Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Deutsche Bahn Marktmacht, Bundeskartellamt, Kartellamt, Rechtsprechung, Urteil, DB, Zug
MONEY

Ticketverkauf: Missbraucht die Deutsche Bahn ihre Marktmacht?

Beatrice Bode
Aktualisiert: 28. Juni 2023
von Beatrice Bode
DB AG
Teilen

Die Deutsche Bahn missbraucht ihre Marktmacht: Das wirft das Bundeskartellamt dem Konzern vor. Denn das Unternehmen verstoße beim Ticketverkauf gegen das Wettbewerbsrecht. Die DB sieht das anders und will rechtliche Schritte gegen den Beschluss einleiten.  

Die Deutsche Bahn (DB) muss sich dem Vorwurf stellen, dass sie ihre Marktmacht missbraucht. Laut einer Mitteilung des Bundeskartellamts verstößt der Konzern beim Ticketverkauf über die eigenen Mobilitätsplattformen gegen das Wettbewerbsrecht.

Missbrauch der Marktmacht: Deutsche Bahn verzerrt den Wettbewerb

Die Bahn nehme als eine der führenden Mobilitätsanbieterinnen eine wichtige Schlüsselposition im Wettbewerb ein, schreibt das Amt in seiner Erklärung. Mit dem eigenen Online-Portal „bahn.de“ und der DB Navigator-App stehe die Deutsche Bahn auf dem Markt für integrierte Mobilitätsdienstleistungen im Wettbewerb mit anderen Plattformen.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück 100€ Amazon-Guthaben gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes verzerrt die DB den Wettbewerb um integrierte Mobilitätsdienstleistungen gegenüber Plattformen, die ihre Dienste überwiegend neutral bzw. über Unternehmens- und Verkehrsmittelgrenzen hinweg anbieten. Sie tut dies bisher mittels wettbewerbswidriger Vertragsklauseln und verweigert einen fortlaufenden und diskriminierungsfreien Zugang zu den von der DB kontrollierten Verkehrsdaten in Echtzeit, die für die Organisation und Buchung von intermodalen Reiseketten, also Reisen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln, unerlässlich sind.

Streit mit Deutscher Bahn bisher ohne Lösung

Bereits in der Vergangenheit hatten sich andere Mobilitätsanbieter:innen über die Deutsche Bahn beschwert. Der Konzern liefere ihnen nicht die nötigen Daten zu Verspätungen, Fahrtverläufen oder Zugausfällen. Deshalb könnten sie keine Kombinationen aus Zugtickets mit Flügen, Carsharing, Fernbussen oder Mietfahrrädern anbieten.

Das Bundeskartellamt leitete bereits Ende 2019 ein Missbrauchsverfahren ein. Trotz langer Verhandlungen konnten sich die Parteien allerdings bisher nicht auf eine einvernehmliche Lösung einigen.

Deutsche Bahn kritisiert den Beschluss des Bundeskartellamts

Das Bundeskartellamt wies die Bahn an, ihre Verhaltensweisen und Vertragsklauseln zu ändern. Das sieht die DB allerdings laut eigener Erklärung nicht ein. Der erlassene Beschluss gehe weit über die ursprünglichen Forderungen hinaus, heißt es dort. Er verpflichte das Unternehmen, Online-Plattformen für den Verkauf von DB-Fahrscheinen zu vergüten, selbst wenn deren Leistungen aufgrund sehr gut ausgebauter eigener DB-Vertriebskanäle keinen Mehrwert für den Konzern bieten würden.

Auch die markenrechtlich geschützten Begriffe müssten künftig aufgrund des Suchmaschinenmarketings anderer Portale freigegeben werden. Der Beschluss hätte also weitreichende wirtschaftliche Folgen. Außerdem spricht die Bahn von einer Subventionierung von Online-Plattformen.

Die Entscheidung des Bundeskartellamts ist bislang noch nicht bestandskräftig. Die Deutsche Bahn hat einen Monat Zeit, um Beschwerde gegen den Beschluss der Behörde einzulegen.

Auch interessant: 

  • Deutsche Bahn erhöht Preise: 1. Klasse ist jetzt weniger klasse
  • Deutsche Bahn: Neue Fahrgastrechte für Verspätungen, Erstattungen und Co.
  • Koro: Veganer Riegel für Deutsche Bahn wird zum Marketing-Fail
  • Wegen Umgang mit Nutzerdaten: Bundeskartellamt mahnt Google ab

Pünktlich zu Weihnachten: 50€ geschenkt bekommen!


Eröffne jetzt dein NIBC Tagesgeldkonto, zahle mindestens 1.000 Euro ein und erhalte mit der Weihnachtsprämie 50 Euro geschenkt. Und obendrauf gibt's noch attraktive 1,75 Prozent Zinsen!


Jetzt 50 Euro sichern!
NIBC
STELLENANZEIGEN
DLP-Security Specialist (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
IT-System Engineer – Endpoint and Privi...
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Cloud Database Engineer (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Social Media & Community Manager — DACH (...
G.B.T. Technology Trading GmbH in Hamburg, bundesweit
Pflichtpraktikum im E-Business – Busine...
Liebherr-Hausgeräte Ochsenhausen GmbH in Ulm
Online Marketing Manager*in (m/w/d)
MVZ Medizinisches Labor Nord MLN GmbH in Hamburg
(Junior) Online Marketing & CRM Manager
The Body Shop Germany in Düsseldorf
Marketing Manager*in (all genders) Online &am...
OPEN Digitalgruppe GmbH in Kassel
THEMEN:Deutsche BahnMobilität
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonBeatrice Bode
Folgen:
Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.
WhatsApp Kanal BASIC thinking Tech-Deals Sidebar
EMPFEHLUNG
Samsung Galaxy S25 Ultra
Android-Special bei o2: Samsung Galaxy S25 Ultra & Tab S10 für nur 7 Euro Anzahlung
Anzeige TECH
ITSM Software aus Deutschland
ITSM Software aus Deutschland: Sicher & souverän für den Mittelstand
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

beleibtesten Automarken Mai 2025 Neuzulassungen
MONEY

Die meistverkauften Automarken der Welt

Lithium-Luft-Batterie Reichweite Verbrenner E-Auto
GREENTECH

Lithium-Luft-Batterie bringt E-Autos in Reichweite von Verbrennern

Ricardo Tunnissen Baufi
MONEYTECH

Ein Blick auf das Smartphone von Baufi-Chef Ricardo Tunnissen

NIBC Weihnachtsaktion
AnzeigeMONEY

NIBC Weihnachtsaktion: 50 Euro Prämie für Neukunden sichern

NIS-2
AnzeigeMONEY

Compliance als Wettbewerbsvorteil: Externer Informationssicherheitsbeauftragter für KMU

Krankenkassen höchsten Beitragssätzen, Gesundheit, Versicherung, Geld, Deutschland, Bundesland
MONEY

Preis-Leistung: Die besten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

Tagesgeldkonto eröffnen
50 € geschenkt bekommen

50 Euro

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?