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Mark Zuckerberg, Facebook, Poster, Meme, Facebook-Urteil BGH
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Facebook-Urteil des BGH: Gibt es bald zwei Facebook-Versionen in Deutschland?

Christian Erxleben
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Christian Erxleben
Mark Zuckerberg muss sich für Deutschland eine Sonderregelung einfallen lassen. (Foto: Unsplash.com / Annie Spratt)
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Facebook sammelt nicht nur auf der eigenen Plattform Daten über seine Nutzer – auch ohne Zustimmung. Genau damit muss das soziale Netzwerk jedoch nun aufhören. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Welche Konsequenzen hat das Facebook-Urteil?

Das Netzwerk von Facebook ist gigantisch. So sammelt die Plattform von Mark Zuckerberg längst nicht mehr nur auf Facebook selbst persönliche Daten und Informationen zu seinen Nutzern. Auch von den Tochter-Plattformen Instagram und WhatsApp erhält der Konzern reichlich Daten.

Und damit nicht genug: Selbst außerhalb des eigenen Universums verfolgt und trackt dich Facebook. Hat beispielsweise eine Seite einen Like-Button implementiert, erhält das soziale Netzwerk ebenfalls detaillierte Informationen übermittelt.

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Aufgrund dieses umfassenden Netzwerks ist Facebook dazu in der Lage, ein sehr genaues Bild seiner Nutzer und von deren Interessen zu zeichnen. Das wiederum ist für das Werbegeschäft von Facebook sehr förderlich. Aus diesem stammen immerhin mehr als 90 Prozent der Einnahmen der Firma.

BGH fällt Facebook-Urteil und stimmt Bundeskartellamt zu

Eben jener Grund – also die marktbeherrschende Stellung von Facebook – hatte das Bundeskartellamt im Februar 2019 dazu bewegt, die ungefragte Sammlung und Nutzung von externen Daten zu verbieten.

Gegen dieses erste Facebook-Urteil legte das soziale Netzwerk jedoch Beschwerde beim Oberlandesgericht in Düsseldorf ein – und bekam Recht. Die Richter hoben die sofortige Verbotsverfügung auf. Damit war Facebook das Sammeln von Daten wieder erlaubt.

Zugleich baten die Richter und das Bundeskartellamt den Bundesgerichtshof (BGH) um ein Entscheidung. Jetzt liegt das Facebook-Urteil des BGH aus dem Eilverfahren vor.

Der Vorsitzende des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs Peter Meier-Beck teilte mit, dass die Anordnung des Oberlandesgericht Düsseldorf wieder aufgehoben ist. Damit gilt die ursprüngliche Entscheidung des Bundeskartellamts aus dem Februar 2019 wieder.

Um die Anordnung umzusetzen, hat Facebook vom Bundeskartellamt jetzt vier Monate Zeit erhalten.

Welche Konsequenzen hat das Facebook-Urteil des BGH konkret?

Jeder Facebook-Nutzer in Deutschland muss die Möglichkeit erhalten, zwischen einer starken Personalisierung und einer weniger starken Personalisierung zu wählen.

Oder anders ausgedrückt: Das soziale Netzwerk muss nach dem Facebook-Urteil seinen Nutzern die Option gewähren, die eigene Plattform zu nutzen, ohne dass Daten von anderen Diensten oder externen Plattformen zum Einsatz kommen.

De facto bedeutet das, dass Facebook in Zukunft in Deutschland in zwei Varianten zur Verfügung stehen müsste. Auch wenn die richterliche Anordnung dies so vorsieht, ist eine konkrete Umsetzung in dieser Form eher unwahrscheinlich.

Eine andere Alternative wäre, dass sich Facebook aufgrund des Mehraufwands aus dem deutschen Markt zurückzieht. Das ist zwar aus wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht sehr unwahrscheinlich, allerdings nicht unmöglich.

Letztendlich wird sich zeigen, was sich Mark Zuckerberg und sein Team in den kommenden Wochen und Monaten überlegen. Ob dabei dann am Ende jedoch eine Version herauskommt, die die Datenhoheit der deutschen Nutzer komplett sicherstellt, ist – zumindest aktuell – nur schwer vorstellbar.

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Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.
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