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Perversbrillen: Smart Glasses von Meta droht Verbot in Deutschland

Fabian Peters
Bild: Meta

Die Smart Glasses von Meta sind ein nett verpackter Datenschutz-Albtraum. Die Kamera-Brillen sehen aus wie normale Ray-Bans, können aber still und heimlich die Umgebung filmen. Aufnahmen landen zur Auswertung bei Billiglohn-Firmen in Afrika. Ein winziges LED-Lämpchen soll Meta zufolge ausreichen, um Umstehende zu warnen. Das ist so naiv wie kalkuliert. Jetzt prüft die Bundesnetzagentur, ob die Brillen in Deutschland überhaupt legal sind. Eine kommentierende Analyse.

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Das können die Smart Glasses von Meta

  • Die sogenannten Smart Glasses von Meta können weitaus mehr als nur Sehschwächen ausgleichen. Die Brillen verfügen über kleine Kameras, eingebaute Lautsprecher und eine Sprachsteuerung. Heißt konkret: Nutzer können mit den Smart Glasses des Unternehmens Bilder oder Videos aufnehmen, Sprachaufnahmen machen oder sich Texte per KI aus fremden Sprachen übersetzen lassen. Gesteuert werden die Geräte per Sprache oder durch Berührung des Brillengestells.
  • Normalerweise haben die Smart Glasses von Meta ein kleines Lämpchen am oberen Brillenrand, das signalisieren soll, wann die Brillen Bilder oder Videos aufzeichnen. Ob das Leuchten dieser kleinen Lampe ausreichend erkennbar ist und ob andern Menschen dadurch überhaupt klar ist, dass gefilmt wird, ist äußerst fraglich. Pikant: Das Bildmaterial, das die KI-Brillen aufnehmen, wird nicht nur automatisiert in den USA oder Europa verarbeitet. Ein Teil der Bilder und Videos wird von Billiglohnkräften externer Unternehmen in Afrika analysiert, um die KI-Modelle von Meta zu trainieren.
  • Wie die New York Times unter Berufung auf ein internes Meta-Dokument berichtet, will das Unternehmen seine Kamera-Brillen noch in diesem Jahr mit einer Gesichtserkennungsfunktion ausstatten. Sie sollen Gesichter per Kamera erfassen und mit einer Datenbank abgleichen – entweder mit den eigenen Social-Media-Kontakten oder öffentlichen Profilen. Die Smart Glasses von Meta laufen unter den Marken Ray-Ban und Oakley. Sie sind auch in Europa erhältlich. Zuletzt präsentierte das Unternehmen eine Brille, die Informationen auf einem kleinen Display im Glas einblenden kann.

Warum Kamera-Brillen ein juristisches Problem sind

Eines der größten Probleme der Smart Glasses von Meta ist ihre Optik. Denn: Sie sehen aus wie stinknormale Brillen und nicht wie ein potenzielles Spionagegerät. Die Glasses erinnern fast schon an ein James-Bond-Gadget, nur dass die Kamera nicht in einem Kugelschreiber steckt, sondern mitten im Gesicht getragen wird.

Doch das macht die Brillen so heikel. Wer einer Kamera gegenübersteht, sollte schließlich auch wissen, dass er gerade einer Kamera gegenübersteht. In Deutschland gilt etwa grundsätzlich das Recht am eigenen Bild und das Persönlichkeitsrecht. Sprich: Wer gefilmt oder fotografiert wird, kann unter Umständen verlangen, dass die Aufnahmen gelöscht und nicht weiterverbreitet werden.

Bei besonders sensiblen Aufnahmen kann sogar ein Recht auf Schadensersatz bestehen. Das Problem: Betroffene müssen im Zweifel erst einmal beweisen, dass sie unfreiwillig aufgenommen wurden. Doch bei den Smart Glasses von Meta ist das gar nicht mal so leicht; das kleine rote Lämpchen hin oder her. Zumal sich auch das zukleben oder übermalen lässt.

Derweil häufen sich Berichte von Menschen, die gegen ihren Willen mit Kamera-Brillen gefilmt wurden. Auch der Begriff „Perversbrillen“ fällt immer öfter. In Deutschland hilft das Strafrecht ihnen aber allenfalls bedingt. Will heißen: Das Verbreiten oder Veröffentlichen solcher Aufnahmen ist zwar strafbar. Das Fotografieren oder Filmen in den meisten Fällen aber nicht – beispielsweise in der Öffentlichkeit.

Pikant wird es zudem beim Datenschutzrecht. Denn: Kameras oder Aufnahmegeräte, die als Alltagsgegenstände getarnt sind, sind eigentlich verboten. Zudem stellt sich die Frage, ob Nutzer mit den Meta-Brillen überhaupt selbst filmen können sollten. Die spannendsten Funktionen funktionieren nämlich auch ohne Aufnahmen. Theoretisch können die Brillen etwa auch Sehenswürdigkeiten erklären, Hindernisse erkennen oder sagen, wer vor einem steht, ohne dass Nutzer Aufnahmen machen. Sprich: Die Kamera könnte nur sehen, anstatt gleich alles aufzuzeichnen.

