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DAZN Preise, Kosten, Preiserhöhung, Bestandskunden
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DAZN-Preiserhöhung: Verbraucherzentrale will Betroffenen ihr Geld zurückholen

Fabian Peters
Aktualisiert: 10. Januar 2023
von Fabian Peters
DAZN
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Anfang 2022 kündigte DAZN eine saftige Preiserhöhung an – und zwar fast auf das Doppelte. Die Anpassung galt zunächst nur für Neukunden. Seit August 2022 müssen aber auch Bestandskunden tiefer in die Tasche greifen. Die Verbraucherzentrale hält das für rechtswidrig und sucht nun nach Betroffenen für eine Sammelklage. 

Der Sport-Streamingdienst DAZN sorgte mächtig für Schlagzeilen, als das Unternehmen im Januar 2022 ankündigte, seine Abonnement-Preise fast auf das Doppelte zu erhöhen. Zwar galt die Preisanpassung zunächst nur für Neukunden und wiederkehrende Abonnenten, dennoch musste DAZN bereits damals viel Kritik einstecken.

DAZN: Verbraucherzentrale hält Preiserhöhung für rechtswidrig

Seit dem 1. August müssen derweil auch Bestandskunde tiefer in die Tasche greifen und fast den doppelten Preis hinblättern. Für das DAZN-Abo fallen damit Mehrkosten in Höhe von rund 180 Euro pro Jahr an. Denn alle User müssen seither 29,99 Euro statt 14,99 Euro für das monatlich kündbare Abonnement zahlen.

Die Verbraucherzentrale (VZBV) hält die Preiserhöhung für Bestandskunden wiederum für rechtswidrig. Sebastian Reiling, Referent im Team für Musterfeststellungsklagen des VZBV, sagte dazu:

Die saftigen Preiserhöhungen bei DAZN sind für Sportfans nicht nur ärgerlich – sondern ohne Zustimmung der Nutzer:innen auch rechtlich nicht zulässig.

Betroffene sollen ihre Geld zurück erhalten

Die Preiserhöhungsklausel in den DAZN-Verträgen ist laut VZBV zudem intransparent und damit unwirksam. Die Preiserhöhung sei außerdem ohne notwendige Zustimmung der betroffenen Abonnenten erfolgt.

Um den DAZN-Bestandskunden ihr Geld zurück zu beschaffen, sucht die Verbraucherorganisation nun nach betroffenen für eine Sammelklage. Auf einer eigens eingerichteten Webseite ruft der VZBV derzeit dazu auf, sich zu melden. Sofern genug Betroffene zusammenkommen, stünde einer Sammelklage dann nichts mehr entgegen.

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vonFabian Peters
Chefredakteur
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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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