Wirtschaft

8 Planungsfehler bei der Unternehmensgründung, die du vermeiden solltest

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geschrieben von Carsten Lexa

Ein neues Unternehmen ist schnell gegründet. Doch wenn die erste Euphorie nach der Unternehmensgründung verflogen ist, fallen Gründer:innen sprichwörtlich die Planungsfehler auf die Füße. Diese acht Fehler solltest du deshalb vorab vermeiden.

Wenn es um die Gründung eines Unternehmens geht, gibt es viel zu bedenken. Ich erlebe jedoch immer wieder, dass sich viele Herausforderungen aus nicht optimierter Planung ergeben. Dies betrifft insbesondere die Planungen im Hinblick auf die zu wählende Rechtsform, die Regelungen im Gesellschaftsvertrag und die beteiligten Personen.

Viele Herausforderungen ergeben sich dabei aus der Praxis, was jedoch oftmals nicht Thema von Vorträgen oder Artikeln ist. Nachfolgend möchte ich das ändern. So will ich acht Fehler beschreiben, die ich während meiner Beratungspraxis leider immer wieder erlebe. Zudem gebe ich Tipps, wie man mit diesen umgehen kann.


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1. Fehler der Unternehmensgründung: Unpassende Wahl der Rechtsform

Viele Gründer:innen wählen als Rechtsform ihres neuen Unternehmens schnell die GmbH. Diese Wahl begründen Gründer oftmals damit, dass sie einfach zu handhaben und eine in Deutschland sehr bekannte Gesellschaftsform ist. Diese Form zu wählen, kann also nicht schlecht sein.

In der Praxis jedoch haben die unterschiedlichen Gesellschaftsformen, die es in Deutschland gibt, jeweils ihre Vor- und Nachteile. Sei es bei Fragen der Haftung, der Besteuerung, der Publizität (also der Nennung in öffentlichen Registern), der Organisation oder der Finanzierung.

Es wäre viel wichtiger, wenn Gründer:innen ihr geplantes Vorhaben und die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Gesellschaftsformen sorgfältig abstimmen würden, anstatt sich vorschnell nur auf die GmbH zu konzentrieren.

2. Fehler der Unternehmensgründung: Nur auf deutsche Rechtsformen setzen

Immer öfter höre ich Klagen von Gründer:innen, dass eine Gesellschaftsgründung in Deutschland so komplex und kompliziert ist und darüber hinaus auch noch so lange dauert.

In der Tat ist das ein Ärgernis, das schon seit Jahren besteht. Dies wird umso klarer, wenn man sich mit Ländern wie Estland befasst, in denen die Gründung eines Unternehmens inzwischen nur noch Minuten dauert.

Wir können uns jedoch glücklich schätzen, dass es die Europäische Union gibt. Denn insbesondere für Geschäftsideen, die sich nicht nur auf Deutschland konzentrieren, sollten Gründer:innen prüfen, ob nicht die Gründung im Ausland Vorteile bietet.

Indirekter Druck auf die Bundesregierung

Insbesondere durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der die Nutzung von im Ausland gegründeten Gesellschaften in Deutschland erlaubt, und das europäische Bankensystem bieten sich neue Möglichkeiten für deutsche Gründer:innen.

Und vielleicht wird der deutsche Gesetzgeber ja so gezwungen, endlich die Möglichkeiten der Digitalisierung auch im Rahmen von Gesellschaftsgründungen zu nutzen.

3. Fehler der Unternehmensgründung: Jeder will Geschäftsführer sein

Es ist eine Situation, die ich oft erlebe: Mehrere Gründer:innen wollen eine GmbH, eine UG oder eine GmbH & Co. KG gründen. Ich frage dann, wer den Posten des Geschäftsführers einnehmen soll. Als Antwort kommt: „Jeder von uns!“

Meiner Meinung nach ist das nicht unbedingt sinnvoll. Zum einen ist vielen Gründer:innen nicht klar, was es generell bedeutet, Geschäftsführer in einem Unternehmen zu sein.

Zum anderen durchdringen Gründer:innen nicht immer, dass, wenn es mehrere Geschäftsführer gibt, jeder von ihnen für alles verantwortlich ist und es nicht automatisch zu einer Aufteilung der Verantwortlichkeiten und Pflichten kommt, auch wenn die Gründer:innen das so vorhaben.

