Irrtümer Mythen Mietvertrag Mietrecht

Das sind die 10 größten Irrtümer und Mythen im Mietrecht

Fabian Peters
Adobe Stock/ Seventyfour

7. Das Mietverhältnis endet bei Tod des Mieters automatisch

Irrtum! Denn ein Todesfall hat nicht zur Folge, dass ein Mietverhältnis automatisch endet. Das gilt sowohl für die Mieter- als auch die Vermieterseite. Beim Tod des Mieters gilt folgende Rangfolge: Mitmieter des Verstorbenen, Familien- und Haushaltsangehörige oder die Erben. Kommt der Vermieter zu Tode treten wiederum dessen Erben ein.

(Foto: unsplash.com/ Silvestri Matteo)

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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).