Wirtschaft

Hund und Arbeit: Diese 5 Regeln gelten im Büro

3. Ausnahmen bestätigen die Regel

Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen. Wenn andere Arbeitnehmer:innen im Büro ihre Hunde beispielsweise bereits mitnehmen dürfen, haben auch andere Kolleg:innen das Recht, ihre Tiere mitzubringen. Dabei dürfen sie sich auf das Gleichbehandlungsgesetz berufen.

Es spielt allerdings auch die Größe sowie die Hunderasse eine Rolle. Wenn andere Mitarbeitende deutlich kleinere Hunde mit kürzerem Haar mit zur Arbeit bringen, heißt das nicht automatisch, dass Besitzer:innen von Deutschen Doggen oder anderen großen Hunden mit längerem Fell den gleichen Anspruch geltend machen können.

Wer seinen Hund allerdings ohne Erlaubnis mit ins Büro bringt, dem droht eine Abmahnung und bei Wiederholungsfällen sogar die Kündigung.

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Bild 3: Ausnahmen bestätigen die Regel (unsplash.com/Pavel Herceg)

Über den Autor

Beatrice Bode

Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.