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Zusätzliche Paypal-Gebühren sind und bleiben erlaubt!

Christian Erxleben
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Christian Erxleben
Pexels.com / Brett Jordan)
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Wer im Internet mit Paypal oder per „Sofortüberweisung“ zahlen möchte, muss auch in Zukunft etwaige anfallende Gebühren bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden. Somit können Shop-Betreiber weiterhin Paypal-Gebühren verlangen.

BGH bestätigt: Zusätzliche Paypal-Gebühren sind legitim

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat für den Online-Handel eine wegweisende Entscheidung getroffen. In einem Urteil haben die Richter nun entschieden, dass Dienstleister und Online-Shops beim digitalen Einkauf ihre Kunden zusätzlich belasten dürfen, wenn sie Paypal oder Sofortüberweisung als Zahlungsmethode verwenden.

Das heißt konkret: Wer beim Shopping im Web beim Checkout Paypal als Zahlungsmethode auswählt, kann vom Betreiber des Shops mit zusätzlichen Paypal-Gebühren belegt werden. Das Gleiche gilt auch für die Sofortüberweisung.

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Paypal und Sofortüberweisung sind mehr als nur SEPA-Überweisungen

Der für das Wettbewerbsrecht zuständige erste Zivilsenat des Bundesgerichtshof zieht eine klare Unterscheidung zwischen den klassischen Bezahlungen via Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte auf der einen Seite und ergänzenden Zahlmethoden wie beispielsweise Paypal auf der anderen Seite.

So gilt nach Paragraf 270a des BGB auch in Zukunft, dass für die drei ersten genannten Methoden keine zusätzlichen Kosten anfallen dürfen. Das heißt: Eine SEPA-Überweisung muss immer kostenlos sein – und das bleibt sie auch.

Doch warum sind dann die zusätzlichen Paypal-Gebühren zulässig? Weil Paypal und auch Sofortüberweisung neben der Durchführung der Überweisung zusätzliche Leistungen übernehmen. Dazu gehört beispielsweise die Prüfung der Bonität.

Für jene zusätzlichen Prüfungsdienstleistungen dürfen Dienstleister und Unternehmen auch in Zukunft zusätzliche Paypal-Gebühren verlangen.

Bundesgerichtshof weist Flixbus-Klage zurück

Ursprünglich hatte die Wettbewerbszentrale im Dezember 2018 vor dem Landgericht München I offiziell eine Klage gegen Flixbus eingereicht.

Dabei hatten die Wettbewerbshüter beklagt, dass das Münchner Fernbus-Unternehmen die anfallenden Paypal-Gebühren auf die Kunden abwälze.

Die jetzige Entscheidung des Bundesgerichtshofs im daraufhin angestoßenen Musterverfahren erlaubt die Praxis explizit. Wer also als Kunde auf zusätzliche Kosten verzichten möchte, sollte auf die Zahlung per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte zurückgreifen.

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vonChristian Erxleben
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Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.
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