Wirtschaft

Hund und Arbeit: Diese 5 Regeln gelten im Büro

4. Der Arbeitsplatz muss sich für den Hund eignen

Aber nicht nur der Menschen spielt bei alledem eine Rolle. Auch das Wohl des Hundes muss respektiert werden. Entsprechend der Tierschutz-Hundeverordnung muss der Vierbeiner im Büro artgerecht untergebracht und versorgt werden können. Es muss also genug Platz für den Hund vorhanden sein. In einem Notfall muss es zudem möglich sein, den Hund zu evakuieren.

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Bild 4: Der Arbeitsplatz muss sich für den Hund eignen (unsplash.com/Vlad Shu)

Über den Autor

Beatrice Bode

Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.