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Betrüger immer dreister: So wehrst du dich gegen Fake-Shops

Carsten Lexa
Aktualisiert: 07. März 2025
von Carsten Lexa
Adobe Stock/ adrian_ilie825
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Über Fake Shops fließen Zahlungen häufig auf ein Konto im Ausland. Die bestellte Ware wird nie versandt. Verärgerte Kunden, negative Bewertungen und ein empfindlicher Umsatzrückgang sind die Folge. Doch wie können sich Unternehmen und Verbraucher schützen? Ein Beitrag von Carsten Lexa und Gastautor Rolf Claessen.

Ein Beispiel vom Ende des vergangenen Jahres zeigt, wie dreist Betrüger vorgehen können. Zwei Betrüger hatten über 30 täuschend echte Fake-Websites betrieben, auf denen Produkte angeboten wurden. Die Täter erbeuteten damit insgesamt 4,3 Millionen Euro von über 10.000 Kunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Die Opfer zahlten per Überweisung, erhielten jedoch keine Ware. Inzwischen wurden die Betreiber dieser Fake-Shops zu hohen Haftstrafen von sieben Jahre und neun Monate beziehungsweise fünf Jahren und neun Monate verurteilt. Fälle wie dieser verdeutlichen, dass die Gefahr durch betrügerische Online-Shops allgegenwärtig und ein schnelles Handeln erforderlich ist.

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Fake Shops melden: Diese Möglichkeiten haben Unternehmen

Wenn du bemerkst, dass ein Fake-Shop deine Marke missbraucht, solltest du umgehend reagieren. Eine der ersten Maßnahmen sollte dabei ein DISPUTE-Antrag beim Deutschen Network Information Center (DENIC) sein. Wird diesem stattgegeben, kannst du verhindern, dass die betreffende Domain auf eine andere Person übertragen wird.

Falls sie gelöscht wird, fällt sie automatisch an dich als Antragsteller. Gleichzeitig solltest du versuchen, die Identität des Domaininhabers zu ermitteln. Dafür stellt die DENIC spezielle Formulare bereit, die Markeninhaber nutzen können.

Löschung der betrügerischen Domain

Danach geht es um die Löschung der betrügerischen Domain. Befindet sich der Domaininhaber im Ausland, kannst du über die DENIC verlangen, dass dieser einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benennt.

Erfolgt dies nicht innerhalb der gegebenen Frist, üblicherweise von zwei Wochen, wird die Domain gelöscht.

Liegt der Inhaber hingegen im Inland, sind eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung sinnvolle Maßnahmen. Bei internationalen Domains kann ein ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) die beste Option sein.

Sicherung der betroffenen Domain

Für die Sicherung der Domain gibt es ebenfalls Strategien. Wurde ein DISPUTE-Antrag gestellt, erhältst du die Domain automatisch, sobald sie gelöscht wird. Falls das nicht möglich ist, kann der Einsatz von sogenannten Dropcatcher-Services helfen, um die Domain sofort nach ihrer Freigabe zu registrieren.

Neben diesen juristischen Mitteln gibt es weitere Maßnahmen, um gegen Fake-Shops vorzugehen. Ein oft wirksamer Ansatz ist es, den Hosting-Provider der betrügerischen Website auf die rechtswidrigen Inhalte aufmerksam zu machen. Manche Provider reagieren darauf und nehmen die Website vom Netz.

Eine weitere sinnvolle Maßnahme ist das Domain-Monitoring. Mit speziellen Diensten kannst du neue Domains, die deinen Markennamen enthalten, überwachen. Dadurch kannst du frühzeitig reagieren, noch bevor ein betrügerisches Angebot online geht und Schaden anrichtet.

Fake Shops: Checkliste möglicher Maßnahmen

Wenn du dich gegen Fake-Shops wehren willst, helfen dir diese Maßnahmen:

  1. Wenn möglich, einen DISPUTE-Antrag stellen.
  2. Identität des Domaininhabers verifizieren.
  3. Löschung der Domain: Bei einer DE-Domain mit Inhaber im Ausland ist die effektivste Methode eines Antrag auf Nennung eines Zustellungsbevollmächtigten. Bei einer Domain mit Inhaber im Inland kommen eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung in frage. Für Nicht-DE-Domains mit Inhaber im Ausland ist ein ADR-Verfahren probates Mittel.
  4. Übertragung oder Sicherung der Domain: Wenn ein DISPUTE-Antrag gestellt wurde, fällt die Domain automatisch an den Antragsteller. Wenn kein DISPUTE-Antrag gestellt werden konnte, kann man Services wie sogenannte Dropcatcher verwenden, um die Domains zu registrieren, sobald sie frei werden.

Die größte Herausforderung ist jedoch letztendlich, Fake-Shops überhaupt als solche zu erkennen. Für Kunden ist das oft schwierig, da die Websites und die auf diesen befindlichen Fake-Shops den echten Online-Shops regelmäßig verblüffend ähnlich sind. Es gibt jedoch einige Hinweise, die Misstrauen wecken sollten.

Besonders verdächtig sind Zahlungsanweisungen an Konten in ungewöhnlichen Ländern wie Kasachstan oder Nigeria. Auch ein unvollständiges oder gar fehlendes Impressum kann ein Warnsignal sein. Zudem gilt: Wenn die Preise zu gut erscheinen, um wahr zu sein, sollte man skeptisch werden.

Fake Shops melden: Diese Möglichkeiten haben Verbraucher

Bereits im Jahr 2023 hat die Verbraucherzentrale für die Entlarvung von Fake-Shops den sogenannten Fakeshop-Finder eingerichtet. In das Tool kannst du die URL eines Shops einfügen und diese durch die Verbraucherzentrale prüfen lassen. Das Ergebnis erhältst du in Form eines Ampel-Systems.

Doch auch wenn die Verbraucherzentrale einen Shop als vertrauenswürdig einschätzt, weist sie darauf hin, dass beispielsweise Versand- und Rücksendemöglichkeiten sowie Zahlungsarten überprüft werden sollten. Wenn du selbst einen Fake-Shop entdeckt oder vielleicht sogar dort bestellt hast, kannst du dich ebenfalls an die Verbraucherzentrale wenden.

Die Organisation hat für solche Fälle eine Beschwerdeseite eingerichtet. Dort kannst du Hinweise zu unseriösen Anbietern oder mangelhaften Produkten hinterlassen. Außerdem hast du die Möglichkeit, Fake-Shops über das Beschwerdetool der zu melden.

Auch die Website „Verbraucherschutz.com“ bietet dir eine ähnliche Möglichkeit. Dort kannst du Betrugsversuche im Netz melden. Du hast jedoch nicht nur die Möglichkeit, Fake-Shops zu melden. Die Betreiber erfassen und untersuchen auch betrügerische E-Mails oder Phishing-SMS. Bei einer fragwürdigen wird ebenfalls Hilfestellung angeboten.

Fake-Shops sind eine ernsthafte Bedrohung für Online-Händler, da sie nicht nur finanziellen Schaden anrichten, sondern auch das Vertrauen in die eigene Marke untergraben können. Umso wichtiger ist es, wachsam zu bleiben und bei Verdacht schnell und entschlossen zu handeln. Durch kluge Prävention und schnelles Eingreifen lassen sich viele Schäden verhindern.

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vonCarsten Lexa
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Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.
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