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Unzulässige Cookie-Banner? Verbraucherzentrale NRW verklagt Google (Update)

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unsplash.com/ Nathana Rebouças
geschrieben von Fabian Peters

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat US-Techkonzern Google verklagt. Das Design der Cookie-Banner in der Google-Suche verstoße laut den Verbraucherschützern sowohl gegen nationale Regelungen als auch gegen EU-Richtlinien.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Klage gegen US-Techkonzern Google vor dem Landgericht Berlin eingereicht. Laut einem offiziellen Statement der Verbraucherschützer verstoßen die Cookie-Banner in der Google-Suche gegen nationale Regelungen und EU-Richtlinien.

Die Banner seien demnach so gestaltet, dass „die Ablehnung einer Verarbeitung von Cookies erheblich aufwendiger als die Erteilung einer umfassenden Zustimmung ist“. Ob die aktuelle Gestaltung der Cookie-Banner zulässig ist, solle nun das Landgericht Berlin beurteilen.

Cookie-Banner: Mit gestalterischen Tricks zur Preisgabe von Daten?

Die Verbraucherzentrale NRW wirft dem US-Konzern vor, dass das Unternehmen gestalterische Tricks anwende, um Nutzer:innen zu einer „umfassenden Preisgabe von Daten“ zu verleiten. Die Verbraucherschützer argumentieren, dass es genau so einfach sein müsse, Cookies abzulehnen als sie zu akzeptieren.

In der Google-Suche sei das jedoch nicht der Fall. Um eine fahrlässige Datenfreigabe zu vermeiden, sei allerdings genau das essenziell. Die Verbraucherzentrale fordert deshalb, dass Cookie-Banner Nutzer:innen transparent veranschaulichen sollten, welche persönlichen Daten und Informationen verarbeitet werden.

Google: Mangelnde Transparenz kein Zufall?

Das Unternehmen müsse dazu eine zusätzliche Zustimmung seiner User einholen. Laut den Verbraucherschützern sei die Anpassung oder Ablehnung der Einstellungen jedoch oftmals zu kompliziert. Vieles spräche zudem dafür, dass dies kein Zufall sei.

Google-User müssten demnach lediglich einmal klicken, um Cookies zuzustimmen. Eine Ablehnung sei allerdings nur über eine zweite Ebene der Banner möglich. Nutzer:innen müssen dabei mindestens drei unterschiedliche Kategorien ablehnen, um die Einstellung zu übernehmen und auf die Startseite zurückzukehren.

Diese sogenannten Dark Patterns sollen User laut Verbraucherzentrale „zu einer möglichst umfassenden Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Daten bewegen“. Ob der Suchmaschinen-Gigant damit gegen nationale Datenschutz-Regeln sowie gegen EU-Richtlinien verstößt, müsse nun das Landgericht Berlin entscheiden.

Update (7. April 2022): Google kündigt „Alles ablehnen“-Button an

Wie die FAZ berichtet, kündigte Google gegenüber dem Hamburger Datenschutzbeauftragten an, seine Cookie-Banner mit einem „Alles ablehnen“-Button versehen zu wollen. Die Funktion solle nach und nach eingeführt werden. Laut Datenschützer Thomas Fuchs, habe Google zudem eine schriftliche Zusage gegeben, den Button zeitnah einzuführen.

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Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).