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Fernwärme: Verbraucherzentrale hält Preiserhöhung für rechtswidrig – und verklagt Eon

Maria Gramsch
Aktualisiert: 01. März 2024
von Maria Gramsch
Adobe Stock / Özgür Güvenç
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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen stuft die massiven Preiserhöhungen bei der Fernwärme von Eon und HanseWerk Natur als rechtswidrig ein. Bist du von den Preiserhöhungen betroffen, kannst du dich nun an der Sammelklage beteiligen.

Seit dem Jahr 2020 haben die Energieunternehmen Eon und HanseWerk Natur ihre Fernwärmepreise stetig erhöht. Dabei sind inzwischen Preiserhöhungen von mehreren hundert Prozent zusammengekommen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) sieht dieses Geschäftsgebaren als rechtswidrig an und verklagt die beiden Unternehmen nun deshalb. Bist du betroffen von den massiv gestiegenen Kosten für Fernwärme, kannst du dich an der Sammelklage beteiligen.

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Verbraucherzentrale verklagt Eon wegen Preiserhöhung bei Fernwärme

Innerhalb von drei Jahren haben Eon und HanseWerk Natur ihre Preise für Fernwärme deutlich erhöht. Der VZBV begründet seine Klage mit einer Beispielreichnung.

Der Stadtteil Erkrath-Hochdahl beispielsweise liegt in Nordrhein-Westfalen und gehört damit zum Versorgungsgebiet von Eon. Während Kund:innen für die Fernwärme hier im Jahr 2020 noch einen Brutto-Arbeitspreis von 6,18 Cent je Kilowattstunde zahlten, waren es im Jahr 2022 bereits 23,24 Cent je Kilowattstunde.

Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden ergibt sich so zusammen eine Summe von 3.500 Euro Mehrkosten für die Jahre 2021 und 2022. Dieser Preisanstieg um mehrere hundert Prozent, der auch weitere Versorgungsgebiete betrifft, ist laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralen als rechtswidrig einzustufen.

Warum verklagt die Verbraucherzentrale Eon?

VZBV-Vorständin Ramona Pop erklärt, dass die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Aus diesem Grund seien die „enormen und intransparenten Preiserhöhungen“ unwirksam.

Der VZBV strebt mit seinen Sammelklagen gegen Eon und HanseWerk Natur direkte Rückerstattungen für betroffene Verbraucher:innen an. Diese müssen sich dafür den Sammelklagen der Verbraucherzentrale anschließen.

Preiserhöhungen bei Fernwärme: Das kannst du tun

Für beide Verfahren gibt es ein Klageregister. Betroffene können sich hier beim Bundesamt für Justiz eintragen und so an der Sammelklage beteiligen.

Bist du dir hingegen nicht sicher, ob du dafür in Frage kommst, kannst du zunächst die Klage-Checks von der Verbraucherzentrale durchführen. Hier kannst du sowohl für Eon als auch für HanseWerk Natur überprüfen, ob du bei der Sammelklage mitmachen kannst.

Du benötigst für die Checks unter anderem deine Vertragsdokumente sowie deine Abrechnungen. Im Anschluss musst du einige Fragen beantworten.

Kommt dein Fall grundsätzlich für die Sammelklage in Frage, musst du dich beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Dafür steht dir ein digitales Anmeldeformular (Eon, HanseWerk Natur) zur Verfügung.

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THEMEN:Energie
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vonMaria Gramsch
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Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.
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