Sportwagen, Lamborgini, Super Car, Hörmarke

Kann ich das Geräusch vom Start eines Motors schützen lassen?

Christian Erxleben
Pixabay.com / 18193486

Stell dir einmal das Geräusch vor, das entsteht, wenn du den Motor deines Autos anlässt oder wenn der Korken aus einer Flasche knallt. Lassen sich derartige Klänge von Firmen als Hörmarke schützen? Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) gibt Aufschluss.

Wenn Geräusche einem Unternehmen gehören

Ob es nun der Schriftzug von Marken wie Adidas ist, das Bild eines Lego-Bausteins oder die Form einer Coca-Cola-Flasche: Unternehmen können sich beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eine Reihe an charakteristischen Eigenschaften schützen lassen.

Seit dem 1. Oktober 2017 können interessierte Firmen auch bestimmte Geräusche, Klänge und Melodien als sogenannte Hörmarke schützen lassen. Das Amt akzeptiert dafür JPEG- und MP3-Dateien mit einer maximalen Größte von zwei Megabyte.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 12.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Apple AirPods gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Deutscher Verpackungsspezialist will sich Geräusch vom Öffnen einer Dose schützen lassen

Da die Rechte an einer Farb-, Muster-, Bild-, Form- oder eben auch Hörmarke für die Vermarktung sehr wertvoll sind, besteht ein großes Interesse daran, bestimmte Charakteristika zu schützen. Das hat sich auch der Verpackungsspezialist Ardagh Metal Beverage Holdings gedacht.

Deshalb hat das Bonner Unternehmen beim EUIPO ein Geräusch als Hörmarke angemeldet. Konkret enthält die Audiodatei den Klang einer Metalldose beim Öffnen mit einer anschließenden Ruhepause über eine Sekunde und neun Sekunden mit Prickel-Geräuschen.

Europäisches Gericht lehnt Eintrag als Hörmarke ab

Nachdem das EUIPO den Antrag der Ardagh Metal Beverage Holdings abgelehnt hatte, zog das Unternehmen vor das Gericht der Europäischen Union (EuG). Doch auch die Richter der fünften, erweiterten Kammer wiesen die Klage ab. (Aktenzeichen: T-668/19)

Als Argument führte das Gericht unter anderem an, dass ein Geräusch von den Verbrauchenden eindeutig zu einer bestimmten Marke zugeordnet werden können muss. Das heißt: Ein Mensch, der das geschützte Geräusch einer Hörmarke hört, muss es eindeutig zuordnen können.

Dementsprechend ist es nicht möglich, Alltagsgeräusche, wie das Prickeln nach dem Öffnen einer Dose, das Knallen eines Korkens oder das Geräusch beim Anlassen eines Motors als Hörmarke schützen zu lassen.

Das liegt auch daran, dass eben jene Geräusche nicht von einer Marke abhängig und dafür für die Funktion essenziell sind. Oder anders ausgedrückt: Wer eine Dose öffnen will, um das Getränk zu konsumieren, kommt nicht um den Vorgang herum. Der Klang ist also mit einer gesamten Produktklasse und nicht einer speziellen Marke verbunden.

Die Rolle von Hörmarken in Zukunft

Beim Blick auf die genehmigten Hörmarken des EUIPO zeigt sich, dass es sich dabei um feste Melodien oder gesprochene Worte oder denkwürdige Zitate handelt. Dementsprechend müssen Marken und Unternehmen dazu übergehen, einen individuellen Klang zu erschaffen.

Das könnte beispielsweise eine Tonfolge oder ein Jingle sein, der einem bestimmten Podcast eindeutig zuzuordnen ist. So könnte sich ein Unternehmen auch in der auditiven Welt positionieren.

Mindestens genauso spannend ist der Blick in die Zukunft der Automobilbranche. Da Elektroautos von Haus aus geräuscharm oder geräuschlos sind, müssen die Hersteller Geräusche verbauen, damit (unaufmerksame) Straßenteilnehmer die E-Autos trotzdem wahrnehmen.

Genau hier kommt die Hörmarke ins Spiel: So ist es durchaus vorstellbar, dass wir Automarken künftig mit dem Ohr am Sound erkennen können. Das ist selbstverständlich noch eine gedankliche Spielerei. Doch wie lange noch?

Unser Zins-Tipp

Eröffne jetzt dein kostenloses Myntro Festgeld und erhalte 3,3 Prozent Zinsen auf dein Geld – und das garantiert für 12 Monate!


Jetzt Zinsen sichern

Anzeige

Auch interessant:

Google lässt dich jetzt selbst bestimmen, welche Quellen du in der Suche häufiger siehst. Mit zwei schnellen Klicks kannst du BASIC thinking kostenlos als bevorzugte Quelle hinzufügen und damit unabhängigen Tech-Journalismus unterstützen. Vielen Dank!

STELLENANZEIGEN
Social Media Manager/in (m/w/d)
Justus-Liebig-Universität Gießen in Gießen
Digital Marketing Manager (m/w/d)
emeis Deutschland Gruppe in Frankfurt am Main
Praktikum Digital & Social Media Galileo ...
ProSiebenSat.1 Careers in München
Internship in Human-Computer Interaction and ...
ZEISS in Oberkochen (bei Ulm)
Digital Marketing Manager (m/w/d)
RIWOspine GmbH in Bretten
Mitarbeiter Marketingkommunikation & Soci...
Impuls Reha & Arbeit gGmbH in Hamburg
Digital Marketing Manager (m/w/d)
Mütec Instruments GmbH in Seevetal
Marketing Manager (m/w/d) – Web, SEO, Content...
open next GmbH in Köln
Teile diesen Artikel
Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.