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Hassrede: Hat Twitter geheime Absprachen mit dem Justizministerium?

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Unsplash.com/ Souvik Banerjee
geschrieben von Maria Gramsch

Hat Twitter geheime Absprachen mit dem Bundesjustizministerium getroffen? Dieser Vorwurf steht derzeit im Raum. Dabei geht es um die Einhaltung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, die das Netzwerk offenbar umgehen will.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist nun seit mehr als fünf Jahren in Kraft. Das Gesetz mit dem etwas sperrigen Namen soll in erster Linie die Verbreitung von Hate Speech bei großen Internetplattformen wie Facebook und Co. eindämmen.

Das NetzDG verpflichtet die Betreiber unter anderem, die Inhalte auf ihren Plattformen zu prüfen und rechtswidrige Inhalte in einem angemessenen Zeitrahmen zu entfernen.

Doch ob sich wirklich alle Plattformen in Deutschland daran halten, ist fraglich. Denn es steht der Vorwurf im Raum, dass Twitter eine geheime Absprache mit dem Bundesjustizministerium getroffen hat.

Twitter: Gibt es Absprachen mit dem Justizministerium?

Der Vorwurf stammt von dem Rechtsanwalt Chan-jo Jun, der aktuell einen Betroffenen vor dem Landgericht in Frankfurt am Main vertritt. Er hat in einem Tweet einen Teil einer Stellungnahme des Unternehmens veröffentlicht, aus der der „angebliche Deal“ hervorgeht.

Dabei geht es um die Paragrafen 3a und 3b des NetzDG. Twitter würden „keine Verpflichtungen“ aus diesen Paragrafen treffen, heißt es in der Stellungnahme. Grund sei eine Absprache mit der Bundesrepublik Deutschland. Diese hätte dem Konzern zugesichert, dass das Bundesjustizministerium „keine Maßnahmen gegenüber Twitter International anordnen wird“.

Diese Absprache gelte, bis das Verwaltungsgericht in Köln eine Entscheidung in einer Klage von Twitter gegen das NetzDG getroffen hat. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums hat dies gegenüber dem Spiegel bestätigt. Es gebe derzeit „eine sogenannte Stillhaltezusage zwischen Twitter und dem Ministerium“. Diese sei vom Gericht angeregt und bei einem solchen Eilverfahren üblich.

Das zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) wird es bis zur Entscheidung des Gerichts in dem Eilverfahren unterlassen, die verfahrensgegenständlichen Pflichten nach dem NetzDG gegenüber Twitter durchzusetzen.

Der Prozess vor dem Landgericht in Frankfurt am Main

Ans Licht gekommen, ist diese Absprache im Zuge einer Klage des baden-württembergischen Antisemitismusbeauftragten Michael Blume. Denn er hat Klage gegen den Kurznachrichtendienst vor dem Landgericht Frankfurt am Main eingereicht. Er wird dabei von dem Rechtsanwalt Chan-jo Jun vertreten und von der Betroffenenorganisation Hate Aid unterstützt.

Laut einer Mitteilung von Hate Aid sehe sich Blume „massiven Angriffen ausgesetzt“. Es seien „immer wieder falsche Behauptungen über ihn“ auf der Plattform verbreitet worden.

Obwohl die 46 diffamierenden Tweets mehrfach und sogar mit anwaltlicher Unterstützung gemeldet wurden, ließ Twitter sie unter eklatanter Missachtung der Rechtslage nahezu alle online stehen.

Der verantwortliche Account sei erst eine Woche später gesperrt worden. Erst danach seien die „verleumderischen Kommentare“ von der Plattform verschwunden.

Blume und Hate Aid fordern deshalb nun, dass die Verleumdungen „umgehend entfernt werden und auch künftig nicht wiederhergestellt werden dürfen“.

Dabei gehe es vor allem um „kerngleiche Inhalte“, die der Kurznachrichtendienst dann ohne vorherige Meldung von Nutzer:innen eigenständig aufspüren und löschen müsste.

Elon Musk will noch mehr gesperrte Konten freischalten

Nach einer dubiosen Umfrage und der Freischaltung des Accounts von Donald Trump sollen nun noch weitere folgen. Denn in einer erneuten Umfrage hat der Neu-Eigentümer des Kurznachrichtendienstes nun wieder „das Volk“ befragt.

Sollte Twitter eine Generalamnestie für gesperrte Konten anbieten, vorausgesetzt, sie haben nicht gegen das Gesetz verstoßen oder ungeheuerlichen Spam betrieben?

Mit mehr als 72 Prozent hat sich Mehrheit der Nutzer:innen in der Umfrage dafür ausgesprochen.

Elon Musk will deshalb nun ab der kommenden Woche mit seiner „Generalamnestie“ beginnen. Denn „das Volk“ habe gesprochen.

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Über den Autor

Maria Gramsch

Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.