Wirtschaft

Börsengang: Wie geht ein Unternehmen an die Börse?

Wie funktioniert ein Börsengang, wie geht ein Unternehmen an die Börse
Adobe Stock/ THANANIT
geschrieben von Carsten Lexa

Das deutsche Traditionsunternehmen Birkenstock wagte kürzlich den Gang an die Börse. Das Debüt verlief jedoch eher enttäuschend. Doch: Wie geht ein Unternehmen eigentlich an die Börse und wie funktioniert ein Börsengang?

Vor rund zwei Wochen ging das deutsche Traditionsunternehmen Birkenstock aus Linz am Rhein an die New Yorker Börse. Der Börsengang am 11. Oktober 2023 war jedoch nicht sonderlich erfolgreich: Die Aktie fiel sofort nach dem Handelsstart unter den Ausgabepreis von 46 US-Dollar und schloss den ersten Handelstag bei 40,06 US-Dollar, ein Minus von 13 Prozent.

Schon vor dem Börsengang zeichnete sich eine schwächere Nachfrage nach den Aktien ab, da der Ausgabepreis von 46 US-Dollar unter den erwarteten 49 US-Dollar lag. Kritiker waren der Ansicht, Birkenstock und sein Haupteigner L Catterton, hinter dem unter anderem Bernard Arnaults Luxus-Imperium LVMH steckt, hätten den Unternehmenswert zu hoch eingeschätzt.

Der Unmut bezog sich insbesondere darauf, dass die Bewertung der Aktien am Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) und nicht am Reingewinn festgemacht wurde. Immerhin: Seitdem die Birkenstock-Aktie am 16. Oktober 2023 ihren bisherigen Tiefstand von 35,83 US-Dollar erreicht hatte, ging es wieder etwas bergauf. Derzeit notieren die Papiere bei knapp 38 US-Dollar.

Das bedeutet auf den ersten Blick, dass die Käufer der Birkenstock-Aktie bislang Verluste gemacht haben. Allerdings sollte man bedenken, dass der Kurs einer Aktie natürlich zum einen vom Wert des Unternehmens, aber auch vom Börsenumfeld abhängt. Jedoch sollte man nicht vergessen, dass ein der Gang an die Börse nicht unerheblichen Aufwand verursacht und diverse Vorgaben einzuhalten sind. Doch: Wie funktioniert eigentlich so ein Börsengang?

Wie funktioniert ein Börsengang?

Die Initiierung und Durchführung eines Börsengangs ist sowohl kosten- als auch arbeitsintensiv. Unternehmen, die an der Börse notiert sind, müssen nicht nur während des Börsengangs, sondern auch im laufenden Geschäftsbetrieb eine Vielzahl von Pflichten erfüllen.

Trotz des erheblichen Aufwands kann ein Börsengang vorteilhaft sein. Sofern ein Unternehmen über die notwendige Börsenreife verfügt, kann es nach der Notierung von erheblichen Vorteilen profitieren, wie zum Beispiel finanzielle Flexibilität und eine geringere Abhängigkeit von Kreditinstituten, wodurch sich unternehmerische Autonomie sichern lässt.

Darüber hinaus erhöht die Börsennotierung den Bekanntheitsgrad eines Unternehmens und bietet die Möglichkeit, das Unternehmensimage und die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern.

Wie geht ein Unternehmen an die Börse?

Doch was bedeutet es eigentlich, wenn ein Unternehmen an die Börse geht? Und: Wie funktioniert ein Börsengang? Ein Börsengang (im Englischen: Going Public oder Initial Public Offering, IPO) ist die Aufnahme von Aktien in den Handel an einer Börse. In der Regel wird dieser Prozess von einer oder mehreren Investmentbanken begleitet.

In Deutschland gibt es insgesamt acht Börsenplätze, an denen der Parkett- oder Präsenzhandel mit Aktien stattfindet. Der Frankfurter Wertpapierbörse sind darüber hinaus die elektronischen Handelsplattformen Xetra und Eurex angegliedert.