Sinnvoller wäre es stattdessen zu überlegen, wer welche Aufgaben im Unternehmen übernehmen soll und diese Aufgaben dann mit den Rechten und Pflichten eines Geschäftsführers abzugleichen. Aus diesem Vergleich ergibt sich dann, wer am besten als Geschäftsführer geeignet ist.

4. Fehler der Unternehmensgründung: Von Anfang an nicht auf das Ende schauen

Zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung ist meistens die Welt bei den Gründer:innen in Ordnung. Es besteht viel Vorfreude auf die kommende gemeinsame Unternehmung. Das sorgt dafür, dass über Konfliktpotential oder sogar schon bestehende Unstimmigkeiten hinweggesehen wird.

Doch manchmal kommt es im Laufe der Zeit zu Spannungen, die so gravierend sind, dass eine Trennung der Gründer:innen unvermeidlich wird. Dann jedoch kann es zu einem bösen Erwachen kommen, wenn die Möglichkeiten einer Trennung und deren Konsequenzen nicht bedacht worden sind.

Das heißt: Wenn diese Situation nicht besprochen und im Gesellschaftsvertrag oder in einer Gesellschaftervereinbarung die erforderlichen Regelungen nicht aufgenommen worden sind. Die auf eine Gesellschaftsform anwendbaren gesetzlichen Regelungen sind häufig nicht sinnvoll oder passen nicht auf die konkrete Situation der Gründer:innen.

Deshalb lautet meine klare Empfehlung: Von Anfang an an das Ende denken und sich auf dieses mit Regelungen im Gesellschaftsvertrag vorbereiten. So ist man als Gründerteam vorbereitet. Unter Umständen lässt sich so ein langwieriger Streit vermeiden.

5. Fehler der Unternehmensgründung: Interessen von Investoren nicht berücksichtigen

Viele Gründer:innen haben den Wunsch, zu einem späteren Zeitpunkt Investoren ins Unternehmen zu holen, um so das Wachstum des Unternehmens zu beschleunigen.

Allerdings achten sie oftmals nicht darauf, woran Investoren Interesse haben. Hier könnten insbesondere bei einer Gründung schon Optimierungen vorgenommen werden.

So sind Investoren daran interessiert, welche Rollen und Aufgaben die Gründungsmitglieder im Unternehmen übernehmen. Hier spielt auch wieder eine Rolle, wer Geschäftsführer ist und warum.

Sodann ist nicht jede Gesellschaftsform für Investoren interessant. Bei einer OHG oder einer KG besteht eventuell das Problem einer persönlichen Haftung des Investors, wenn dieser in das Unternehmen einsteigt, eine UG gilt generell als zu klein.

Optimale Voraussetzungen zum Start treffen

Natürlich kann man diese Situationen zu einem späteren Zeitpunkt noch anpassen. Wenn jedoch bei Gründung schon abzusehen ist, dass ein Investor einsteigt, sollten die Rahmenbedingungen von Anfang an entsprechend optimiert werden.

Schließlich ist darauf zu achten, welche Regelungen sich im Gesellschaftsvertrag befinden. Ein Investor wird regelmäßig sein Investment absichern. Ein Weg dazu ist es, entsprechende Regelungen in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen, die ihr oder ihm entsprechende Rechte sichern.

Leider schauen Gründer:innen manchmal voreilig auf das kommende Investment und nicken vorschnell die Änderungswünsche des Investors hinsichtlich des Gesellschaftsvertrags ab. Es sollte vielmehr sorgfältig geprüft werden, welche Konsequenzen sich aus den Änderungen für die Gründer:innen ergeben.

6. Fehler der Unternehmensgründung: Voreilig interessante Personen nicht in das Unternehmen einbeziehen

Ein Gründungsvorhaben ist oftmals nicht nur für die Gründer:innen interessant, sondern auch für andere Menschen aus deren Umfeld. Es besteht vielfach ein Interesse der Gründer:innen, diese Menschen am Gründungsvorhaben zu beteiligen.

Allerdings wollen diese Interessenten sich nicht immer finanziell beteiligen. Viele Gründer:innen verzichten dann schweren Herzens auf deren Beteiligung.

Allerdings gibt es Möglichkeiten, interessierte Personen an das Unternehmen zu binden, ohne das eine finanzielle Beteiligung erfolgt. Insbesondere über einen Beirat – insbesondere bei einer GmbH – ergeben sich interessante Beteiligungsmöglichkeiten, die Gründer:innen nicht vorschnell unberücksichtigt lassen sollten.

