Google kontrolliert rund 90 Prozent des Suchmaschinenmarktes. Doch laut dem US-Justizministerium und zahlreichen Bundesstaaten in den USA habe das Unternehmen diese Position rechtswidrig erlangt. Vor Gericht geht es nun „um die Zukunft des Internets“, so Chefanwalt Kenneth Dintzer.
In den USA hat ein Prozess gegen Suchmaschinengiganten Google begonnen. Der Vorwurf: Der US-Konzern soll gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und sich so ein Monopol aufgebaut haben. Das geht aus einer Klage des US-Justizministeriums hervor, der sich zahlreiche Bundesstaaten in den USA angeschlossen haben.
Klage gegen Google soll „Zukunft des Internets“ klären
Google soll demnach exklusive Verträge mit Unternehmen wie Apple und Samsung geschlossen haben, um sicherzustellen, dass die Suchmaschine in den Standardeinstellungen auf den Smartphones der beiden Hersteller erscheint. Dadurch habe sich der US-Konzern wiederum einen rechtswidrigen Vorteil verschafft und der Konkurrenz jegliche Chancen genommen.
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Unter anderem betroffen: Die Suchmaschinen Bing und DuckDuckGo. Vor Gericht sagte Kenneth Dintzer, Chefanwalt des US-Justizministeriums, dazu:
In dieser Rechtssache geht es um die Zukunft des Internets und die Frage, ob die Suchmaschine von Google jemals einem ernsthaften Wettbewerb bei der Online-Suche ausgesetzt sein wird.
„Prozess des Jahrzehnts“
Google weist die Vorwürfe derweil zurück. Statistiken zufolge beherrscht das Unternehmen zwar 90 Prozent des Suchmaschinenmarktes. Doch laut dem US-Konzern sei dieser Erfolg darauf zurückzuführen, dass das Unternehmen schlichtweg besser als seine Konkurrenten sei.
Experten sprechen wiederum von einem „Prozess des Jahrzehnts“. Denn das Verfahren könnte umfangreiche Folgen für die gesamte Tech-Branche haben. Der Worst Case für Google: Das Unternehmen könnte zerschlagen werden, so wie der Telekommunikationskonzern AT&T im Jahr 1984.
Dem Vernehmen ist frühestens im kommenden Jahr mit einem Urteil zu rechnen. Sollte der Prozess zu dem Ergebnis kommen, dass Google gegen das Gesetz verstoßen hat, müsste ein weiteres Verfahren klären, wie sich die Dominanz der Suchmaschine und Mutterkonzern Alphabet eingrenzen ließe.
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