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Das sind die 10 größten Irrtümer und Mythen im Arbeitsrecht

Fabian Peters
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9. Wer im Urlaub krank wird, hat Pech gehabt

Wenn Angestellte im Urlaub erkranken und theoretisch arbeitsunfähig wären, gilt der Urlaub als nicht genommen. Die Urlaubstage verfallen dann nicht, sondern der Arbeitgeber muss sie zu einem späteren Zeitpunkt gewähren. Damit dieser Fall eintritt, müssen Betroffene ihrem Arbeitgeber jedoch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen.

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(unsplash.com/ Kelly Sikkema)

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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).