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Deutsche Bahn Marktmacht, Bundeskartellamt, Kartellamt, Rechtsprechung, Urteil, DB, Zug
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Ticketverkauf: Missbraucht die Deutsche Bahn ihre Marktmacht?

Beatrice Bode
Aktualisiert: 28. Juni 2023
von Beatrice Bode
DB AG
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Die Deutsche Bahn missbraucht ihre Marktmacht: Das wirft das Bundeskartellamt dem Konzern vor. Denn das Unternehmen verstoße beim Ticketverkauf gegen das Wettbewerbsrecht. Die DB sieht das anders und will rechtliche Schritte gegen den Beschluss einleiten.  

Die Deutsche Bahn (DB) muss sich dem Vorwurf stellen, dass sie ihre Marktmacht missbraucht. Laut einer Mitteilung des Bundeskartellamts verstößt der Konzern beim Ticketverkauf über die eigenen Mobilitätsplattformen gegen das Wettbewerbsrecht.

Missbrauch der Marktmacht: Deutsche Bahn verzerrt den Wettbewerb

Die Bahn nehme als eine der führenden Mobilitätsanbieterinnen eine wichtige Schlüsselposition im Wettbewerb ein, schreibt das Amt in seiner Erklärung. Mit dem eigenen Online-Portal „bahn.de“ und der DB Navigator-App stehe die Deutsche Bahn auf dem Markt für integrierte Mobilitätsdienstleistungen im Wettbewerb mit anderen Plattformen.

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Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes verzerrt die DB den Wettbewerb um integrierte Mobilitätsdienstleistungen gegenüber Plattformen, die ihre Dienste überwiegend neutral bzw. über Unternehmens- und Verkehrsmittelgrenzen hinweg anbieten. Sie tut dies bisher mittels wettbewerbswidriger Vertragsklauseln und verweigert einen fortlaufenden und diskriminierungsfreien Zugang zu den von der DB kontrollierten Verkehrsdaten in Echtzeit, die für die Organisation und Buchung von intermodalen Reiseketten, also Reisen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln, unerlässlich sind.

Streit mit Deutscher Bahn bisher ohne Lösung

Bereits in der Vergangenheit hatten sich andere Mobilitätsanbieter:innen über die Deutsche Bahn beschwert. Der Konzern liefere ihnen nicht die nötigen Daten zu Verspätungen, Fahrtverläufen oder Zugausfällen. Deshalb könnten sie keine Kombinationen aus Zugtickets mit Flügen, Carsharing, Fernbussen oder Mietfahrrädern anbieten.

Das Bundeskartellamt leitete bereits Ende 2019 ein Missbrauchsverfahren ein. Trotz langer Verhandlungen konnten sich die Parteien allerdings bisher nicht auf eine einvernehmliche Lösung einigen.

Deutsche Bahn kritisiert den Beschluss des Bundeskartellamts

Das Bundeskartellamt wies die Bahn an, ihre Verhaltensweisen und Vertragsklauseln zu ändern. Das sieht die DB allerdings laut eigener Erklärung nicht ein. Der erlassene Beschluss gehe weit über die ursprünglichen Forderungen hinaus, heißt es dort. Er verpflichte das Unternehmen, Online-Plattformen für den Verkauf von DB-Fahrscheinen zu vergüten, selbst wenn deren Leistungen aufgrund sehr gut ausgebauter eigener DB-Vertriebskanäle keinen Mehrwert für den Konzern bieten würden.

Auch die markenrechtlich geschützten Begriffe müssten künftig aufgrund des Suchmaschinenmarketings anderer Portale freigegeben werden. Der Beschluss hätte also weitreichende wirtschaftliche Folgen. Außerdem spricht die Bahn von einer Subventionierung von Online-Plattformen.

Die Entscheidung des Bundeskartellamts ist bislang noch nicht bestandskräftig. Die Deutsche Bahn hat einen Monat Zeit, um Beschwerde gegen den Beschluss der Behörde einzulegen.

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THEMEN:Deutsche BahnMobilität
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vonBeatrice Bode
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Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.
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