann noch, auf die spezifischen Inhalte dieser Dokumente zu achten. Denn die Inhalte der jeweiligen Vereinbarungen dienen normalerweise bestimmten Zwecken.

So geht es regelmäßig um Regelungen, die die aktuelle und zukünftige Situation des Start-ups festhalten. Ebenso drehen sie sich die Mitbestimmungsrechte des Investors, um die Sicherung der Mitwirkung der Gründer an der Entwicklung des Start-ups und um die Beendigung des Engagements des Investors.

Investment im Alltag: Theorie vs. Realität

Ich erlebe leider immer wieder, dass Gründer unvorbereitet mit einem Investor umgehen. Insbesondere die Folgen von vertraglichen Regelungen werden oftmals nicht erkannt, da keine entsprechende Beratung in Anspruch genommen wird.

Das Internet erweist sich an dieser Stelle als Fluch für die Gründer. Schließlich sind vordergründig alle Informationen zu Investments durch einfache Recherchen zu finden. Jedoch fehlt es regelmäßig am Verständnis und an der Erfahrung bezüglich der Nutzung der Informationen.

Schnell hat man dann einen Vertrag mit einem Investor geschlossen, der hinsichtlich der Performance des Start-ups nur über wenig Geduld verfügt und gnadenlos die ihm voreilig eingeräumten Rechte aufgrund des Investments ausübt.

Das geht dann teilweise sogar bis hin zur Verwertung des Start-ups nach den Vorstellungen des Investors, wenn die Gründer aus seiner Sicht nicht ausreichend kooperieren.

Wer schon einmal erlebt hat, wie ein Investor die Gründer aus deren eigenem Start-up herausdrängt, der kann sich vorstellen, dass so eine Situation normalerweise nicht in der Planung der Gründer enthalten war und diese schnell überfordern kann.

Die Phase nach Erhalt des Investments

Es im ersten Moment seltsam, aber nicht immer ist der Erhalt eines Investments für Gründer ein Segen. Denn ein großer Geldbetrag auf dem Konto kann zu Handlungen mit weitreichenden negativen Folgen führen.

So ist immer wieder zu erleben, dass ein Start-up nach einem Investment zu viele unnötige Mitarbeiter einstellt, unnötig große Räumlichkeiten anmietet oder die Entwicklung des Produkts oder der Dienstleistung ohne nötigen Fokus betreibt – Geld ist ja ausreichend vorhanden.

Deshalb kommt es auf klare Ziele und einen unmittelbaren Nutzen scheinbar nicht mehr unbedingt an. Insbesondere in Kombination mit fehlendem kaufmännischen Verständnis kann sich so ein Investment schnell zu einem Alptraum für die Gründer entwickeln.

Fazit

Man kann es drehen und wenden, wie man möchte: Ein Investment ist ein Ereignis, das Gründer regelmäßig vor Herausforderungen stellt.

Eine gute Vorbereitung, ausreichend Zeit und erfahrene Berater sind deshalb erforderlich, um ein Investment erfolgreich und ohne größere Kopfschmerzen abzuschließen – und das zu Bedingungen, die für ein Start-up und dessen Gründer tragbar und akzeptabel sind.

Wird darauf geachtet, kann ein sinnvolles Investment einem Start-up möglicherweise den entscheidenden Schwung geben. Und das wiederum macht dann sowohl den Investor als auch die Gründer glücklich.

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vonCarsten Lexa
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Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.
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