IG Metall, Home Office

Diese Mindestanforderungen stellt die IG Metall ans Home Office

Vivien Stellmach
Kein Home Office ohne Bildschirm? Die IG Metall stellt Mindestanforderungen an Unternehmen. (Foto: Unsplash.com / mikeyharris)

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Die Corona-Krise hat die Arbeit im Home Office befeuert. Viele Angestellte wollen weiter von zu Hause arbeiten – obwohl die Bedingungen bislang nicht optimal sind. Die IG Metall fordert deshalb „eine professionellere Arbeitsumgebung“, doch wie realistisch ist diese Regel?

Das Home Office muss professioneller werden, spätestens jetzt. Diese Meinung vertritt die Einzelgewerkschaft IG Metall, denn die Corona-Krise hat die Arbeit aus den heimischen vier Wänden in den Fokus gerückt.

Und das ist auch gut so. Die Digitalisierung macht Remote Work in vielen Berufen problemlos möglich. Zudem schenkt uns das Modell bedeutend mehr Freiheit und Flexibilität.

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IG Metall: Laut Umfrage will die Mehrheit auch im Home Office arbeiten

Das scheinen sich viele Arbeitnehmer in den vergangenen Monaten auch bewusst gemacht zu haben. Denn laut einer Umfrage der IG Metall wollen 78 Prozent der Befragten gerne zeitweise zu Hause arbeiten.

Elf Prozent würden komplett aus dem Home Office arbeiten und nur neun Prozent weiterhin komplett im Büro bleiben wollen.

59 Prozent ist es dabei wichtig, selbst zu entscheiden, wann sie im Home Office und wann sie im Büro arbeiten. Das berichtet unter anderem die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Doch an die Arbeit aus dem eigenen Zuhause sind auch Bedingungen geknüpft. Wir brauchen zum Beispiel digitale Kontaktmöglichkeiten, um vernünftig mit unseren Kollegen zu kommunizieren. Wichtig sind außerdem Strukturen und feste Zeiten, zu denen Mitarbeiter im Home Office erreichbar sein müssen.

IG Metall fordert klare Regeln fürs Home Office

Mit 48 Prozent arbeitet zudem fast die Hälfte der Befragten nicht einmal in einem abgetrennten Bereich, sondern im normalen Wohnraum. Auch um eine entsprechende Ausstattung wie Schreibtisch, Bürostuhl und Bildschirm musste sich jeder Zweite teilweise selbst kümmern.

Die IG Metall stellt deshalb nun Mindestanforderungen ans Home Office.

Dazu sollen eine externe Maus und Tastatur, ein guter Bildschirm und ein ordentlicher Bürostuhl zählen. „Die Kosten dafür muss der Arbeitgeber tragen“, sagt die zweite Vorsitzende der IG Metall, Christiane Benner. Das Home Office gebe es schließlich nicht zum Nulltarif.

Benner erklärte auch, dass wir „jetzt raus aus dem heimischen Improvisations-Theater und rein in eine professionelle Arbeitsumgebung“ müssen. Für Arbeitnehmer wäre es natürlich sehr vorteilhaft, wenn die gestellten Mindestanforderungen durch den Arbeitgeber erfüllt werden.

Die Anforderungen sind richtig, aber nicht unbedingt realistisch

Sprechen wir dabei von Mitarbeitern, die vollständig aus dem Home Office agieren, dürfte die Anforderung für Unternehmen auch unkompliziert umzusetzen sein.

Im Büro würden sie schließlich auch einen vernünftigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Ob die Ausstattung nun in der Firma oder im Home Office des Mitarbeiters steht, spielt eigentlich keine Rolle. Es entstehen keine Mehrkosten.

Anders dürfte es bei Arbeitnehmern aussehen, die teilweise im Büro und teilweise von Zuhause arbeiten. Wenn die Anforderung der IG Metall auch für diese Gruppe gelten soll, müssen Unternehmen theoretisch zwei Arbeitsplätze für einen Mitarbeiter finanzieren – und das dürften sich viele nicht erlauben können beziehungsweise wollen.

Es wäre natürlich trotzdem wünschenswert, wenn sich die Möglichkeit, teilweise im Home Office zu arbeiten, als standardisiertes Arbeitsmodell etabliert. Vielleicht können sich Unternehmen dafür auch finanzielle Hilfe vom Staat sichern.

Bis dahin könnte eine Lösung zumindest zunächst einmal so aussehen, dass Unternehmen und Arbeitnehmer sich die Kosten für die Materialien im Home Office teilen. Angestellte könnten diese dann von der Steuer absetzen. Mit den Fahrtkosten zum Büro verhält es sich aktuell schließlich ähnlich.

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Vivien Stellmach war von Mai 2019 bis November 2020 Redakteurin bei BASIC thinking.