Voraussetzungen für den Börsengang

Damit ein Unternehmen an einer Börse notiert werden kann, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dabei handelt es sich insbesondere um gesetzliche Anforderungen und daraus resultierende Pflichten. Ohne die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist ein Börsengang nicht möglich. Darüber hinaus beeinflussen weitere wirtschaftliche und organisatorische Faktoren die Entscheidung über die Börsenreife eines Unternehmens, auch wenn diese an sich nicht zwingend sind.

Wie funktioniert ein Börsengang: Rechtliche Voraussetzungen

Für einen Börsengang in Deutschland muss ein Unternehmen als Kapitalgesellschaft, wie Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder Europäische Aktiengesellschaft (SE), firmieren. Andere Formen, wie die GmbH, müssen vor einer Notierung umgewandelt werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen für börsennotierte Unternehmen finden sich im Aktiengesetz (AktG). Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) gibt zusätzlich Standards und Empfehlungen für gute Unternehmensführung, die vor dem Börsengang zu beachten sind.

Ziel des Kodex ist es, die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren verständlich und transparent zu machen und so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften und in den deutschen Kapitalmarkt zu stärken. Der Kodex stellt eine Selbstverpflichtung der Unternehmen dar.

Ein Unternehmen muss daher in der Lage sein, die Vorgaben des DCGK vor einem Börsengang zu erfüllen.
Schließlich ist vor dem Börsengang ein Wertpapierprospekt mit relevanten Unternehmensdaten und Aktienbedingungen zu veröffentlichen. Danach gelten regelmäßige Publizitätspflichten, wie Geschäfts- und Quartalsberichte, Ad-hoc-Mitteilungen und die Kommunikation mit den Aktionären.

Für die Aufnahme in den Handel am geregelten Markt müssen Unternehmen den „Prime Standard“ der Deutschen Börse erfüllen, wozu unter anderem ein Streubesitz von 25 Prozent in EU/EWR-Ländern, ein Kurswert von mindestens 1,25 Millionen Euro und die Ausgabe von mindestens 10.000 Aktien gehören.

Wirtschaftliche Faktoren für den Börsengang

Sobald ein Unternehmen die rechtlichen Voraussetzungen für einen Börsengang erfüllt, muss seine wirtschaftliche Eignung geprüft werden. Dabei gibt es keine festgelegten Mindestwerte für den Jahresumsatz. Vielmehr kommt es auf eine umfassende Analyse an, die sich auf die bisherige wirtschaftliche Entwicklung, die Marktstellung, den Vergleich mit Wettbewerbern und die Zukunftsprognosen stützt.

Dabei spielen nicht nur die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen eine Rolle, sondern auch die Qualifikation des Managements, das Geschäftskonzept, die Zukunftsstrategien, die Umsatz- und Ertragsprognosen sowie die Position im Wettbewerbsumfeld. die Positionierung im Wettbewerbsumfeld.

Markt, Branche und Börsenklima

Um die Börsenreife eines Unternehmens zu ermitteln, werden auch Markt und Branche, in denen ein Unternehmen agiert, in die Analyse mit einbezogen. Aspekte wie die Wettbewerbsintensität oder das Wachstumspotenzial der Branche sind dabei relevant. Von Vorteil ist es, wenn ein Unternehmen bereits über eine solide Marktposition verfügt und in der Branche anerkannt ist.

Die Hürde für einen Börsengang hängt aber nicht nur von dem Unternehmen selbst ab, sondern auch von der aktuellen Börsenstimmung. Ein positives Börsenumfeld, beispielsweise mit vielen Börsengängen, kann die Erwartungen des Kapitalmarktes an die Börsenreife beeinflussen.

Vor dem Börsengang

Von der Analyse und Planung über die Umsetzung bis zum Börsengang ist mit einem Zeitraum von mindestens einem Jahr zu rechnen. Bevor es richtig losgehen kann, muss das Unternehmen organisatorisch so aufgestellt sein, dass das Controlling sowie das interne und externe Rechnungswesen den Anforderungen des Kapitalmarktes angepasst sind.

