Technologie Wirtschaft

Digital Markets Act: Das ändert sich für Verbraucher ab März 2024

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Adobe Stock/ cristianstorto
geschrieben von Fabian Peters

Der Digital Markets Act der EU tritt im März 2024 in Kraft. Das Gesetz verspricht einen fairen Wettbewerb im Internet und soll die Marktmacht großer Konzerne begrenzen. Die Verbraucherrechte sollen dadurch gestärkt werden. Wir erklären dir deshalb die wichtigsten Änderungen im Überblick. 

Der Digital Markets Act (DMA) wurde bereits am 6. Juli 2022 vom EU-Parlament verabschiedet. Am 1. November 2022 trat er offiziell in Kraft. Er soll unter anderem einen fairen Wettbewerb im Internet gewährleisten und die Marktmacht großer Tech-Konzerne einschränken.

Dafür benennt der DMA sogenannte Gatekeeper – zu deutsch „Torwächter“. Damit sind Online-Plattformen gemeint, die durch ihre Marktmacht einen Wettbewerbsvorteil oder gar ein Monopol genießen. Der Digital Markets Act verpflichtet diese Unternehmen künftig dazu, innerhalb der EU gewisse Regeln einzuhalten, um einen faireren Wettbewerb zu gewährleisten.


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Digital Markets Act: Mehr Verbraucherschutz?

Im September 2023 hat die Europäische Union die ersten sechs Gatekeeper im Rahmen des Digital Market Acts benannt. Dazu zählen neben Facebook-Mutterkonzern Meta und TikTok-Mutterkonzern ByteDance auch Apple, Microsoft, Amazon und Google-Mutterkonzern Alphabet. Für die Umsetzung des Gesetzes hat die EU den Gatekeeper sechs Monaten Zeit eingeräumt – bis zum 7. März 2024.

Die Europäische Union und die Europäische Kommission haben bei diesen Unternehmen und ihren Plattformen jedoch nicht nur Wettbewerbsvorteile aufgrund ihrer Marktmacht festgestellt, sondern auch immer wieder wettbewerbswidrige Praktiken. Eines der Ziele der EU ist es deshalb, dass der Digital Markets Act die Rechte von Verbrauchern stärkt. In der folgenden Übersicht erklären wir deshalb, was sich künftig auf Verbraucherebene ändern soll.

1. Mehr Chancen für alternative Suchmaschinen

Eines der Ziele der EU ist es, dass der Digital Markets Act alternativen Suchmaschinen dabei hilft, das Google-Monopol ein Stück weit zu durchbrechen, um den Wettbewerb anzukurbeln. Aus diesem Grund muss Suchmaschinen-Gigant Google Chrome-Nutzern künftig einen Auswahlbildschirm anzeigen, um eine alternative Suchmaschine auswählen zu können.

Gleiches gilt auch für den Safari-Browser von Apple – vor allem auf dem iPhone. Der Grund: Google war in den meisten Browsern bislang die voreingestellten Suchmaschine. Die Konkurrenz hatte deshalb kaum eine Chance. Der DMA soll das zwar ändern. Doch es gibt ein weiteres Problem.

Denn aufgrund der Monopolstellung von Google mit einem Marktanteil von über 80 Prozent kennen die meisten Menschen kaum Alternativen und würden diese vermutlich nicht in Betracht ziehen – Auswahlbildschirm hin oder her. Deshalb stellen wir dir fünf alternative Suchmaschinen vor, die nicht nur mit Google mithalten können, sondern mitunter sogar besser sind.

2. WhatsApp muss sich anderen Messengern öffnen

Gatekeeper-Unternehmen Meta muss WhatsApp künftig für andere Messenger öffnen. Das heißt, dass es möglich sein soll Nachrichten zwischen unterschiedlichen Messengerdiensten zu verschicken. Laut EU tritt dieser Fall aber nur dann ein, wenn die kleineren Anbieter das überhaupt wünschen.

Die Betreiber der Messenger Signal und Telegram erklärten jedoch bereits wiederholt, dass sie sich WhatsApp nicht öffnen wollen. Der Grund: Da die eigenen Datenschutzstandards höher seien als die der Gatekeeper-Plattform, befürchten sie eine Einschränkung der eigenen Richtlinien. Ob und inwiefern künftig eine Messenger-übergreifende Kommunikation stattfinden wird, ist deshalb zunächst einmal fraglich.

3. Apple muss sich anderen App Stores öffnen

Der DMA verpflichtet Apple ab März 2024 dazu, sich alternativen App Stores zu öffnen, die das Unternhemen auch App-Marktplätze nennt. Heißt konkret: iPhone-Nutzer sollen künftig in der Lage sein, auch andere Stores zu installieren, um Apps aus diesen zu beziehen.

Das Unternehmen muss über Apple Pay hinaus fortan zudem andere Bezahlmethoden zulassen. Der Digital Markets Act schreibt Apple vor, Nutzern beim Öffnen des hauseigenen Browsers Safari einen Auswahlbildschirm anzuzeigen, damit sie die Möglichkeit haben, einen anderen Standardbrowser zu wählen. Gleiches gilt für die Auswahl einer Standardsuchmaschine.

4. Mehr Kontrolle über Apps auf eigenen Geräten

Laut Digital Markets Act sollen Verbraucher künftig mehr Kontrolle darüber erhalten, zu entscheiden, welche Apps sich auf ihren Geräten befinden. Das bedeutet, das sie zumindest in der Lage sein sollen, vorinstallierte Apps deinstallieren zu können. Das war vor allem auf dem iPhone zuvor nicht immer der Fall.

5. Mehr Transparenz bei der Datenverarbeitung

Die DMA verpflichten die Gatekeeper-Unternehmen künftig klare Informationen dazu bereitzustellen, welche Daten gesammelt werden und zu welchem Zweck. Nutzer müssen außerdem die Möglichkeit erhalten, der Datensammlung aktiv zustimmen oder sie abzulehnen.

Eine Plattform-übergreifende Datenverarbeitung soll künftig wiederum nur noch möglich sein, wenn Nutzer keine Trennung der Dienste verlangen. Beispielsweise muss Meta im Rahmen des DMA die Möglichkeit anbieten, den Datenaustausch zwischen Facebook, Instagram und Co. stoppen, beziehungsweise neue Konten für die einzelnen Dienste anlegen zu können.

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Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).

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