7. Notebook oder Tablet
Du hast Interesse an einem neuem Notebook oder Tablet? Übernimmt der Arbeitgeber die Anschaffung eines solchen Gerätes, muss darauf lediglich eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent abgeführt werden. Wenn das Gerät nur zur Nutzung überlassen wird, bleibt es für den Arbeitgeber sogar komplett steuerfrei. Mit einem solchen Benefit lassen sich in Zeiten von Remote Work private und berufliche Nutzung verbinden.