Irrtümer Mythen Mietvertrag Mietrecht

Das sind die 10 größten Irrtümer und Mythen im Mietrecht

Fabian Peters
Adobe Stock/ Seventyfour

5. Regelmäßige Partys sind erlaubt

Viele Mieter sind der Ansicht, dass sie einmal pro Monat eine Party feiern dürften – und zwar auch nach 22.00 Uhr. Doch das ist ein Irrtum. Denn laut den Immissionsschutzgesetzen der Bundesländer darf die Nachtruhe (von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht gestört werden. Dieses Verbot gilt an jedem Tag des Jahres. Es gibt zwar einige Ausnahmen, diese gelten jedoch nicht für Partys in der Wohnung.

(Foto: unsplash.com/ Kelsey Chance)
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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).