Stimmen

  • Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs, der grundsätzlich für Meta-Dienste in Deutschland zuständig ist, kritisiert gegenüber der Tagesschau: „Das LED-Signal fällt im Alltag einfach nicht genug auf. Wenn man im Park an einer Person mit Meta Glasses vorbeiläuft, kann man nicht oder zumindest nicht ohne große Anstrengung direkt sehen, dass da gefilmt wird. (…) Niemand muss hinnehmen, ohne Zustimmung gefilmt oder fotografiert zu werden. (…) Die Bundesnetzagentur hätte gute Gründe auf ihrer Seite, hier wirklich ein Verbot auszusprechen.“
  • Pikant: Meta lässt Fotos und Videos, die mithilfe seiner Ray-Ban-Kamerabrillen aufgenommen wurden, von externen Firmen in Afrika zu Hungerlöhnen und unter enormen psychischen Belastungen auswerten. Ein Mann aus Nairobi schilderte Svenska Dagbladet seine Erfahrungen: „In einigen Videos sieht man jemanden auf die Toilette gehen oder sich ausziehen. Ich glaube nicht, dass sie sich dessen bewusst sind. Man versteht, dass man in das Privatleben von jemandem hineinschaut, aber gleichzeitig wird erwartet, dass man die Arbeit erledigt. Man soll das nicht hinterfragen. Wenn man anfängt, Fragen zu stellen, ist man weg.“ Ein anderer Angestellter berichtet: „Wir sehen alles – von Wohnzimmern bis hin zu nackten Körpern. Meta hat solche Inhalte in seinen Datenbanken. Menschen können sich selbst in unvorteilhafter Weise filmen, ohne das überhaupt zu merken.“
  • Meta hat 2025 weltweit rund sieben Millionen Ray-Ban Smart Glasses verkauft. The Guardian hat mit einigen Nutzern gesprochen. Servaas aus den Niederlanden trägt seine Meta-Brille jeden Tag: „Es ist ein beeindruckendes Erlebnis. Ich liebe alles, was mit Technik zu tun hat, und das schon mein ganzes Leben lang. Ich weiß, dass Meta eure Daten liebt, [aber] ich mache mir keine Sorgen um meine Privatsphäre, da ich die Brille nur für Aufnahmen im Freien verwendet habe.“
  • Nikki aus Großbritannien ist aufgrund einer erblichen Netzhauterkrankung seit ihrer Geburt blind: „Als ich zum Dorfladen ging, hörte ich, dass vor mir etwas vor sich ging. Ich sagte: ‚Hey Meta, schau mal nach und sag mir, was vor mir ist.‘ Die Brille teilte mir mit, dass dort ein Transporter Gerüste entlud. Solche Dinge finde ich absolut erstaunlich.“ Zwar versteht sie die Datenschutzkritik, gibt aber zu bedenken: „Was ist mit Dashcams? Was ist mit Kamera-Türklingeln? Was ist mit Action-Kameras wie GoPros? Darüber beschweren sich die Leute nicht.“

Droht ein Verbot? Was Betroffene tun können

Reicht ein kaum auffälliges LED-Signal aus, damit andere Menschen erkennen können, dass sie gerade gefilmt werden? Oder braucht es bei einer Kamera, die direkt im Gesicht getragen wird, nicht eine deutlichere Warnung? Diese Fragen sind keineswegs nebensächlich, denn davon könnte abhängen, ob die Brillen in ihrer jetzigen Form überhaupt in Deutschland zulässig sind.

Damit beschäftigen sich bereits Datenschutzexperten und die Bundesnetzagentur. Sie könnten auch Gerichte auf den Plan rufen. Denn: Da man mit den Brillen Aufnahmen direkt per Sprachbefehl versenden oder in den digitalen Medien veröffentlichen kann, spricht durchaus einiges dafür, dass es sich um verbotene Telekommunikationsanlagen handelt.

Sollte diese Einschätzung bestätigt werden, wären die Folgen drastisch. Dann könnten Besitz, Herstellung und Verkauf solcher Brillen in Deutschland strafbar sein. Aus der smarten Ray-Ban würde ziemlich schnell ein juristischer Ladenhüter werden. Für Betroffene stellt sich aber schon jetzt die Frage: Was tun, wenn man tatsächlich heimlich aufgenommen wurde?

Klar ist: Niemand muss das einfach hinnehmen. Wer betroffen ist, sollte möglichst schnell Beweise wie Screenshots, Links, Nutzerprofile oder Zeitstempel sichern, die Inhalte bei der jeweiligen Plattform melden und deren Löschung verlangen. Zusätzlich kann man sich an die Datenschutzaufsicht wenden.

Letztlich zeigt die Debatte aber auch, dass Technologie der Justiz wieder einmal voraus ist. Um Menschen und Persönlichkeitsrechte zu schützen sowie einen Missbrauch von Smart Glasses vorzubeugen, braucht es deshalb schnellstmöglich rechtliche Antworten. Denn: Auch die Nutzung smarter Geräte braucht Grenzen; so nützlich sie hier und da auch sein mögen.

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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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