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Start-up-Strategie, Bundesregierung, Start-ups, Unternehmen gründen
MONEY

Start-up-Strategie der Bundesregierung: Gute Ansätze mit wenig Tiefgang

Carsten Lexa
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Carsten Lexa
unsplash.com/ Tim Hüfner
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Die Bedingungen für junge Unternehmen sind in Deutschland nicht optimal. Gründer und Start-ups fordern seit Jahren Verbesserungen – insbesondere in Sachen Bürokratie, Finanzierung und Mitarbeiterakquise. Seit dem 1. Juni 2022 liegt nun der Entwurf einer Start-up-Strategie der Bundesregierung vor. Ein kritischer Blick. 

Bekannte Probleme für Gründer:innen in Deutschland

Wer wissen möchte, welche Hürden in Deutschland für junge Unternehmen bestehen, muss nur einen Blick in den Start-up-Monitor des Bundesverbandes Deutsche Start-ups werfen. Seit neun Jahren fasst dieser die Probleme und Äußerungen der Gründerinnen und Gründer in Deutschland im Hinblick auf innovative Unternehmen zusammen.

Und diese Hürden sind im Großen und Ganzen seit dieser Zeit unverändert: Bürokratie, Finanzierung, Mitarbeiter – das sind die dominierenden Themen, die Gründer:innen in Deutschland Probleme bereiten. Diese und weitere Hürden sollen nun angepackt und ausgeräumt oder zumindest gemildert werden.

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Anfang März diesen Jahres begann der Konsultationsprozess, den ich schon kritisch begleitet habe. Nun liegt der Entwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klima vor und soll mit einem Bündel an Maßnahmen die Situation für Gründer:innen und Start-ups in Deutschland verbessern.

Start-up-Strategie: Ein umfassender Konsultationsprozess

Und eines kann man auf jeden Fall sagen: Das Ministerium hat sich Arbeit gemacht. In insgesamt sechs Workshops haben auf Einladung des Ministeriums verschiedene Expert:innen vertieft diskutiert unter anderem über die Themen Existenzgründungen aus der Wissenschaft, Fachkräfte, Finanzierung, Gründerinnen, Mitarbeiterbeteiligung und Zugang von Start-ups zu Daten.

Darüber hinaus haben Stakeholder in einer Online-Konsultation insgesamt rund 80 Stellungnahmen eingereicht, die teilweise mit einer Seite sehr kurz, teilweise mit 30 Seiten auch sehr umfangreich waren. Befasst wurde in diesen schwerpunktmäßig mit den typischen praxisrelevanten, wenn auch sehr allgemeinen Bereichen:

  • administrative Prozesse vereinfachen
  • Attraktivität Deutschlands als Gründungsstandort steigern
  • Datenzugang erleichtern
  • finanzielle Rahmenbedingungen verbessern
  • Gründergeist wecken
  • Informationen und Beratung anbieten
  • passgenau fördern und begleiten
  • Start-ups bei öffentlicher Beschaffung berücksichtigen
  • vernetzen und kooperieren
  • von Best-Practices im In- und Ausland lernen

Start-up-Strategie: Zahlreiche Maßnahmen für zehn Kernthemen

Klar wurde im Rahmen des Konsultationsprozesses, dass die Themen, die Gründer:innen beschäftigen, nicht theoretischer, sondern praktischer Natur sind.

Und es wurde auch deutlich, dass es um allgemeine wirtschaftliche Themen geht, denn die Vereinfachung administrativer Prozesse betrifft nicht nur Start-ups, sondern auch etablierte Mittelständler. Der Entwurf des Ministeriums zeigt nun einen bunten Strauß an geplanten Maßnahmen in zehn Bereichen:

  1. Finanzierung für Start-ups stärken
  2. Start-ups die Gewinnung von Talenten erleichtern und Mitarbeiterbeteiligung attraktiver ausgestalten
  3. Gründungsgeist entfachen und Gründungen einfacher und digitaler machen
  4. Start-up-Gründerinnen und Diversität stärken
  5. Start-up-Ausgründungen aus der Wissenschaft erleichtern
  6. Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientierte Start-ups verbessern
  7. Start-up-Kompetenzen für öffentliche Aufträge mobilisieren
  8. Startups den Zugang zu Daten erleichtern
  9. Reallabore stärken und Zugänge für Start-ups erleichtern
  10. Start-ups ins Zentrum stellen

Ein guter Ansatz, aber Zweifel an der Sinnhaftigkeit bleiben

Und damit es nun nicht wieder heißt, ich würde immer nur kritisieren: Ja, die Ansätze in dem Entwurf sind gut. Sie betreffen im Detail viele der Punkte, die sich in der Praxis immer wieder als problematisch herausstellen. Insbesondere ist es bemerkenswert, dass das Ministerium den Dialog mit Stakeholdern der Start-up-Szene sucht und sich nun deutlich mit den seit Jahren bekannten Problemen beschäftigt.

