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Vorratsdatenspeicherung, EU, EuGH, Deutschland, Telekommunikationsgesetz
TECH

Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verstößt gegen EU-Recht

Fabian Peters
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Fabian Peters
unsplash.com/ Markus Spiske
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Deutschland verstößt mit seinen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gegen geltendes EU-Recht. Das teilte nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit. Kommunikationsdaten von EU-Bürgern dürfen demnach nicht mehr ohne Anlass gespeichert werden. 

Mit einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gekippt. Denn wie das Gericht nun in einem Urteil mitteilte, verstoßen die bisherigen deutschen Regelungen gegen geltendes EU-Recht.

Internetprovider und Telekommunikationsanbieter dürfen und müssen die Daten ihrer Kunden demnach künftig nicht mehr zwangsläufig für den Zugriff durch die Behörden speichern. Das sei lediglich unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

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Vorratsdatenspeicheung: Deutsche Regelungen verstoßen gegen EU-Recht

Bislang beinhaltet das deutsche Telekommunikationsgesetz die hiesigen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung. Derzeit sind sie hierzulande jedoch ausgesetzt, denn das Bundesverwaltungsgericht legte dem EuGH die Frage nach deren Rechtmäßigkeit vor.

Nun entschied das Gericht wiederum, dass die deutschen Regelungen nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind. Der Zugang und das anlasslose Speichern von Daten stellen demnach einen schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte dar. Das könnte außerdem ein Gefühl der ständigen Überwachung mit sich ziehen.

Ausnahme: Die Bedrohung der nationalen Sicherheit

Verkehrs- und Standortdaten dürfen laut EuGH künftig lediglich in bestimmten Ausnahmefällen gespeichert und angefordert werden. Dazu zählen vor allem Bedrohungen, die die nationale Sicherheit gefährden. Die Behörden können Provider und Telekommunikationsanbieter außerdem nur für einen begrenzten Zeitraum dazu verpflichten, bestimmte Daten zu speichern.

Beispielsweise wenn es um den Schutz der nationalen Sicherheit, die Bekämpfung schwerer Kriminalität und die Vereitelung schwerer Bedrohungen gegen die Öffentlichkeit geht. In solchen Fällen könnten die Behörden unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit das Speichern von Daten anfordern.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) sprach via Twitter derweil von einem historischen Urteil und einem guten Tag für die Bürgerrechte. Die Bundesregierung äußerte zwar bereits vor geraumer Zeit die Reglungen ändern zu wollen, allerdings war sich die Ampelkoalition bislang uneins.

Ein guter Tag für die Bürgerrechte! Der EuGH hat in einem historischen Urteil bestätigt: Die anlasslose #Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig. Wir werden die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz streichen.

— Marco Buschmann (@MarcoBuschmann) September 20, 2022

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vonFabian Peters
Chefredakteur
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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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