Irrtümer Mythen Mietvertrag Mietrecht

Das sind die 10 größten Irrtümer und Mythen im Mietrecht

Fabian Peters
Adobe Stock/ Seventyfour

6. Ein Mietvertrag muss schriftlich erfolgen

Ja und nein. Denn es gibt zwar ein Gesetz, das besagt, dass Mietverträge, die länger als ein Jahr laufen sollen, als unbefristet gelten, wenn sie nicht schriftlich geschlossen werden. Das heißt allerdings auch, dass diese nicht ungültig sind.

(Foto: unsplash.com/ Cytonn Photography)

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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).