Dennoch bleiben bei mir Zweifel, ob der Entwurf und die darin enthaltenen Maßnahmen das ausgegebene Ziel erreichen – und das Ziel lautet „Deutschland fit für Start-ups zu machen“, zumindest nach Anna Christmann, der Beauftragte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für die Digitale Wirtschaft und Start-ups.

An dieser Stelle auch gleich der Hinweis: Laut dem Ministerium ist das Ziel der Start-up-Strategie, Start-up-Ökosysteme in Deutschland und Europa zu stärken und so die Bedingungen für Start-ups zu verbessern.

Insbesondere wenn man sich überlegt, dass die drei zentralen Forderungen, nämlich Bürokratieabbau, Finanzierungserleichterungen und Erleichterung der Gewinnung von Mitarbeitern, seit Jahren unverändert sind, dann sind die Maßnahmen im Ergebnis nicht sonderlich zufriedenstellend.

Kerne der Probleme werden nicht konsequent angegangen

So sollen Unternehmensgründungen digitaler gestaltet werden. Man will den Weg hin zu einer sogenannten „One-Stopp-Gründung“ bereiten. Das klingt erst einmal gut. So ist insbesondere ein notarielles Onlineverfahren zur Bargründung einer GmbH vorgesehen.

Das aber ist doch genau das Problem, dass eine solche Gründung immer noch über einen Notar laufen muss, während in vielen anderen Ländern inzwischen verstanden wurde, dass eine Gründung im Regelfall eine Notarsbeteiligung gerade nicht voraussetzt. Eine Gründung über ein „normales“ Online-Formular wäre viel zweckdienlicher.

Und weiter sollen die restlichen Registrierungen wie Gewerbe und Finanzamt online erfolgen können. Dazu wird die Bundesregierung die Gründerplattform, das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner, digitale Anmelde-, Genehmigungs- und Registrierungsverfahren sowie die Förderplattform mit dem Portalverbund von Bund und Ländern konsistent verknüpfen.

Da schwant mir doch Übles. Denn gerade diese Vielzahl von digitalen Stellen ist es, die die Probleme für Gründer:innen bereitet, weil diese nicht wissen, welche Stellen nun relevant für sie sind. Viel besser wäre es, wenn stattdessen alle wesentlichen Registrierungen automatisch erfolgen würden und die Gründer:innen damit gar nichts mehr zu tun hätten. Das wäre eine echte Erleichterung. Aber dazu wird leider im Entwurf gerade nichts gesagt.

Start-up-Strategie: Ein erkennbares Muster im Entwurf

Und dies war jetzt nur ein Thema, das ich herausgegriffen habe, weil das Problem schon lange bekannt und die Lösung so einfach wäre. Doch das wird gerade nicht angegangen. Und genau in diesem Stil lesen sich die anderen vorgeschlagenen Maßnahmen. Diese sind nicht schlecht, ins keinster Weise.

So soll es steuerliche Erleichterungen geben bei Investitionen, beim Visa-Prozess oder bei der Unterstützung von Start-ups im Hinblick auf den Zugriff auf Daten und bei Gründerinnen. Und auch die Hochschulen sollen unterstützt werden im Hinblick auf die Nutzung der wirtschaftlichen Potentiale von dort erzielten Forschungsergebnissen.

Leider bleiben jedoch einerseits die konkreten Maßnahmen im Vagen. So heißt es beispielsweise, dass die Bunderegierung das Einwanderungsrecht weiterentwickeln und bestehende Hürden senken wird. Das klingt gut, aber zu den Details wird leider nichts gesagt. Und es sollen neue Fonds geschaffen werden, um mehr Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen.

Doch wie einfach oder wie schwer Gründer:innen auf diese Geldmittel zugreifen können, und ob die Geldvergabe unter sinnvollen Bedingungen erfolgt – so wurde beispielsweise der Zins für das Startgeld der KfW erst kürzlich verdoppelt – das ergibt sich aus dem Papier nicht.

Fazit: Die Start-up-Strategie der Bundesregierung

Die Ansätze, die sich aus dem Entwurfspapier für eine Start-up-Strategie ergeben, sind ohne Zweifel lobenswert. Darüber hinaus befassen sie sich endlich mit vielen Hürden, die Gründer:innen seit Jahren Kopfzerbrechen bereiten. Der Teufel liegt aber, wie so oft, im Detail.

Und hier kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Entwurf zu viele Themen auf einmal anpacken möchte, ohne dabei merklich bei den einzelnen Themen in die Tiefe zu gehen. Sinnvoller wäre es stattdessen gewesen, sich ein paar wenige Themen aus dem ganzen Strauß herauszusuchen, und die sich darin enthaltenen Probleme zu lösen, anstatt bei vielen Themen kleine Verbesserungen zu erzielen.

Vielleicht ist ja politisch nicht mehr drin, als in diesem Entwurf enthalten ist. Ich bleibe jedoch bei meiner Meinung, dass die geplanten Maßnahmen, die ja noch umgesetzt werden müssen, Deutschland im Hinblick auf Start-ups nicht an die europäische Spitze katapultieren werden, sondern stattdessen wieder Zeit vergeudet wird. Ein Befreiungsschlag ist nicht in Sicht.

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Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.
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