7. Fehler der Unternehmensgründung : Der unprofessionelle Umgang mit Familienmitgliedern

Oftmals sind bei einer Gründung Familienmitglieder beteiligt – sei es weil diese finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, sei es weil sich diese direkt am geplanten Unternehmen beteiligen und so Gesellschafter werden.

Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Es ist anzunehmen, dass sich die Familienmitglieder untereinander kennen und eventuell Fehler, die vielleicht im Laufe der Zeit gemacht werden, leichter verzeihen.

Allerdings sollten Gründer:innen bedenken, dass den Familienmitgliedern nicht zu viel zugemutet wird. Ich muss leider immer wieder erleben, dass beispielsweise die Kommunikation von Problemen in einem Unternehmen nicht konsequent erfolgt mit der Begründung, dass „der Vater/ die Mutter/ die Schwester ja damit eh keine Probleme haben.“

Konkrete schriftliche Regelungen

In der Folge kommt es dann, zur Überraschung der Gründer:innen, zu Streit in der Familie. Aus diesem Grund sollte der Umgang mit Familienmitgliedern, die an einem Unternehmen beteiligt sind, genauso professionell sein wie mit Externen. Insbesondere sollte es entsprechende Niederschriften geben.

So lässt sich Streit zwischen Familienmitgliedern, der unter Umständen über den Anlass, nämlich das gemeinsame Unternehmen, hinausgeht, vermeiden.

8. Fehler der Unternehmensgründung: Zu denken, ein Gründer ist auch ein Manager

Im Laufe der Zeit wächst ein gegründetes Unternehmen. Die ersten Mitarbeiter:innen sind eingestellt und Abläufe und Prozesse sind standardisiert. Das bedeutet aber auch, dass Routinen Einzug in das Unternehmen halten. Das ist überhaupt nichts Schlimmes.

So zeigt es doch, dass sich das junge Unternehmen immer professioneller aufstellt. Allerdings erlebe ich immer wieder, dass Gründer:innen mit diesen Entwicklungen nicht zurecht kommen. Die Leitung eines erwachsenen Unternehmens erfordert andere Qualitäten als die Leitung eines ganz neuen Unternehmens.

Viele Gründer:innen sind mit dieser Entwicklung überfordert. Sie versuchen sich dann als Manager, obwohl sie stattdessen Gründer sind und gut mit dem Aufbau eines neuen Unternehmens klarkommen, jedoch nicht so gut mit dem managen eines etablierten Unternehmens.

Im Mittelpunkt steht das Unternehmen

Gründer:innen sollten sich jedoch bewusst sein, dass das zu lange Festhalten an ursprünglichen Rollen das Unternehmen gefährden kann. Sie tun deshalb gut daran sich klarzumachen, ob sie den sich wandelnden Aufgaben gerecht werden können oder besser Platz machen sollten für Menschen, die die neu geforderten Qualitäten mit sich bringen.

Dies ist kein Zeichen von Schwäche, sondern vielmehr von Stärke. Denn es zeigt, dass Gründer:innen wissen, was sie können und was sie vielleicht nicht können. Letztendlich geht es um den Fortbestand des Unternehmens und darauf sollte der Fokus der Gründer:innen liegen.

Fazit

Ein Unternehmen zu gründen, ist eine großartige Leistung. Jedoch sollten Gründer gedanklich nicht nur auf den Start des Unternehmens schauen, sondern gleich die weitere Entwicklung im Blick haben.

In der Praxis gibt es viele Herausforderungen, denen mit entsprechender Planung gut begegnet werden können. Ich hoffe, dieser Beitrag gibt dazu ein paar Anregungen.

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Über den Autor

Carsten Lexa

Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit über 10 Jahren deutsche und internationale Unternehmen in allen Angelegenheiten wirtschaftsrechtlicher Art, z.B. bei Gründungen, Strukturierungen oder Vertragsgestaltungen aber auch zu rechtlich-strategischen Fragen. Darüber hinaus war er Weltpräsident der G20 Young Entrepreneurs Alliance (G20 YEA), Mitglied der B20 Taskforces und Rechtsbeistand der Wirtschaftsjunioren Deutschland. Bei BASIC thinking schreibt er über unternehmensrechtliche Fragen.