Danach steht die Auswahl einer oder mehrerer Banken an, die den Börsengang eines Unternehmens begleiten. Wesentliche Kriterien für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sind die Erfahrung mit Börsengängen, das Verständnis für das Geschäftsmodell des Unternehmens sowie der Zugang zu institutionellen Investoren und Privatanlegern.

In der Regel fungiert eine Bank als Konsortialführer und wird beim Börsengang von weiteren Banken, dem Bankenkonsortium, unterstützt. Wie viele Banken den Börsengang letztendlich begleiten, hängt in der Regel von der Höhe des erwarteten Emissionsvolumens ab. Das Bankenkonsortium legt dann fest, wie der Börsengang durchgeführt werden soll, welche Investoren angesprochen werden, ob es Rabatte oder Einschränkungen für bestimmte Investorengruppen geben soll.

Es folgt die so genannte Due Diligence. Diese gliedert sich in die Legal Due Diligence und die Financial Due Diligence und dient der wirtschaftlichen und organisatorischen Prüfung des Unternehmens. Auf dieser Basis wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer ein Testat über die Richtigkeit der angegebenen Kennzahlen erstellt.

Preis der Aktien beim Börsengang, Zeichnung und Zuteilung

Potentielle Investoren wollen natürlich wissen, welchen Wert ein Unternehmen an der Börse hat und wie hoch der Aktienpreis beim Börsengang sein wird. Um eine Vorstellung davon zu vermitteln, erstellen die Konsortialbanken Finanzstudien, so genannte Research Reports.

Es kann ein fester Preis für die Aktien oder eine Preisspanne mit einem Mindest- und einem Höchstpreis festgelegt werden. Bei dieser Methode geben die Investoren an, wie viel sie maximal für eine Aktie ausgeben würden, und der Durchschnitt ihrer Gebote bestimmt den Emissionspreis. Dieser Preis hängt von der Bewertung des Unternehmens und der aktuellen Marktlage ab.

Sobald der Preis feststeht, können die Investoren ihre Aktien verbindlich bestellen. Dies erfolgt über das Bankenkonsortium. Übersteigt die Nachfrage das Aktienangebot, spricht man von einer Überzeichnung. Die Banken halten jedoch häufig einen Aktienpool zurück und können so entscheiden, ob weitere Aktien verkauft werden.

Kurz vor dem Börsengang werden die Aktien dann zum festgesetzten Preis zugeteilt und am Tag des Börsengangs erstmals gehandelt. Der erste offizielle Aktienkurs wird als Erstnotiz bezeichnet.

Wie funktioniert ein Börsengang: Fazit

War nun der Börsengang von Birkenstock tatsächlich ein „Deaster“, wie er teilweise in Medien bezeichnet wurde? Das wird erst die Zukunft zeigen. Auf jeden Fall ist der Gang an die Börse nicht einfach, weder in Deutschland noch in den USA.

Unternehmensinhaber sollten sich gut überlegen, ob sie diesen Schritt gehen und was sie sich davon versprechen. Ein Börsengang hat Vorteile, die über den Preis der Aktie hinausgehen. Ob diese aber sinnvoll sind, hängt von den Zielen des Börsengangs ab.

Auch interessant:

Über den Autor

Carsten Lexa

Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit über 10 Jahren deutsche und internationale Unternehmen in allen Angelegenheiten wirtschaftsrechtlicher Art, z.B. bei Gründungen, Strukturierungen oder Vertragsgestaltungen aber auch zu rechtlich-strategischen Fragen. Darüber hinaus war er Weltpräsident der G20 Young Entrepreneurs Alliance (G20 YEA), Mitglied der B20 Taskforces und Rechtsbeistand der Wirtschaftsjunioren Deutschland. Bei BASIC thinking schreibt er über unternehmensrechtliche Fragen.